Vorsorgeleistungen

Entgeltumwandlung für die Altersvorsorge: Wie sie funktioniert und warum sie sich lohnt

11.03.25 18:38 Uhr

Betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung: Lohnt sich das wirklich? | finanzen.net

Die Entgeltumwandlung, auch als Gehaltsumwandlung bezeichnet, ist ein Verfahren der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), bei dem Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttogehalts in Vorsorgeleistungen umwandeln. Dies bedeutet, dass ein vereinbarter Anteil des Gehalts nicht direkt ausgezahlt, sondern in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt wird.

Durch die Methode der Entgeltumwandlung können Beschäftigte bereits während ihres Erwerbslebens für das Alter vorsorgen und dabei von steuerlichen Vorteilen profitieren.

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Entgeltumwandlung - Was ist das?

Eine Abfindung kann für Arbeitnehmer nach einer Kündigung zunächst wie ein finanzieller Segen erscheinen. Doch die Freude kann schnell getrübt werden, wenn die Steuerlast höher ausfällt als erwartet. Glücklicherweise bietet die sogenannte Fünftelregelung eine Möglichkeit, die steuerliche Belastung zu reduzieren.

Funktionsweise der Entgeltumwandlung

Bei der Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehalts, der stattdessen in eine betriebliche Altersvorsorge fließt. Dieser Betrag ist bis zu einer bestimmten Grenze steuer- und sozialabgabenfrei. Für das Jahr 2025 können monatlich bis zu 644 Euro steuerfrei und bis zu 322 Euro sozialversicherungsfrei in die bAV eingezahlt werden, wie ein Online-Beitrag von Finanztip berichtet. Diese Beiträge werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen, wodurch sich das zu versteuernde Einkommen reduziert.

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Rechtlicher Anspruch und Arbeitgeberzuschuss

Seit 2002 haben Arbeitnehmer in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Das bedeutet, sie können verlangen, dass ein Teil ihres Gehalts für die betriebliche Altersvorsorge verwendet wird. Zudem sind Arbeitgeber seit 2019 verpflichtet, einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zu leisten, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Diese Regelung gilt seit 2022 auch für bereits bestehende bAV-Verträge.

Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge kann über verschiedene Wege realisiert werden, darunter Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Bei der Entgeltumwandlung werden häufig Direktversicherungen genutzt, bei denen der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung für den Arbeitnehmer abschließt, so Finanztip weiter. Die Wahl des Durchführungswegs kann Einfluss auf die konkreten Bedingungen und Leistungen der Altersvorsorge haben.

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Vorteile der Entgeltumwandlung

Die Entgeltumwandlung bietet mehrere Vorteile:

• Steuer- und Sozialabgabenersparnis: Durch die Einzahlung in die bAV reduziert sich das zu versteuernde Einkommen, was zu einer geringeren Steuerlast führt. Zudem fallen bis zu bestimmten Beitragsgrenzen keine Sozialabgaben an.
• Arbeitgeberzuschuss: Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent erhöht den Sparbeitrag und somit die spätere Altersversorgung.
• Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge: Die bAV ergänzt die gesetzliche Rente und hilft, die Versorgungslücke im Alter zu schließen.

Nachteile und zu beachtende Punkte

Trotz der genannten Vorteile sollten auch mögliche Nachteile berücksichtigt werden:

• Reduzierte gesetzliche Rentenansprüche: Durch die geringeren Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung können die späteren Rentenansprüche leicht sinken.
• Besteuerung in der Auszahlungsphase: Die Leistungen aus der bAV sind bei Auszahlung steuer- und sozialabgabenpflichtig.
• Bindung an den Arbeitgeber: Bei einem Arbeitgeberwechsel muss geprüft werden, ob und wie die bAV fortgeführt werden kann.

Es ist daher ratsam, sich vor Abschluss einer Entgeltumwandlungsvereinbarung umfassend beraten zu lassen und die individuellen Vor- und Nachteile abzuwägen, wie die verbraucherzentrale in einem Online-Beitrag abschließend berichtet.

D. Maier / Redaktion finanzen.net

Bildquellen: Khongtham / Shutterstock.com, Shutterstock / Sutthiphong Chandaeng