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Work and Travel als Auszeit: Arbeiten und Reisen im Ausland

16.07.20 23:40 Uhr

Work and Travel als Auszeit: Arbeiten und Reisen im Ausland | finanzen.net

Wir erklären Ihnen, was es während eines Work and Travel-Aufenthalts zu beachten gibt und was bei der Planung nicht fehlen darf.

Reisen nach dem Abitur

Der Abi-Stress ist vorbei, alle Prüfungen sind geschafft und bis das Studium oder die Ausbildung beginnt, dauert es noch einige Wochen. Viele junge Menschen entscheiden sich dafür, diese Zeit zu nutzen, um ausgiebige Fernreisen zu unternehmen. Besonderer Beliebtheit erfreuen sich dabei Länder, wie Neuseeland, Australien und Kanada, wobei die Finanzierung der Reise häufig gewisse Schwierigkeiten mit sich bringt - immerhin müssen Flüge, Übernachtungen und Aktivitäten bezahlt werden. Aus diesem Grund beschließen viele, die Urlaubsreise in einen Work and Travel-Aufenthalt umzuwandeln.

Das Konzept Work and Travel steht, wie der Name schon sagt, für das Ausüben einer vergüteten Tätigkeit in Verbindung mit einer Reise. Während des Aufenthalts kommt es dabei zu verschiedenen Gelegenheitsjobs, die einen längeren Auslandsaufenthalt finanzieren. Da es sich bei solchen Jobs in der Regel um keine langfristigen Arbeitsverhältnisse handelt, ist man weitestgehend ungebunden und kann den Aufenthaltsort nach Lust und Laune wechseln. Bevor man eine solche Reise jedoch antritt, gibt es wichtige Dinge, die im Vorfeld geplant werden wollen, um einen sicheren Reiseverlauf zu gewährleisten.

Vielseitige Möglichkeiten

Ein Work and Travel-Aufenthalt muss nicht nur Freiheit bedeuten, sondern birgt zusätzlich die einmalige Möglichkeit, neue Eindrücke zu gewinnen und in verschiedene Branchen reinzuschnuppern. Dabei ist die Auswahl der Jobs schier grenzenlos, denn vom Obstpflücker auf einer Farm bis hin zum Animateur ist alles möglich. Wer entsprechende Skills mitbringt, kann beispielsweise sowohl einen Urlaub am Meer genießen als auch als Surflehrer die Reisekasse aufbessern.
Das Besondere am Work and Travel-Konzept ist der kurze Beschäftigungszeitraum, aus dem eine gewisse Ungebundenheit und eine damit einhergehende Freiheit resultiert. Da keine langfristige lokale Bindung besteht, können unterschiedliche Gegenden des Landes bereist und erkundet werden. Hinzu kommt die Möglichkeit, seine Fremdsprachenkenntnisse auszubauen.

Visum

Bei Abiturienten gelten Australien, Neuseeland und Kanada als besonders beliebte Ziele für einen Work and Travel-Aufenthalt. Um in diesen Ländern jedoch arbeiten zu dürfen, benötigt man ein sogenanntes "Working Holiday-Visum". Dieses berechtigt den Besitzer, bis zu einem Jahr lang im Gastland einer bezahlten Arbeit nachzugehen. Aktuell ist das Working Holiday-Visum in folgenden Ländern erhältlich: Kanada, Australien, Neuseeland, Chile, Singapur, Japan, Südkorea, Hongkong und Israel. Wer seinen Work and Travel-Aufenthalt in den USA machen möchte, muss hingegen das DS-2019 Formular ausfüllen und im Anschluss das J1-Visum beantragen.

In Ländern, die kein Working Holiday-Visum anbieten, muss ein Arbeitsvisum beantragt werden, um einer bezahlten Arbeit nachgehen zu dürfen. Wer dies nicht möchte, kann alternativ auch ein Touristenvisum beantragen. Prämisse dafür ist jedoch, dass man dann nur unbezahlte Tätigkeiten annehmen darf. Innerhalb der Europäischen Union muss für Work and Travel kein Visum beantragt werden.

Wichtig ist auch, dass man das Working Holiday-Visum lediglich einmal im Leben in Anspruch nehmen kann. Jedoch kann der einjährige Aufenthalt unter Umständen auch verlängert werden. So bietet Australien die Möglichkeit, das Visum um weitere 12 Monate zu erweitern und in Neuseeland kann man weitere drei Monate an den Aufenthalt anhängen.

Altersbeschränkung

Wer nach dem Abitur einen Work and Travel-Aufenthalt plant, sollte grundsätzlich volljährig sein. Denn um beispielsweise das Working Holiday-Visum zu erhalten, wird vorausgesetzt, dass man mindestens 18 Jahre alt ist. Allgemein haben die meisten Länder auch ein Höchstalter für die Beantragung des Visums, das in der Regel bei 30 Jahren liegt.

Sprachkenntnisse

Während eines längeren Auslandsaufenthalts ist man häufig dazu gezwungen, eine Fremdsprache zu sprechen und verbessert somit deutlich seine Fremdsprachenkenntnisse. Dennoch empfiehlt es sich, nicht ohne Grundkenntnisse der Sprache in ein fremdes Land zu reisen, denn beim Work and Travel ist es besonders wichtig, sich ausreichend mit Arbeitgebern und gegebenenfalls auch Kunden oder Gästen verständigen zu können. Durch einen vorbereitenden Sprachkurs können Sprachkenntnisse gegebenenfalls aufgebessert werden.

Planung

Lange bevor die Reise losgeht, sollten die Rahmenbedingungen des Aufenthalts geplant werden. Da dies unter Umständen viel Zeit in Anspruch nehmen kann, ist es empfehlenswert, möglichst früh zu beginnen, sich über die Einreisebestimmungen zu informieren und eventuell auch festzulegen, welche Städte auf der Reiseroute nicht fehlen dürfen. Aber vor allem die Beantragung des Visums ist zeitaufwendig und kann sich oft als äußerst komplex herausstellen. Zudem ist es auch wichtig, sich im Vorhinein mit dem Gastland vertraut zu machen und sich ausreichend zu informieren, um sich ein Bild von der vorherrschenden Job-Situation und den kulturellen Rahmenbedingen machen zu können.

Wem die selbstständige Work and Travel-Planung über den Kopf wächst, der hat auch die Möglichkeit, sich die Unterstützung einer professionellen Organisation einzuholen. Betraut man diese mit seinem Vorhaben, helfen die Experten nicht nur dabei, eine passende Arbeitsstelle und Unterkunft vor Ort zu finden, sondern bieten oft auch eine umfangreiche Beratung über wichtige Formalitäten wie Visa und Versicherungen an. Auch die umfassende Betreuung vor Ort ist ein weiter Pluspunkt, für den es sich lohnt, eine Organisation zu Rate zu ziehen.

Versicherungsschutz

Wer einen Auslandsaufenthalt außerhalb Europas plant, sollte für einen potentiellen Ernstfall unbedingt eine spezielle Auslandskrankenversicherung abschließen. Dies ist wichtig, da deutsche Krankenkassen nur für Arztbesuche innerhalb der Europäischen Union bezahlen und die Reisezeit bei einem außereuropäischen Auslandsaufenthalt weniger als sechs Wochen betragen muss, damit die deutsche Versicherung greift. Für einen längeren Aufenthalt ist es zusätzlich empfehlenswert, eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung in Betracht ziehen, um im Schadensfall abgesichert zu sein.

Redaktion finanzen.net

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