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Vermögen absichern: Wo Ehe und Ehevertrag für Finanzen Vorteile bieten

15.07.24 06:25 Uhr

Vermögen absichern: Vorteile von Ehe und Ehevertrag | finanzen.net

Die Eheschließung ist heutzutage für viele aus der Mode geraten. Und doch kann sie sinnvoll sein - vor allem was die Finanzen betrifft.

Bei vielen genießt die Ehe heutzutage einen eher schlechten Ruf. Der "Ehevertrag" gilt gemeinhin als unromantisch - wer ihn fordert, denke sogar schon an eine Scheidung. Und doch kann ein Ehevertrag sinnvoll sein, nicht nur im Falle einer Scheidung.

Steuerliche Vorteile

In Deutschland schützt das Grundgesetz Ehe und Familie, weshalb besondere Bestimmungen für Eheleute gelten. Eine dieser Bestimmungen sind die steuerlichen Vorteile. Als Ehepaar kann man sich zusammen veranlagen lassen und deutlich weniger Steuern zahlen. Im Rahmen des Ehegattensplitting werden die zu versteuernden Einkommen beider Eheleute nämlich zusammengelegt und dann halbiert. Die Einkommenssteuer wird anschließend von eben diesem halben Betrag berechnet und dann wieder verdoppelt. Auf das Jahr gerechnet können so mehrere Tausend Euro an Ersparnis zusammenkommen, berichtet der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. Das lohnt sich vor allem, wenn einer der Partner deutlich mehr verdient als der andere.

Familienversicherung

Profitieren können verheiratete Paare auch von der Familienversicherung, die von gesetzlichen Krankenversicherungen angeboten wird. Hierbei zahlt einer der Partner einen gewissen Betrag bei der Kranken- und Pflegeversicherung, der dann sowohl für den Partner als auch die gemeinsamen Kinder gilt. Der andere Partner ist dann unter bestimmten Bedingungen mitversichert und muss keine zusätzlichen Abgaben leisten. Von Vorteil sind auch hier Paare, die ungleiche Einnahmen generieren, weil beispielsweise einer der Eheleute der Kinder wegen nur in Teilzeit oder überhaupt nicht arbeiten kann, ist auf der Webseite des Vereins zu lesen.

Hinterbliebenenschutz

Man möchte nicht daran denken, aber es könnte zu einem Verlust des Partners kommen. Wenn der Tod dann auch noch völlig unerwartet kommt, kann es womöglich zu finanziellen Belastungen führen. Ein Ehevertrag ist in diesem Zusammenhang sinnvoll, da er dem hinterbliebenen Partner eine Witwen- beziehungsweise Witwerrente zusichert. Voraussetzung ist, dass der Verstorbene Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hat - von der Zahlungsdauer und -höhe hängt dann auch die Hinterbliebenenrente ab. Hoch fällt sie nicht immer aus, aber es ist ein Anspruch, der lediglich verheirateten Paaren zusteht.

Erbrecht

Vorteile genießen verheiratete Paare auch beim Erbe, wie "Finanztip" erklärt. Sollte nach dem Tod eines Ehepartners keine letztwillige Verfügung vorliegen, erhält der hinterbliebene Partner im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge automatisch die Hälfte des Nachlasses. Dies gilt, wenn ein Ehevertrag vorliegt und das Paar gemeinsame Kinder hat, die gemeinsam die andere Hälfte der Erbschaft erhalten. Unverheiratete Paare können ihr Vermögen dem anderen Partner natürlich auch vererben, allerdings müssen sie das ausdrücklich im Testament festlegen. In den gesetzlichen Regelungen werden unverheiratete Partner nicht berücksichtigt.

Scheidung

Ein ebenfalls ungemütliches Thema, worüber die wenigsten zu Beginn ihrer Beziehung gerne sprechen, es aber doch wichtig ist: Die Scheidung. Gerade beim Abschluss des Ehevertrages ist dieses Thema wichtig, da man eine Vereinbarung über die Vermögensaufteilung treffen muss. Das Problem der deutschen Gesetzeslage ist, dass sie noch immer auf die Hausfrauenehe eingestellt ist und man in einer Zugewinngemeinschaft lebt, wenn kein notarieller Ehevertrag abgeschlossen wird. Das heißt der gesamte Vermögenszuwachs ab Eheschließung wird durch zwei geteilt - auch wenn einer der Partner nicht gearbeitet hat.

Das hat den Schutz des finanziell Schwächeren zum Zweck. Dennoch kann diese Regelung ungerecht sein. Heutzutage arbeiten in den meisten Fällen beide Eheleute und es besteht nicht unbedingt ein finanzieller Nachteil. Um dennoch zu verhindern, dass ein wohlhabender Partner nur seines Geldes wegen geheiratet wird, sollte die Vermögensaufteilung in einem Ehevertrag vereinbart werden. Auch sonstige Regelung wie die Unterhaltszahlung der Kinder nach der Scheidung können hierbei festgelegt werden. Dieser Ehevertrag setzt eine notarielle Beglaubigung voraus und darf keine übermäßige Benachteiligung für einen der Partner darstellen, so das Portal.

Redaktion finanzen.net

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