Arbeitsrecht unter der Lupe: Diese Urlaubsregelungen sollte jeder kennen
Urlaub bedeutet für viele Freizeit und einfach mal nichts tun. Doch neben den Freiheiten gibt es auch einiges zu beachten.
Wie viel Urlaub steht mir zu?
In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Urlaubstagen im Jahr. Dies gilt auch für Minijobber, Teilzeitangestellte, Leiharbeiter und Werkstudenten. Durch Werkverträge und Arbeitnehmeranreize lag die tatsächlich genommene Zahl der Urlaubstage 2023 laut Statistischem Bundesamt im Schnitt bei 31 Urlaubstagen. Neben der Anzahl an Mindesturlaub, gibt es noch weitere wichtige Punkte, die man beim Thema Urlaub und Urlaubsanspruch beachten muss.
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Erster Schritt: Urlaub beantragen
Jeder Arbeitnehmer muss sich seinen Urlaub bewilligen lassen. Einfach einen Urlaubsantrag stellen und bei nicht erfolgter Antwort eigenmächtig in den Urlaub fahren, ist nicht erlaubt und stellt sogar einen Kündigungsgrund dar. Grundsätzlich sollen Arbeitgeber Urlaubsanträge zeitnah bearbeiten und wenn möglich bewilligen. Eine Frist kann seitens des Arbeitnehmers nicht gesetzt werden. Flüge und Hotels buchen, ohne dass der Urlaub bewilligt worden ist, erfolgt auf eigenes Risiko.
Hat man ein Recht auf individuelle Urlaubswünsche?
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer kein Recht auf individuelle Urlaubswünsche. In der Regel versuchen die meisten Arbeitgeber diese bei der Urlaubsplanung zu berücksichtigen. Allerdings haben Arbeitgeber das Recht, den Urlaub so zu legen, dass es betrieblich möglich und sinnvoll ist. So gibt es in vielen Firmen Betriebsurlaube, in denen alle Mitarbeiter Urlaub nehmen müssen. Auch die Auftragslage, wichtige Projekte oder Personalmangel, gelten als häufige Gründe für eine Ablehnung. Mithin werden Urlaubswünsche von Arbeitnehmern mit Familie priorisiert, da diese weniger flexibel sind. Singles haben in dem Fall das Nachsehen. Einzige Ausnahme: Nach Krankheit und im Rahmen der Genesung haben Arbeitnehmer ein Recht auf Urlaub im Rahmen der medizinischen Behandlung. Sollte man keinen Urlaub beantragen, darf der Arbeitgeber seine Mitarbeiter in den "Zwangsurlaub" schicken.
Darf ein Arbeitgeber einen genehmigten Urlaubsantrag wieder zurückziehen?
Im Grunde ist es für Arbeitgeber verboten, Mitarbeitern den genehmigten Urlaub nachträglich zu widerrufen oder diese aus dem Urlaub zurückzurufen. Der Arbeitgeber kann seine Arbeitnehmer lediglich darum bitten und auf deren Zustimmung hoffen. Zu beachten ist: Alle entstandenen Kosten, Stornogebühren, zusätzliche Flüge und dergleichen hat in diesem Fall der Arbeitgeber zu tragen. Zugleich darf ein Arbeitnehmer nicht einfach von einem bereits genehmigten Urlaub zurücktreten und wieder arbeiten kommen.
Urlaub ist Pflicht
Als Arbeitnehmer muss man per Gesetz Urlaub nehmen. Es ist daher nicht erlaubt, einer dem Urlaubszweck widersprechenden Tätigkeit nachzugehen. Dies beinhaltet Tätigkeiten gegen Entgelt. Der Grund ist, dass der Arbeitnehmer ein Recht auf Urlaub hat, um sich von der Arbeit zu erholen. Im Umkehrschluss hat auch der Arbeitgeber das Recht auf einen erholten Mitarbeiter, der aus seinem Urlaub zurückkehrt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass man ans Meer fahren muss und zu Hause nicht der Hausarbeit nachgehen darf. Man darf dem eigenen Kind immer noch beim Umzug helfen, sein Auto reparieren oder ehrenamtlicher Arbeit nachgehen.
Im Urlaub angekommen: Was gibt es zu beachten?
Urlaub bedeutet Urlaub, das heißt auch, dass man Ruhe vom Chef erwarten kann und ein Recht auf Nichterreichbarkeit hat. Der Arbeitgeber hat somit kein Recht, seine Mitarbeiter während des Erholungsurlaubs zu kontaktieren.
Auch wichtig zu wissen: Wer im Urlaub krank wird, macht keinen Urlaub! Wer kennt es nicht: Man fliegt in den lang erwarteten Urlaub, nur um die gesamte Woche im Bett, statt am Pool zu verbringen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Urlaub der Erholung dient. Krankheit ist keine Erholung und man hat ein Recht, sich die Urlaubstage mit einer Krankmeldung zurückzuholen. Eigenständig den Urlaub verlängern geht jedoch nicht!
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Übriger Resturlaub
Was passiert, wenn man am Ende des Jahres noch Resturlaub übrig hat? Während in der Vergangenheit der Grundsatz galt, dass der Urlaubsanspruch nach 15 Monaten verfällt, hat der EuGH 2022 ein Urteil gefällt, welches dieser Auffassung widerspricht. Es sei eine Pflichtverletzung seitens des Arbeitgebers, wenn dieser seine Mitarbeiter nicht anweist, einen Urlaubsantrag zu stellen, oder sie selbstständig in den Urlaub schickt. Der Arbeitgeber hat demnach die Pflicht, darauf zu achten, dass seine Mitarbeiter ihren zustehenden Urlaub nehmen. Eine Ausbezahlung des Urlaubs ist nicht zulässig, es sei denn, es bestehen noch Urlaubsansprüche nach einer Kündigung und der Urlaub kann nicht im Rahmen der verbleibenden Zeit genommen werden. Sollte ein Arbeitnehmer versterben, haben die Erben ebenfalls einen monetären Anspruch auf die verbliebenen Urlaubstage.
Redaktion finanzen.net
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