Mehr Flexibilität

Bewegung bei den gesetzlichen Krankenkassen

14.12.13 12:00 Uhr

In den Koalitionsverhandlungen haben sich CDU, CSU und SPD darauf geeinigt, den Kassen mehr Spielraum bei der Beitragsgestaltung zuzugestehen.

Damit dürfte ab 2015 auch wieder ein wenig preislicher Wettbewerb bei den gesetzlichen Krankenkassen aufkommen. Verbindlich vorgeschrieben ist dann eine Beitragsuntergrenze von 14,6 Prozent, darüber hinaus können die Kassen einen Zusatzbeitrag verlangen – nicht wie bisher als Pauschale, sondern prozentual vom Einkommen des Versicherten.

Prämienerstattungen, wie sie jetzt etwa die Techniker Krankenkasse (TK) gewährt, sollen dann nicht mehr möglich sein. Bislang hat diese Maßnahme das Image der TK allerdings erheblich auf­poliert. Zudem sind die Hamburger in Leistungsvergleichen stets auf den vorderen Plätzen zu finden. Seit Jahresbeginn konnte die TK fast 300 000 neue Mitglieder begrüßen.

Leistung und Service spielen bei der Wahl der Krankenkasse nach Ansicht von Jens Luther, Vorstand bei HEK – Hanseatische Krankenkasse, eine ­immer größere Rolle. „Umfang und Qualität des Leistungsangebots, das bei der HEK weit über den vom Gesetzgeber vorgegebenen Standard hinausgeht und in Vergleichstests regelmäßig ausgezeichnet bewertet wird, haben uns das höchste prozentuale Mitgliederwachstum ­unter den 30 größten gesetzlichen Krankenkassen Deutschlands ­beschert“, so Luther. Die HEK legte um knapp acht Prozent zu.

Größter Verlierer ist bislang die DAK-Gesundheit. Die Riesenkasse ging im Januar 2012 aus der Fusion zwischen der Deutschen Angestellten-Krankenkasse und der BKK Gesundheit hervor. Auch wenn die Kasse dieses Jahr keinen Zusatzbeitrag erhebt, hatte sie im Oktober 31 000 Mitglieder weniger als im Januar.

Wer die Krankenkasse wechseln will, kann das übrigens jederzeit tun – vorausgesetzt, er war vorher mindestens 18 Monate lang bei dem Anbieter versichert. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Führt die Kasse einen Zusatzbeitrag ein oder streicht angekündigte Prämien, ist auch eine außerordentliche Kündigung möglich. Insgesamt spielt das Gesundheitswesen im schwarz-roten Koalitionsvertrag nur eine untergeordnete Rolle. So tauchen die Begriffe „Privatpatient“ oder „private Krankenversicherung“ in den 185 Seiten mit keinem Wort auf. (Redaktion Euro am Sonntag)