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Sharing Economy & Co: Wer zahlt, wenn’s mal hakt?

10.10.15 03:00 Uhr

Sharing Economy & Co: Wer zahlt, wenn’s mal hakt? | finanzen.net

Mein, dein, unser: Teilen ist das neue Besitzen. Doch wer Autos und Wohnungen teilt, muss vieles beachten. Was Verbraucherschützer raten.

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von Maren Lohrer, Euro am Sonntag

Mein Auto. Mein Haus. Mein Boot. In den 90er-Jahren brachte dieser Werbespot der Sparkassen ein Lebensgefühl auf den Punkt: Wir sind, was wir haben. Eine Generation später gilt ein neues Credo: Was mein ist, ist auch dein. Statt Eigentum und Statusdenken soll der Nutzen im Mittelpunkt stehen.



Mein Carsharing. Mein Mitwohnen. Mein Videostream. Teilen, neudeutsch "sharing", spart Geld, schont die Umwelt. Aus der ehemals grünen Nischenbewegung ist dank Internet ein Trend geworden. Doch wie sicher ist "sharing" tatsächlich für Verbraucher? Laut einer aktuellen Umfrage der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC gibt mit 46 Prozent knapp jeder Zweite an, in den vergangenen zwei Jahren ein Sharing-Angebot genutzt zu haben. Bei den unter 30-Jährigen sind es sogar 82 Prozent.

Mittlerweile gibt es für etliche Themen Portale im Internet. So erfasst der Teilen-Trend die Bereiche Kleidung (etwa bei fashionlend.de), Lebensmittel (foodsharing.de), Medien (hitflip.de), Kinderkram (mamikreisel.de), Wohnungen (airbnb.com), Autos (drivy.de), Fahrräder (nextbike.de). Zudem gibt es übergreifende Portale wie leihdirwas.com, wo sich vom Computer bis zum Rasenmäher vieles ausleihen lässt. In München entsteht sogar ein Immobilienprojekt nach der Philosophie des Teilens. Weil Wohnen hier so teuer ist, sollen in den zwei "Friends-"Hochhäusern Flächen gemeinschaftlich genutzt werden - Teilen von Luxus. Meine Küchenlounge. Mein Fitnessstudio. Meine Dachterrasse.

Nach Angaben des Verbraucherzen­trale Bundesverbands (VZBV) stiegen die Investitionen von Start-ups im Bereich Sharing Economy seit 2010 weltweit von 300 Millionen US-Dollar auf sechs Milliarden US-Dollar im vergangenen Jahr. So vermietet die Deutsche Bahn Autos oder Fahrräder, Opel ist mit CarUnity, Daimler mit car2go und BMW mit DriveNow unterwegs. Und hinter dem Taxikonkurrenten Uber stehen als Investoren etwa die Großbank Goldman Sachs oder mit Google Ventures eine Tochter des Suchmaschinenbetreibers.

Wer zahlt, wenn’s mal hakt?

"Der Erfolg neuer Angebote darf nicht durch Abstriche bei Verbraucherrechten oder Datenschutz erkauft werden", warnt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Die PwC-Umfrage stellt mögliche Nachteile aus Konsumentensicht deutlich heraus: Mängel in puncto Qualität, Sicherheit und Hygiene sowie unzureichender ­Datenschutz. Laut dieser Umfrage wünschen sich die Nutzer von den Share-Economy-Anbietern vor allem Versicherungsschutz.

Wer sein Auto verleihen will - oder über den taxiähnlichen Dienst Uber Fahrgäste befördern will -, sollte dies dem Versicherer melden. "Die Pflicht zur Angabe besteht nicht nur bei Vertragsbeginn, sondern auch während der Laufzeit des Vertrags", sagt Tibor Pataki vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wird eine Anpassung versäumt, so leistet die Kfz-Haftpflicht. Trotzdem könne der Versicherte von seinem Versicherer später in Regress genommen werden, betont Pataki: "In der Vollkaskoversicherung kann bei einer Pflichtverletzung, wenn also zum Beispiel der Fahrzeughalter die geänderte Verwendung nicht mitgeteilt hat, der Versicherungsschutz vollständig erlöschen oder die Leistung gekürzt werden."


Einige Anbieter sind hier gut auf­gestellt. So sind beim privaten Auto­leihportal Drivy die Anmietungen durch die Allianz versichert. Diese Versicherung ersetzt dann für die Mietdauer die Versicherung des Autobesitzers, die Prämie ist in den Mietpreisen enthalten.

Beim Teilen von Wohnungen befinden sich Verbraucher schnell auf rechtlich unsicherem Terrain - vor allem dann, wenn sie ihre Unterkunft gemietet haben. In diesem Fall muss der Vermieter die Untervermietung als Ferienwohnung erlauben. Sonst kann unter Umständen die fristlose Kündigung drohen. In einigen vor allem bei Touristen beliebten Städten wie Berlin gilt zudem das Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum. Wer gegen dieses Verbot verstößt, muss Bußgeld zahlen. Zudem müssen "Untervermieter" ihre Einnahmen versteuern.

"In puncto Versicherung sieht es für die Verbraucher nicht günstig aus", sagt VZBV-Referent Otmar Lell. Airbnb empfiehlt lediglich in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, "dass Gastgeber ausreichende Versicherungen für ihre Unterkünfte abschließen". Und weiter: "Überprüfen Sie sorgfältig jede Versicherungspolice, die Sie für Ihre Unterkunft haben, und stellen Sie insbesondere sicher, ob Ihre Versicherungs­police Handlungen oder Unterlassungen von Gästen (und den Personen, die der Gast ggf. in die Unterkunft einlädt) abdeckt, während sich diese in Ihrer Unterkunft befinden."

Schwammige Regeln für Vermieter

Airbnb fragt weder Policen ab, noch bietet es selbst einen Versicherungsschutz für die Übernachtungsdauer an. Die "Gastgeber-Garantie über 800.000  Euro" ist unkonkret, mögliche Zahlungen werden von Airbnb selbst "an bestimmte Bedingungen geknüpft und unterliegen gewissen Einschränkungen und Ausschlüssen".

Verbraucherschützer Lell sieht die Betreiber der Verleihplattformen in der Pflicht: "Sie sollten Sammelversicherungen anbieten." Nicht nur Gastgeber, auch Gäste betrifft der Versicherungsmangel. "Man kann sich Situationen ausmalen: Jemand fällt über ein Kabel und hat einen bleibenden körperlichen Schaden. Er hat Ansprüche gegen den Vermieter, aber die gehen nur so weit, wie der Vermieter zahlungsfähig ist", so Lell.

Doch Airbnb sieht sich nur als Vermittler, kassiert zwar die Vermittlungsgebühr, hält sich jedoch bei Problemen der Nutzer auffallend zurück: "Wenn ein Gast die Buchung Ihrer Unterkunft anfragt und in Ihrer Unterkunft verweilt, stellt jede mit dem Gast getroffene Vereinbarung eine Vereinbarung zwischen Ihnen und dem jeweiligen Gast dar. Airbnb ist hierbei keine Partei", steht in den AGB.

Statt Versicherungsschutz anzubieten, steckt Airbnb lieber Geld in eine Werbekampagne, um das Übernachten bei Fremden als inspirierende Erfahrung darzustellen. "Schlafe in ihren Betten, dann magst du ihre Träume kennenlernen" - dieser Satz hat zumindest im Internet für Verwunderung und Spott gesorgt. So fragt ein Kritiker: "Wie wär’s mit: Benutze ihre Zahnbürste, vielleicht merkt sie es."

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Bildquellen: HGEsch/Pantera AG, zagan / Shutterstock.com

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