Zweitjob versteuern

Der Nebenjob wirft kaum etwas ab? So lassen sich die Abgaben verringern

13.10.23 03:21 Uhr

Mehr Geld, weniger Abgaben: So boostest du deinen Nebenjob-Ertrag! | finanzen.net

Weniger Arbeit bedeutet mehr Netto-Lohn - das klingt seltsam, ist aber wahr: Häufig werden zeitintensive Nebenbeschäftigungen höher versteuert als Nebenjobs mit weniger Wochenstunden. Dabei gibt es einige Grenzen und Fristen zu beachten, damit die zu leistenden Abgaben möglichst gering ausfallen.

Im Jahr 2022 wurden in Deutschland mehr als 1,9 Millionen Mehrfachbeschäftigte verzeichnet - das geht aus einer Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes hervor. Mehrfachbeschäftigte haben verschiedene Möglichkeiten, neben ihrer Hauptbeschäftigung etwas dazu zu verdienen. Durch die Beachtung der richtigen Grenzen und Beschränkungen, können Mehrfachbeschäftigte die Abgaben minimieren.

1. Eine freiberufliche Nebentätigkeit

Findet die selbstständige Tätigkeit nebenberuflich statt, werden bei Einnahmen von maximal 410 Euro im Jahr in der Regel keine Steuern fällig. Abhängig von der Haupttätigkeit müssen aber dennoch Rentenbeiträge gezahlt werden, beispielsweise im Fall von Lehrern oder Handwerkern.

Wird mit der freiberuflichen Nebentätigkeit mehr als der oben genannte Betrag verdient, muss eine Einkommenssteuererklärung eingereicht werden. Ein beim Finanzamt angemeldeter Kleinunternehmer muss jedoch keine Umsatzsteuer gezahlt werden, sofern der jährliche Verdienst mit dieser Beschäftigung weniger als 22.000 Euro beträgt. Die Anmeldung als Kleinunternehmer kann sich dementsprechend lohnen.

2. Ein Minijob auf 520-Euro-Basis

Eine beliebte Möglichkeit für einen Nebenverdienst ist die Beschäftigung als Minijobber, wie die Bundeagentur für Arbeit berichtet. Als Minijobber können monatlich maximal 520 Euro oder insgesamt 6.240 Euro pro Jahr verdient werden. Ein großer Vorteil dieses Arrangements ist, dass der Arbeitgeber die Krankenversicherungs-, Rentenversicherungsbeiträge und in der Regel auch eine pauschale Einkommenssteuer von 2 Prozent für den Arbeitnehmer übernimmt. Minijobber sind in der Regel nicht verpflichtet, ihre Beschäftigung in der Steuererklärung anzugeben, was Zeit und Geld spart.

Es ist wichtig zu beachten, dass arbeitslose Personen auch Minijobs annehmen können, solange sie nicht mehr als 520 Euro pro Monat verdienen. Überschreitet man diese Grenze, wird die Arbeitslosigkeit in der Regel beendet, und man verliert den Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung. Ein Arbeitgeber kann sich auch dafür entscheiden, einen Minijobber in eine andere Steuerklasse einzustufen und keine Pauschalsteuer zu zahlen. In diesem Fall ist der Minijobber selbst für die Steuerzahlungen verantwortlich.

Minijobber können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, was kurzfristige Einsparungen ermöglicht. Beachtet werden sollte jedoch, dass dies im Rentenalter zu niedrigeren Rentenauszahlungen führen kann.

3. Einstellung als Saison- oder Aushilfskraft

Eine weitere Möglichkeit, Sozialabgaben in Nebenjobs zu umgehen, ist die Beschäftigung als Saison- oder Aushilfskraft. Hier fallen Sozialabgaben nur an, wenn die Arbeitszeit bei demselben Arbeitgeber im Laufe eines Jahres mehr als 70 Tage beträgt. Die steuerliche Abwicklung erfolgt in der Regel über die Steuerklasse 6, und eventuell zu viel gezahlte Abgaben können zu einem späteren Zeitpunkt rückerstattet werden.

4. Ein nicht-selbstständiger Nebenverdienst von mehr als 520 Euro monatlich

Diese Möglichkeit erscheint zunächst attraktiv, da eine unbegrenzte Nebenverdienstchance besteht. Dennoch ist es ratsam, nicht überstürzt eine nicht-selbstständige Nebenbeschäftigung mit einem monatlichen Verdienst von über 520 Euro aufzunehmen. Die Steuerklasse und somit die Höhe der Abzüge vom Brutto-Gehalt sind in diesem Fall abhängig von den Verdiensten aus der Hauptanstellung. Darüber hinaus sind Personen verpflichtet, die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge selbst zu tragen. Dies kann dazu führen, dass trotz einer höheren Arbeitsbelastung in einer Nebenbeschäftigung mit einem Bruttoverdienst von über 520 Euro am Monatsende netto weniger erhalten wird als bei einer Nebenbeschäftigung auf 520 Euro-Basis.

Für Studierende und Rentner kann sich eine solche Beschäftigung jedoch lohnen, wenn monatlich mehr als 520 Euro, aber weniger als 2.000 Euro verdient werden. In diesem Fall befinden sie sich offiziell im "Übergangsbereich" und sind dazu berechtigt, einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag zu zahlen.

Und zu guter Letzt: Wer eine ehrenamtliche Nebentätigkeit hat, sollte sich der Ehrenamtspauschale bewusst sein - Einnahmen von bis zu 840 Euro jährlich müssen nicht versteuert werden, wenn sie aus ehrenamtlichem Engagement stammen.

Redaktion finanzen.net

Bildquellen: Gunnar Pippel / Shutterstock.com, Yulia Grigoryeva / Shutterstock.com