Private Krankenversicherung

Mehr zahlen, um zu sparen

15.07.10 10:15 Uhr

Auch im Alter kann die private Krankenversicherung bezahlbar bleiben – wenn man eine Beitragsentlastungskomponente vereinbart. Wie sie funktioniert, was sie kostet.

von Claudia Marwede-Dengg, Euro am Sonntag

Die geplanten Beitragserhöhungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind eine Steilvorlage für private Krankenversicherer. Für viele ist der Ausstieg aus der GKV jetzt eine Überlegung wert. Und wenn, wie kürzlich angekündigt, die Regierung sich im Herbst daran macht, die unter Rot-Grün eingeführte Dreijahresfrist vor dem Wechsel vom GKV- ins PKV-System zu kippen und ab 2011 zur alten Einjahresfrist zurückkehrt, steigt die Attraktivität einer privaten Krankenversicherung nochmals. Jedoch halten die jährlich steigenden Prämien in der PKV viele dann doch von einem Wechsel ab.

So errechnete kürzlich Morgen & Morgen, ein auf Versicherungen spezialisiertes Ratingunternehmen, über die vergangenen zehn Jahre für Männer eine durchschnittliche Erhöhung von 5,62 Prozent im Jahr. Frauen kamen etwas besser weg: Bei ihnen stiegen die Beiträge im Schnitt um jährlich 4,2 Prozent. So mancher fürchtet daher, dass ihm im Ruhestand die Kosten für die private Krankenver­sicherung über den Kopf wachsen. Darauf hat die Branche reagiert: Sie bietet Tarife mit Beitragsentlastungskomponente (BEK) an.

Heute zahlen, morgen sparen

Das Prinzip dahinter ist einfach: Durch recht geringe Mehrbeiträge heute senken privat Krankenversicherte die Beiträge im Alter spür­bar. „Die Beitragsreduzierung wird in vereinbarter Höhe mit vollendetem 65. Lebensjahr wirksam“, erläutert Martin Staudacher, Projektmanager bei der Allianz Private Krankenversicherung. Das seit Anfang 2010 geltende Bürgerentlastungsgesetz macht dies dank der weitgehenden steuerlichen Absetzbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen zusätzlich attraktiv. „Privatversicherte können so recht günstig ihre Beiträge fürs Alter deutlich reduzieren. Der Nettoaufwand hängt dabei maßgeblich vom persönlichen Steuersatz und der bisherigen Ausschöpfung des Arbeitgeberbeitrags ab“, erläutert Clemens Keller, Leiter Krankenversicherung beim Finanzdienstleister MLP. Die Wirkungsweise der Beitragsentlastungskomponente zeigen drei Beispiele, die MLP für €uro am Sonntag durchgerechnet hat. Ausgangspunkt ist ein Versicherter mit einem Jahreseinkommen von 80 000 Euro brutto und Steuerklasse 1, im Ruhestand wird ein Steuersatz von 30 Prozent unterstellt.

Im ersten Beispiel zahlt ein heute 34-jähriger Kunde für einen Volltarif 360 Euro im Monat. Zusätzlich vereinbart er eine 100-prozentige Beitragsentlastungskomponente (BEK), die 60 Euro kostet. Insgesamt zahlt er also 420 Euro, an denen sich sein Arbeitgeber zur Hälfte beteiligt (180 Euro für die Versicherung, 30 Euro für die Entlastungskomponente). Die 210 Euro Eigenanteil kann er zu rund 80 Prozent von der Steuer absetzen, sodass unter dem Strich 157,08 Euro bleiben. Der BEK-Nettobeitrag beträgt 22,44 Euro. Mit Rentenbeginn kostet ihn die Krankenversicherung noch 60 Euro, denn er zahlt nur noch für die BEK. Die Hälfte steuert der Rentenversicherungsträger bei, von den restlichen 30 Euro kann der Kunde wiederum 80 Prozent steuerlich geltend machen. Alles in allem kostet ihn seine Krankenversicherung im Alter netto 24,60 Euro. Ohne BEK käme er auf 147,60 Euro).

Im zweiten Beispiel zahlt ein 45-jähriger Mann 480 Euro für einen Volltarif sowie weitere 177,60 Euro für eine 100-prozentige Beitragsentlastung, insgesamt also 657,60 Euro. Von seinem Arbeitgeber erhält er den höchstmöglichen Arbeitgeberzuschuss von derzeit 262,60 Euro (240 Euro für die Vollversicherung, 22,50 Euro für die BEK). Seinen Eigenanteil setzt er von der Steuer ab, sodass er netto 284,40 Euro an Prämie zahlt. Der BEK-Nettobeitrag liegt bei 104,88 Euro. Mit 65 zahlt der Versicherte nur noch 177,60 Euro für die BEK. Die Hälfte davon steuert der Rentenversicherungsträger bei, die restlichen 50 Prozent können zu rund 80 Prozent abgesetzt werden, sodass netto 72,82 Euro bleiben. Ohne BEK läge der Beitrag dann bei 196,80 Euro.

Beispiel 3: Hier zahlt ein 50-jähriger Versicherter für den Volltarif rund 550 Euro, die 100-prozentige BEK ab 65 Jahren kostet ihn 260,70 Euro. Am Gesamtbetrag von 810,70 Euro beteiligt sich sein Arbeitgeber mit dem Höchstzuschuss von 262,50 Euro. Nach Steuern liegt sein Eigenanteil bei 386,06 Euro, der Nettobeitrag zur BEK beträgt 173,11 Euro. Mit 65 Jahren, bei Rentenbeginn zahlt der Mann nur noch 260,70 Euro für die BEK. 50 Prozent erhält er vom Rentenversicherungsträger, den Rest setzt er steuerlich an, sodass er netto auf 106,89 Euro für seine Krankenversicherung kommt. Sein Beitrag ohne BEK läge bei 234,25 Euro.

Nachteil bei Wechsel

Verbraucherschützer sehen jedoch auch Nachteile: „Bei einer Rückkehr in die GKV oder einem Wechsel zu anderen PKV-Unternehmen ist das eingezahlte Geld verloren“, warnt etwa Thorsten Rudnik, Vorstand beim Bund der Versicherten. Eine Alternative könnte aus Expertensicht sein, schon heute in einen günstigeren Tarif oder einen Tarif mit Selbstbehalt zu wechseln und die Differenz zum bisherigen Beitrag zu sparen. So kommt über die Jahre auch eine hübsche Summe zusammen, mit der sich im Ruhestand der Beitrag leichter zahlen lässt.