Workation

Arbeitsunfall während der Workation im EU-Ausland: Das gibt es zu beachten

06.07.23 20:09 Uhr

Krankenhaus statt Urlaubs-Paradies: So kann man hohe Kosten bei Workation-Unfällen verhindern | finanzen.net

In den letzten Jahren hat sich der Trend der Workation, bei der Arbeit und Urlaub kombiniert werden, immer stärker etabliert. Viele Arbeitnehmer entscheiden sich inzwischen dafür, für einige Wochen oder Monate in ein anderes Land zu ziehen, um von dort aus beruflich tätig zu sein und gleichzeitig neue Kulturen und Orte kennenzulernen. Doch was passiert, wenn während einer Workation im EU-Ausland ein Arbeitsunfall geschieht?

Arbeitsunfall und die Zuständigkeit

Zunächst einmal sollte geklärt werden, wie ein Arbeitsunfall genau definiert wird. Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit oder auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit geschieht. Bei einer Workation ist es entscheidend, festzustellen, ob der Unfall während der Arbeitszeit oder in der Freizeit aufgetreten ist. Denn dies hat direkte Auswirkungen auf die Zuständigkeit der Versicherungen und die Leistungen, die in Anspruch genommen werden können. Denn bei einem Unfall während der Freizeit kann es beispielsweise sein, dass andere Versicherungen oder Regelungen greifen.

Wer ist nun für den Sozialversicherungsträger im EU-Ausland zuständig? Grundsätzlich gilt für Arbeitnehmer, die während einer Workation im EU-Ausland arbeiten, dass sie weiterhin im Heimatland versichert sind. Es sollte, vorzugsweise vor Antritt der Reise, eine Bestätigung über die Fortgeltung des deutschen Sozialrechts (A1-Bescheinigung) beantragt werden. Bei einem Arbeitsunfall ist die Unfallversicherung des Heimatlandes zuständig. Innerhalb der Europäischen Union existieren Verordnungen zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme, welche die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, Arbeitnehmern aus anderen EU-Ländern denselben Schutz und dieselben Leistungen zu gewähren wie ihren eigenen Staatsangehörigen. Dadurch soll eine lückenlose Absicherung innerhalb der EU gewährleistet werden. Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) macht zudem in ihrer "Certo"-Ausgabe 1/2023 darauf aufmerksam, dass ein jährlicher Umfang von 25 Prozent der Tätigkeiten in Deutschland erforderlich ist.

Diese Leistungen stehen einem zu

Im Falle eines Arbeitsunfalls während einer Workation im EU-Ausland ist es wichtig, dass der Betroffene den Unfall unverzüglich seinem Arbeitgeber meldet. Dies ermöglicht es dem Arbeitgeber, den Unfall bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder dem Unfallversicherungsträger im Heimatland anzuzeigen. Um die Anerkennung eines Arbeitsunfalls zu gewährleisten, sollte der Arbeitnehmer alle relevanten Informationen und Beweise sorgfältig dokumentieren, wie zum Beispiel Zeugenaussagen, Fotos vom Unfallort oder ärztliche Atteste.

Nach einem Arbeitsunfall während einer Workation stehen dem betroffenen Arbeitnehmer Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Heimatland zu. Diese umfassen unter anderem die Kostenübernahme für medizinische Behandlungen, Rehabilitation, Heil- und Hilfsmittel sowie Entschädigungsleistungen bei dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Bei schweren Fällen oder im Todesfall können zusätzlich Rentenleistungen für die Hinterbliebenen, wie beispielsweise eine Hinterbliebenenrente, gewährt werden. Die genauen Leistungen können je nach nationalem Sozialversicherungssystem variieren und sollten im Einzelfall geprüft werden.

Neben der gesetzlichen Unfallversicherung kann es sinnvoll sein, dass Arbeitnehmer während einer Workation im EU-Ausland zusätzliche private Versicherungen abschließen, um im Falle eines Arbeitsunfalls oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen besser abgesichert zu sein. Dazu können beispielsweise eine private Unfallversicherung oder eine Auslandsreisekrankenversicherung gehören, die auch außerhalb der Arbeitszeit Leistungen bieten und eventuelle Versorgungslücken schließen können. Es empfiehlt sich, vor einer Workation die individuelle Versicherungssituation genau zu überprüfen und gegebenenfalls entsprechende Ergänzungen vorzunehmen.

Prävention ist das A und O

Um das Risiko eines Arbeitsunfalls während einer Workation im EU-Ausland zu minimieren, ist es von großer Bedeutung, den Fokus auf Prävention und Sicherheit am Arbeitsplatz zu legen. Dies erfordert, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammenarbeiten um sicherzustellen, dass die Arbeitsumgebung den gesetzlichen Vorschriften und Sicherheitsstandards des Heimatlandes entspricht. Mehrere Maßnahmen können dazu beitragen.

Zunächst spielt die Ergonomie am Arbeitsplatz eine wichtige Rolle, um körperliche Beschwerden und Unfälle zu vermeiden. Eine ergonomisch gestaltete Arbeitsumgebung sollte über einen angemessenen Schreibtisch, einen ergonomischen Stuhl und eine gute Beleuchtung verfügen.

Des Weiteren ist die technische Sicherheit von Bedeutung. Alle elektrischen Geräte und Anschlüsse sollten ordnungsgemäß funktionieren und den Sicherheitsvorschriften entsprechen.

Darüber hinaus ist eine angemessene Arbeitszeitgestaltung essenziell. Ausreichend Pausen und eine gesunde Work-Life-Balance können Übermüdung und stressbedingte Unfälle verhindern.

Ein weiterer Aspekt ist die Kommunikation zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die auch während der Workation reibungslos funktionieren sollte. Regelmäßige Updates und Absprachen tragen dazu bei, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

Schließlich ist das Erstellen eines Notfallplans für den Fall eines Unfalls oder einer Erkrankung während der Workation wichtig. Der Notfallplan sollte Informationen über lokale medizinische Einrichtungen, Ansprechpartner bei den Sozialversicherungsträgern und gegebenenfalls die Kontaktdaten der Botschaft des Heimatlandes enthalten.

Indem sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber die Verantwortung für die Prävention von Arbeitsunfällen während einer Workation im EU-Ausland übernehmen, können potenzielle Risiken minimiert und ein sichereres Arbeitsumfeld geschaffen werden. Dies trägt dazu bei, dass die Workation für alle Beteiligten eine positive und bereichernde Erfahrung bleibt.

Redaktion finanzen.net

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