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Private Krankenversicherung: Das ist beim Wechsel zu beachten

10.02.12 10:01 Uhr

Die private Krankenversicherung lockt viele. Ein Wechsel ist möglich, wenn jetzt am Jahresanfang feststeht, dass die Jahresarbeitsentgeltgrenze in 2011 überschritten wurde.

Die liegt für 2011 bei 49.500 Euro Jahresgehalt. Ist die überschritten, kann gewechselt werden, wobei natürlich die Kündigungsfristen der gesetzlichen Kasse beachtet werden müssen!

Wechsel gut überlegen

Aber ein Wechsel will gut überlegt sein: Zum einen, weil eine Rückkehr in die gesetzliche Kasse meist nicht mehr möglich ist - wer später Kinder bekommt, muss diese dann oft gegen Zusatzprämie auch privat versichern, während gesetzlich Versicherte von der kostenfreien Familienversicherung profitieren. Zum anderen aber auch deshalb, weil ein überstürzter Wechsel lebenslange Folgen hat: Denn noch immer ist ein Wechsel der privaten Krankenversicherung nach ein paar Jahren kaum eine sinnvolle Option. Es sollte also auf Anhieb der "richtige" Tarif sein, in den man wechselt.

Behandlungskosten: Hohe Erstattung wählen

Für normale Arztbesuche, aber auch für Zahnarztbesuche ist es wichtig, dass die Kosten bis zum Höchstsatz der GOÄ übernommen werden. Bei sehr guten Verträgen werden sogar Leistungen über diesen Höchstsatz hinaus erstattet, um Behandlungen durch teure Spezialisten oder im Ausland zu ermöglichen. Daneben sollten auch die Kosten für Hilfsmittel und Medikamente voll übernommen werden. Wichtig: Vorsicht bei Tarifen, die die Kosten für Facharztbesuche nur dann voll erstatten, wenn die Versicherten vorher bei einem Allgemeinmediziner waren. Solche Hausarzttarife können den Versicherten teuer zu stehen kommen, wenn er auf eigene Faust zu einem Spezialisten geht: Behandlungskosten werden dann meist nur zu 50 % übernommen, den Rest zahlt man selbst.

Krankenhaus: Entscheidung für Top-Versorgung und gute Unterbringung

Bei der stationären Behandlung geht es zum einen um die Unterbringung. Bei einem Einzelzimmertarif kann man sich ohne lästige Zimmergenossen nach einer Operation erholen. Wichtig auch neben der Option, sich vom Chefarzt behandel zu lassen: Die freie Wahl des Krankenhauses. Sieht der Tarif ein Wahlrecht vor, können Versicherte sich selbst das Krankenhaus aussuchen, in dem sie operiert werden wollen.

Zahnarztkosten im Griff behalten

Bei leistungsstarken Tarifen trägt die private Krankenversicherung die Kosten für reguläre Zahnarztbehandlungen zu 100 %. Die Kosten sollten zudem mindestens bis zur Höhe der Gebührenordnung für Ärzte erstattet werden. Beim Zahnersatz liegen die Erstattungssätze in der Regel zwischen 40 % und 90 %. Die entsprechenden Preisunterschiede bewegen sich dennoch nur im Bereich weniger Euro pro Monat - man sollte also nicht zu knapp kalkulieren, schon bei einem Implantat liegen die Mehrkosten bei mehreren 100 Euro, die man aus eigener Tasche zahlen muss, wenn die Erstattungssätze zu gering sind.

Vorsicht Selbstbehalt

Einige Tarife sehen vor, dass man erst einmal einen festgelegten Anteil an Behandlungskosten selbst zahlen muss, bevor die private Krankenversicherung einspringt. Der Vorteil: Die Prämie sinkt. Bei Angestellten ist die Selbstbeteiligung aber oft ein Minusgeschäft. Während der Chef nämlich zum monatlichen Beitrag seinen Anteil von 50% zusteuern muss, muss er von der fälligen Selbstbeteiligung nichts übernehmen. Das heißt: Er profitiert von der niedrigeren Prämie, weil der Arbeitgeberanteil sinkt, beteiligt sich aber nicht an dem Risiko, dass die Selbstbeteiligung darstellt.

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