Urlaubsreise

Reise widerrufen: Tipps für Buchungen über Online-Reiseportale

15.10.24 23:47 Uhr

Betrugsgefahr bei Online-Reisebuchungen: So schützen Sie Ihr Geld | finanzen.net

Bequem vom Sofa aus die nächste Reise buchen: Ein großer Teil aller Reiseleistungen - einzeln oder im Paket als Pauschalreise - werden heute über Online-Reiseportale gebucht. Doch immer wieder werden Fälle bekannt, in denen arglose Kunden von unseriösen Reise-Anbietern im Internet nicht die erwartete Leistung für den gezahlten Preis erhalten haben. Worauf man alles bei der Urlaubsbuchung im Internet achten sollte.

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Kein Widerrufsrecht bei Online-Buchungen

Beim Kauf von Waren im Internet oder am Telefon, sogenannte Fernabsatzverträge, besteht grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Eine Online-Buchung hingegen ist verbindlich: Wer im Internet einen Flug, ein Hotel oder eine Pauschalreise bucht, hat in der Regel kein Widerrufsrecht. Zudem sind Anbieter nicht verpflichtet, vor oder während der Buchung darauf hinzuweisen.

Sollte die gebuchte Reise nicht angetreten werden können, kann die Buchung entweder storniert oder vom Reisevertrag zurückgetreten werden. Das ist allerdings nicht immer kostenlos möglich.

Vorsicht vor gefälschten Anzeigen

Die Nachfrage nach Ferienhäusern und -wohnungen ist hoch. Laut dem ADAC versuchen Betrüger daraus, Kapital zu schlagen, mit gefälschten Anzeigen auf Online-Portalen, wie zum Beispiel Airbnb oder Fewo-Direkt. Mit verlockenden Bildern bieten sie unglaublich günstige Ferienunterkünfte an. Doch zum Teil gibt es die Unterkünfte gar nicht oder sind schon anderweitig vermietet.

Bei ungewöhnlich günstigen Preisen in Kombination mit idyllischen Bildern von der Unterkunft ist besondere Vorsicht geboten. Zudem sollten Angebote mit verschiedenen sicheren Zahlungsmöglichkeiten bevorzugt werden. Bei Online-Reisebuchungen sollten Verbraucher stets die Wahl zwischen mindestens zwei Zahlungsmöglichkeiten haben, zum Beispiel zwischen Überweisung und Lastschriftverfahren. Die Verbraucherzentrale rät, grundsätzlich nicht den gesamten Mietpreis für einzeln gebuchte Ferienhäuser oder Ferienwohnungen schon vor Reisebeginn zu zahlen. Eine Anzahlung per Lastschriftverfahren oder Kreditkarte lässt sich im Zweifel wieder rückgängig machen, sollte aber nicht mehr als zehn Prozent des Mietpreises betragen. Für den Rest sollten Verbraucher versuchen, eine Zahlung vor Ort zu vereinbaren. Zahlungen außerhalb der Vermittlungsplattform oder über Treuhandservice sollten unterlassen werden, so der ADAC. Betrüger verwenden oft solche Treuhanddienste.

Mehr Einzelheiten wirken vertrauensvoller

Für Pauschalreisen, die im Internet angeboten werden, gelten dieselben Anforderungen wie an einen gedruckten Reisekatalog. Die wesentlichen Merkmale müssen genannt sein, etwa das Reiseziel, der Reisepreis, Unterbringung und Verpflegung, sowie die Reiseroute. Je mehr Einzelheiten über ein Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung bereits vor der Buchung verfügbar sind, umso vertrauensvoller scheint das Angebot, so die Verbraucherzentrale. Anhand von Satellitenkarten und Einträgen in Online-Foren kann zudem festgestellt werden, ob das Gebäude unter der angegebenen Adresse auch tatsächlich existiert. Auch die Kontaktdaten des Vermietenden sollten vollständig angegeben sein. Vermieter die nur über E-Mail/WhatsApp zu erreichen sind, gelten als unseriös, warnt der ADAC. Vorsicht ist auch dann geboten, wenn nur der erste Kontakt über das Online-Portal stattfindet und alles Weitere außerhalb der Plattform besprochen werden soll.

Anzeige erstatten und Betrug melden

Wer dennoch auf einen Betrüger hereingefallen ist, sollte umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten und das Online-Portal über das Fake-Angebot informieren. Sollte die Reise schon bezahlt sein, gilt es schnellstmöglich die eigene Bank zu kontaktieren, damit diese im Idealfall das Geld noch zurückbuchen kann.

Redaktion finanzen.net

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Bildquellen: Shutterstock / New Africa, Black Salmon / Shutterstock.com

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