Berufsunfähigkeitsschutz

BU-Versicherung - Was tun, wenn das Geld fehlt?

29.07.12 00:14 Uhr

Jeder kann unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten kommen, und jeder steht dann vor der Frage: Was mache ich mit meinen Versicherungen? Oft wird dann mit dem Gedanken gespielt, die Police zu kündigen – bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist das jedoch keine gute Idee.

Denn ist die Police erst einmal gekündigt, wird es mit steigendem Alter schwer, vergleichbaren Schutz zu den gleichen Konditionen zu bekommen. Die Versicherung sollte also nicht leichtfertig aufgegeben werden. Wie aber umgeht man finanzielle Engpässe geschickt?

Fristen ausnutzen

Bei kurzfristigen finanziellen Engpässen muss der Versicherer zunächst einmal eine Frist setzen, bevor er seinen Kunden den Vertrag kündigen kann. Damit gewinnt man 2 Wochen, um das Geld aufzutreiben – und da eine Mahnung in aller Regel erst nach ein paar Wochen ins Haus flattert, haben Versicherte einige Wochen gewonnen, um die fehlende Prämie aufzutreiben – so lassen sich kurzfristige Engpässe überwinden.

Versicherung teilweise kündigen

Um die Kosten zu senken, können Versicherte sich auch von teuren Teilen der Versicherung trennen. So sind manche Berufsunfähigkeitsversicherungen mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung gekoppelt, die man abtrennen kann. Auf diese Weise lässt sich die Prämie oft halbieren! Auch die Rentenhöhe der Berufsunfähigkeitsversicherung kann gesenkt werden, um die Prämie zu reduzieren – hier ist eine persönliche Absprache mit dem Versicherer nötig.

Im Idealfall vereinbaren die Betroffenen, dass die Prämie später wieder nach oben angepasst werden kann, wenn der finanzielle Engpass überwunden ist. Eine weitere Option: Der Versicherte lässt die Police ruhen. Die Betroffenen zahlen dann die fälligen Prämien je nach Versicherer bis zu 1 Jahr nicht, erhalten aber natürlich auch keine Leistungen, wenn sie während dieser Zeit berufsunfähig werden. Besser als eine Kündigung ist diese Variante trotzdem, wenn der Versicherte nach 1 Jahr den alten Vertrag wiederbekommt.

Kündigung: Ja, aber …

Unter einer Voraussetzung kann man auch eine Kündigung in Erwägung ziehen: Wer bereits einen neuen Vertrag in der Tasche hat, kann den alten natürlich aufgeben. Stehen keine Vorerkrankungen im Wege, kann es durchaus sinnvoll sein, sich auf die Suche nach einem neuen Versicherer zu machen, wenn der z. B. einen günstigeren Versicherungsschutz anbietet als der bisherige.

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