Kostenfalle Urlaub: So wehren Sie sich gegen Abzockgebühren
Schon bevor man eine Reise antritt, kann einiges schieflaufen. Denn falsche Reiseangebote sind den seriösen Angeboten mittlerweile zum Verwechseln ähnlich. Doch auch im Urlaub kann man unangenehme Überraschungen erleben, die teils sehr teuer werden können.
Bei verlockend günstigen Angeboten ist Vorsicht geboten
In der heutigen Zeit sind Reiseangebote nur einen Mausklick entfernt. Doch hinter verlockend günstigen Angeboten stecken teilweise betrügerische Absichten. Fake-Anbieter werben häufig mit äußerst günstigen Angeboten und nutzen dafür geschickt unbekannte Reiseseiten oder soziale Medien. Die Kommunikation findet meist per Messenger statt, persönlichen Kontakt gibt es nicht. Besonderes Misstrauen gilt, wenn bei Pauschalreisen nach der Buchung kein Flugticket oder Reise-Sicherungsschein bereitgestellt wird, da diese Dokumente den Antritt der Reise gewährleisten, so das Fernsehmagazin Brisant der ARD. Hat sich der Verdacht auf einen Fake-Anbieter erhärtet, sollte man den Betrugsfall schnellstmöglich bei der Polizei melden. Eine Strafanzeige wegen Betrugs kann auch online gestellt werden. Ist die Reise bereits gezahlt worden, sollte man über seine Bank oder das Kreditkarteninstitut versuchen, die Zahlung zurückzubekommen. Hierfür sollten Belege und Nachrichten rund um Buchung und Bezahlung der Reise gut dokumentiert sein.
Um sich vor Betrugsfällen zu schützen, ist es ratsam, Reisen nur über bekannte und vertrauenswürdige Plattformen zu buchen. Bei Unsicherheiten ist die Kontaktierung von Verbraucherportalen sinnvoll. Auch kann im Internet gezielt nach negativen Bewertungen zum Anbieter gesucht werden, da positive Bewertungen leicht gefälscht werden können.
Kostenfalle Restaurant
Doch auch bei erfolgreichem Antritt einer gebuchten Reise ist Vorsicht geboten, um nicht unwissend in eine Kostenfalle geraten. Abzocke kommt in beliebten Urlaubsorten immer wieder vor. Allein der Gang in ein Restaurant kann schnell teuer werden, so der ADAC und weist auf den Fall zweier japanischer Touristen in einem Restaurant in Rom hin, die 430 Euro für Pasta und Fisch zahlen mussten. Reisende sollten deshalb stets darauf achten, dass es eine Speisekarte gibt, in der Preise und zusätzliche Servicegebühren ausgezeichnet sind, rät der ADAC. Grundsätzlich sollte man keine Gerichte ohne Preisangaben bestellen. Auch eine Änderung der Beilage oder der vorgegebenen Menüfolge kann teurer werden. Darüber hinaus wird beispielsweise in Italien der Preis von frischem Fisch häufig nur nach Gewicht angegeben - so auch im Fall der Touristinnen in Rom. Auch bei der Frage des Kellners nach einem Aperitif oder Digestif sollte man stets nachfragen, ob und mit welchen Kosten dieser verbunden ist. Dies gilt auch für etwaige Serviceleistungen. Der New York Post zufolge musste eine Familie, die in Sizilien einen Geburtstag feierte, 20 Euro bezahlen, um den Kuchen in 20 Stücke schneiden zu lassen. Eine andere Familie berichtete, dass ihnen zwei US-Dollar für das Aufwärmen der Flasche ihres Babys in der Mikrowelle berechnet wurde, so CNN. Darüber hinaus sind die Preise in touristischen Stadtteilen häufig deutlich höher. Deshalb lohnt es sich, auf Restaurants in umliegenden Stadtteilen auszuweichen.
Kommt es zu Problemen in Restaurants, kann man als Gast in Spanien und Portugal ein Beschwerdebuch verlangen, so der ADAC. Dieses wird regelmäßig von den Behörden kontrolliert. Laut dem ADAC lassen sich Probleme häufig schon durch die Frage nach dem Beschwerdebuch lösen, da die Kontrollen durchaus ernst genommen werden. In Italien kann man sich für Beschwerden über Restaurants an die Marktpolizei werden, so der ADAC mit Verweis auf das Europäische Verbraucherzentrum Italien. Zudem kann man die Beschwerde an das Europäische Verbraucherzentrum weiterreichen oder eine negative Bewertung in sozialen Netzwerken hinterlassen. Erster Schritt sollte allerdings immer die Reklamation vor Ort sein. Der ADAC rät unzufriedenen Gästen mit Kreditkarte zu zahlen. Bei Problemen habe man dann die Chance, Geld zurückzufordern.
Abzocke bei Mietwagen und Taxifahrten
Wer sich im Urlaub einen Mietwagen bucht, sollte die Vertragsbedingungen aufmerksam lesen. Der ADAC berichtet von einem Reisenden, der mit seiner Unterschrift auf der Empfangsbestätigung des Fahrzeuges eine unnötige Zusatzversicherung mit abgeschlossen hatte. Auch der sogenannte "Spiegeltrick" ist laut dem ADAC eine bekannte Betrugsmasche. Dabei behaupten Betrüger, dass Ihr vorbeifahrendes Auto deren Auto gestreift und dabei den Außenspiegel beschädigt habe und fordern Geld. Ein aufgemalter schwarzen Streifen gilt als "Beweis". Hier sollte man darauf bestehen, die Polizei zu alarmieren, rät der ADAC.
Eine weitere Falle betrifft das Taxifahren. Diese können schnell überdurchschnittlich teuer werden. In vielen Fällen sei es ratsam, sich auf einen Festpreis zu einigen oder sich an den Taxi-Tarifen an den Flughäfen zu orientieren. Das Vergleichsportal urlaubsgurur.de empfiehlt zudem darauf zu achten, ein lizenziertes Taxi zu buchen.
M. Schausbreitner / Redaktion finanzen.net
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