Zwischenmiete und Co.

Wohnen auf Zeit: Flexibel, möbliert und inklusive Nebenkosten

01.09.24 05:23 Uhr

Flexibel wohnen und sparen: Das steckt hinter dem Trend "Wohnen auf Zeit" | finanzen.net

Eine kurzfristige Jobzusage, ein Job, bei man viel reisen und flexibel sein muss, ein Praktikum in einer anderen Stadt: Gründe warum Mieter nur kurzzeitig eine Wohnung suchen, gibt es viele. In solchen Fällen ist ein unbefristeter Mietvertrag schnell ein Hindernis und Wohnen auf Zeit eine beliebte Alternative.

Wohnen auf bestimmte Zeit

Ein möbliertes Zimmer für ein paar Wochen zwischenmieten, eine Wohnung für einige Monate bewohnen oder ein Apartment auf Zeit für einige Jahre nutzen: Die Möglichkeit Wohnraum für einen befristeten Zeitraum zu mieten bietet Mietern besonders viel Flexibilität. Diese sind nicht an einen unbefristeten Mietvertrag gebunden, sondern wohnen nur zeitlich begrenzt, denn in der Regel bestehen für solche Mietverhältnisse befristete Mietverträge, so das Online-Portal Mietrecht.com. Dennoch gibt es auch beim Wohnen auf Zeit einiges zu beachten.

Welche Konzepte gibt es?

Neben klassischen Konzepten wie etwa der Zwischenmiete oder dem Wohnen im Studentenwohnheim finden zunehmend auch Konzepte wie Apartment-Hotels und Boarding-Häuser in Deutschland Verbreitung. Die Konzepte unterscheiden sich laut immoscout24.de hauptsächlich bezüglich der Größe des Wohnraums und der Dauer des Aufenthalts.

Alles inklusive aber zu welchem Preis?

Grundsätzlich wird der Wohnraum möbliert und eingerichtet vermietet. Auch Strom, Heizung und Warmwasser sowie WLAN sind in der Regel inkludiert. Bei der Vermietung einer Wohnung auf Zeit kann allerdings ein sogenannter Möblierzuschlag dazugerechnet werden. Dessen Berechnung muss laut Mietrecht.com vom Vermieter nicht offengelegt werden.

Dauer des Mietvertrags und Kündigung

Da beim Wohnen auf Zeit das Ende des Mietverhältnisses eindeutig vertraglich festgelegt ist, besteht laut Mietrecht.com kein Anspruch auf Fortsetzung. Mieter müssen also die Wohnung oder das Zimmer zum Vertragsende verlassen, sofern mit dem Vermieter kein neuer Mietvertrag geschlossen wird.

Wird Wohnraum nur für kurze Zeit gemietet und ist der Zeitraum vertraglich festgelegt, ist eine ordentliche Kündigung in der Regel nicht möglich. Außerordentliche Kündigungen vom Mietvertrag können jedoch unter bestimmten Umständen möglich sein, so Mietrecht.com.

Meldepflicht

Beim Wohnen auf Zeit ist das Anmelden bzw. Ummelden dann notwendig, wenn der Wohnraum länger als 6 Monate bezogen wird bzw. der Mietvertrag länger läuft. Ausländische Mieter müssen sich anmelden, wenn sie den Mietraum länger als 3 Monate bewohnen.

Redaktion finanzen.net

Bildquellen: AlexRoz / Shutterstock.com