"Rente aus Stein"

Leibrente als Ausweg aus der Altersarmut: Wie Senioren mit ihrer Immobilie die eigene Rente aufstocken können

10.11.24 20:25 Uhr

Leibrente: Wie Senioren ihre Immobilie zur Rentenaufstockung nutzen können | finanzen.net

Altersarmut ist in Deutschland immer weiter verbreitet. Auch viele Immobilienbesitzer, die im Alter auf mietfreies Wohnen gesetzt hatten, sind davon betroffen. Mit der Leibrente können Rentner Kapital aus ihrer Immobilien schlagen, ohne das vertraute Heim verlassen zu müssen.

Für viele Immobilienbesitzer hat Wohneigentum einen unschlagbaren Vorteil: Nach Abzahlung des Kredits wohnen sie im Alter im eigenen Haus, ohne dafür Miete zahlen zu müssen, während Rentner ohne eigene Immobilie einen großen Teil ihrer Rente für Mietzahlungen aufbringen müssen.  Doch viele Immobilienkäufer unterschätzen die Kosten, die die eigenen vier Wände im Laufe der Jahre verursachen - neben Nebenkosten fallen auch notwendige Reparaturen teils empfindlich ins Gewicht.

Immer mehr Immobilienbesitzer verrenten daher im Alter ihre eigene Immobilie - doch das Modell lohnt sich nicht für jeden.

Leibrente gegen Discount-Preis

Bei der so genannten Leibrente erwirbt ein Investor die Immobilie für einen Preis, der teils deutlich unter dem aktuellen Verkehrswert liegt. Der Kaufpreis wird dem Verkäufer aber nicht wie üblich als Gesamtsumme ausbezahlt, sondern als monatliche Rente.

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Da der Verkaufspreis unter dem liegt, den Immobilienbesitzer bei einem regulären Immobilienverkauf erzielen könnten, erhalten sie - je nach individueller Vereinbarung mit dem Investor - lebenslanges Wohnrecht in der ehemals eigenen Immobilie. Dieses endet auf Basis des deutschen Nießbrauchrechtes erst mit dem Tod des Bewohners.

Der Verkäufer muss in diesem Fall noch die Betriebskosten zahlen, der Eigentümer kommt aber für fällige Reparaturen auf und kann während der Lebenszeit des Bewohners nicht auf Eigenbedarf klagen. Ein Notar muss die Vereinbarung beglaubigen, sowohl die vereinbarte Leibrente als auch die Unkündbarkeit des Bewohners werden im Grundbuch hinterlegt.

"Rente aus Stein" nicht für jeden ein lukratives Modell

Was sich zunächst nach einem durchaus lukrativen Modell zur Aufstockung der eigenen Rente anhört, bedarf aber im Einzelfall durchaus eingehender Prüfung. Denn mit dem Verkauf der eigenen Immobilie fallen auch mögliche Erbansprüche weg - eine Leibrente bietet sich also für Immobilienbesitzer an, die keine Nachkommen haben oder diesen das eigene Haus nicht vererben wollen.

Darüber hinaus müssen sich Kunden, die sich für das Modell "Leibrente" entscheiden, darüber im Klaren sein, dass sie bei einem freien Verkauf ihrer Immobilie in den meisten Fällen einen höheren Verkaufspreis erzielen könnten. Senioren müssten also durchrechnen, ob sie finanziell besser fahren würden, wenn sie sich den (höheren) Verkaufspreis auszahlen lassen würden und die Summe möglicherweise in diverse Anlageklassen investieren, die im Bedarfsfall einen schnellen Zugriff auf das Kapital möglich machen würden. In diesem Fall stünde aber ein Umzug an - die lieb gewordene Immobilie müssten Verkäufer dann verlassen.

Für Senioren, die noch jung und rüstig sind, empfiehlt sich zudem, verschiedene Angebote einzuholen. Denn in der Regel fällt die Rentenhöhe bei einer Leibrente höher aus, je älter der Immobilienverkäufer ist. Entscheidet sich ein Ehepaar, bei dem die Frau jünger ist als der Mann, für dieses Modell, wird die Rentenhöhe auf Basis des Alters der Frau berechnet - und fällt somit geringer aus.

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Risiken bei einer Leibrente

Das größte Risiko für Verkäufer, die sich für ein Leibrenten-Modell entscheiden, ist der eigene frühe Tod. Dann hätte sich das Geschäft nur für den Käufer gelohnt, der die Leibrente nur für kurze Zeit entrichten muss. Der Verkäufer hätte den Preis für seine Immobilie damit nicht "abgewohnt".

Leibrentenbezieher setzen sich zudem dem Risiko aus, dass der Immobilienkäufer Pleite geht und einer monatlichen Zahlung nicht mehr nachkommen kann. Zwar bleibt in einem solchen Fall das lebenslange Wohnrecht für den Rentenbezieher erhalten, eine Aufstockung der Altersrente erfolgt im Insolvenzfall allerdings nicht und muss vor Gericht eingeklagt werden.

Redaktion finanzen.net

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