Urlaubstage

Urlaubstage an Kollegen verschenken - was gibt es zu beachten?

02.08.23 22:52 Uhr

Urlaubstage weitergeben: Was andere europäische Länder vormachen - und Deutschland? | finanzen.net

In anderen europäischen Ländern ist es bereits üblich, Urlaubstage unkompliziert an Kollegen zu übertragen. Doch wie ist die Lage in Deutschland? Ein Überblick.

Prinzipiell ist eine Übertragung möglich

Manchmal kann es vorkommen, dass Urlaubstage nicht vollständig aufgebraucht werden. Sollte man selbst die Urlaubstage nicht benutzen können oder wollen, gibt es in vielen Fällen Kollegen, die zusätzliche freie Tage gut gebrauchen könnten, beispielsweise für die Kinderbetreuung. In der Corona-Krise, in denen viele Arbeitnehmer nicht wussten, wie sie ihre Kinder betreuen sollen, wurde das Prinzip der Urlaubsspende verstärkt praktiziert. Als Vorreiter galt hierbei das Versicherungsunternehmen DEVK, das ihren Angestellten ermöglichte, Arbeitszeit und Überstunden unkompliziert an Kollegen zu spenden. Das deutsche Arbeitsrecht ermöglicht prinzipiell eine Übertragung von Urlaubstagen, im Vergleich zu anderen europäischen Ländern fehlt aber eine gesetzliche Regelung.

In Sachen Solidarität am Arbeitsplatz sind uns beispielsweise unsere französischen Nachbarn weit voraus. Bereits seit 2014 sind in Frankreich Möglichkeiten der Arbeitszeitspenden gesetzlich geregelt, was dazu geführt hat, dass viele französische Unternehmen seitdem Spendentöpfe für ihre Angestellten eingerichtet haben. Derweil sind Arbeitszeitspenden in Deutschland eher die Ausnahme. "In der Regel nehmen Eltern, die im Dilemma zwischen Job und Kinderbetreuung stecken, erst einmal staatliche Unterstützungsmöglichkeiten in Anspruch", so der Arbeitsrechtler Michael Fuhlrott in einem Interview mit dem Portal chancen-durch-Vereinbarkeit des Landes NRW. Sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber allerdings eine Arbeitszeitspende umsetzen wollen, gibt es einige Dinge, die beachtet werden müssen.

Gesetzlicher Rahmen muss eingehalten werden

Zuallererst muss die Spende freiwillig erfolgen. Zusätzlich muss der Arbeitgeber der Übertragung zustimmen, es muss also eine gesamtbetriebliche Lösung geschaffen werden. Bei großen Unternehmen muss hierbei auch der Betriebsrat beteiligt werden. Bei kleineren Unternehmen lassen sich daher Arbeitszeitspenden deutlich einfacher umsetzen. Obwohl eine betriebliche Ausgestaltung viel Gestaltungsfreiraum zulässt, ist es wichtig, dass dabei gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Arbeitnehmer müssen beispielsweise ihren gesetzlichen Mindesturlaub nach Paragraf 13 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) einhalten. Das heißt, dass nur Urlaubstage an Kollegen übertragen werden können, die über dem gesetzlichen Minimum von 20 Urlaubstagen pro Jahr liegen. Außerdem darf durch die Spende die gesetzliche Höchstarbeitszeit nach Paragraf 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nicht überschritten werden. Das Nachrichtenportal Haufe gibt noch zusätzliche Hinweise, worauf bei der Übertragung geachtet werden sollte: So sollte genau geregelt werden, was passiert, wenn die gespendeten Stunden nicht abgerufen werden. Um Doppelansprüche zu vermeiden, sollten spendende Mitarbeiter außerdem zusätzlich schriftlich festhalten, dass sie auf den Urlaubsanspruch verzichten. Dass Arbeitnehmer von Arbeitszeitspenden profitieren, liegt auf der Hand. Laut Michael Fuhlrott würden neben den Arbeitnehmern aber auch die Betriebe von Arbeitszeitspenden profitieren, da der betriebliche Zusammenhalt und die Solidarität im Unternehmen durch Arbeitszeitspenden gefördert würden.

Redaktion finanzen.net

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