Wann Jugendliche im Fußball Geld verdienen können
"Das Hobby zum Beruf machen", heißt es so schön. Ein besonderes Beispiel sind wohl Profi-Sportler. Ab welchem Alter und in welchen Leistungsbereichen können Jugendliche im Fußball Geld verdienen?
A- und B-Junioren ab 15 Jahren können Geld verdienen
Berufswunsch: Profi-Fußballerin oder Profi-Fußballer - für Manche wird der Traum, mit seinem sportlichen Talent Geld zu verdienen, Realität. Dabei steigen die meisten schon früh in den Profi-Sport ein.
In der DFB-Spielordnung heißt es: "Mit A- und B-Junioren (U 16/U 17/U 18/U 19) im Leistungsbereich der Leistungszentren der Lizenzligen, der 3. Liga, der 4. Spielklassenebene oder der Junioren-Bundesliga können Förderverträge abgeschlossen werden." Diese Jugendlichen haben dann den Status "Vertragsspieler" und verdienen als Spielerinnen und Spieler Geld. Die Vereine, die Förderverträge abschließen, müssen an eine Fußball-Akademie angebunden sein.
Auch Vertragsspielerinnen und -spieler müssen sich an das JArbSchG halten
Robert Golz von der auf Sport spezialisierten Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte erklärt dazu auf der Unternehmenswebsite: Nur Spielerinnen und Spieler, die mindestens 15 Jahre alt sind, dürfen mit einem Fördervertrag an einen Verein gebunden werden. Denn auch der DFB muss sich ans Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) halten. Wer das 15. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen hat, gilt nach diesem Gesetz als Kind - und Kinder dürfen (mit wenigen Ausnahmen) grundsätzlich nicht arbeiten.
Tatsächlich weist das JArbSchG den Fußball hin und wieder in seine Schranken. So entfachte vor einigen Jahren eine hitzige Debatte, als Julian Draxler (damals noch minderjährig) um ungefähr 23 Uhr im Pokal-Viertelfinale in der Verlängerung für Schalke 04 das Siegtor schoss - denn eigentlich dürfen Minderjährige nur bis 20 Uhr arbeiten.
Manche Vereine zahlen ihren Spielerinnen und Spielern unter 15 Jahren ein "Taschengeld"
Trotz der Altersbeschränkung von 15 Jahren können auch jüngere Spielerinnen und Spieler ab 13 Jahren unter Vertrag genommen werden. Die Eltern unterzeichnen dann einen sogenannten "Schubladenvertrag", der den Kindern einen Platz als Vertragsspielerin oder Vertragsspieler sichert, sobald sie 15 Jahre alt sind. Bis dahin liegt der Vertrag "in der Schublade", der oder die Minderjährige hat noch keine Verpflichtungen und bekommt auch kein Gehalt. Solche Schubladenverträge werden von Vereinen abgeschlossen, um sich die Talente zu sichern, bevor sie von der Konkurrenz gescoutet werden. Wie der Tagesspiegel berichtet, bekommen manche Spielerinnen und Spieler mit Schubladenvertrag vom Verein statt Gehalt ein "Taschengeld" - das können auch mehrere hundert Euro im Monat sein.
Olga Rogler / Redaktion finanzen.net
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