Unfall beim Grillen

Diese Versicherungen schützen bei Grillunfällen

09.08.24 06:40 Uhr

Grillunfall - und jetzt? Diese Versicherungen greifen | finanzen.net

Hierzulande ist das Grillen bei vielen Menschen fester Bestandteil in den warmen Jahreszeiten. Doch die Hantierung bei und mit offenem Feuer birgt auch die ein oder andere Gefahr. In diesen Fällen stellt sich die Frage, wie es um die Haftung bei einem Grillunfall steht und welche Versicherung in welchen Fällen greift.

Denn etwaige Schadensfälle gelten in Deutschland längst nicht mehr als eine Seltenheit. So sollen sich nach der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin pro Jahr im Durchschnitt 4.000 Grillunfälle in Deutschland ereignen, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Private Haftpflichtversicherung - eine uneingeschränkte Empfehlung

Grundsätzlich und unabhängig von potenziellen Grillunfällen empfiehlt die Verbraucherzentrale uneingeschränkt für jeden das Abschließen einer privaten Haftpflichtversicherung. Schließlich müssen Menschen, die anderen Menschen durch Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn einen Schaden zufügen, hierfür aufkommen. Das trifft der Versicherungsgesellschaft Ergo zufolge auch auf Grillunfälle zu. Werden hier Dritte oder das Eigentum Dritter ohne Vorsatz beschädigt, muss der Verursacher Schadensersatz zahlen. In diesen Fällen greift die private Haftpflichtversicherung und kommt für den finanziellen Schaden auf, der der anderen Personen zugefügt wird.

"Wenn bei einem Grillfest tatsächlich eine Person schwer verletzt wird, kann am Ende schnell einmal ein höherer Betrag zusammenkommen. Nicht zuletzt haftet der Verursacher mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen", so Heiko Vollmer von Fingenium Private Finance gegenüber dem RND. Das bedeutet, die private Haftpflichtversicherung kommt für die Schäden auf, die anderen Personen zugefügt werden. Doch wie lautet der Sachverhalt, wenn man selbst als Leidtragender aus der Situation hervorgeht?
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Welche Versicherungen bei selbst zugefügten Schäden?

In diesen Fällen rät die Versicherungsgesellschaft Ergo zu einer privaten Unfallversicherung, die bei selbst zugefügten Verletzungen greift. Hierbei können Verbraucher mit Versicherungsleistungen rechnen, wenn sie durch Unachtsamkeit eine dauerhafte Invalidität erleiden, so die Ergo. Darüber hinaus rät Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV) gegenüber dem RND zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die bei besonders schwerwiegenden Verletzungen, durch die der zuletzt ausgeübte Beruf dauerhaft nicht mehr mindestens im Umfang von 50 Prozent ausgeübt werden kann, eine monatliche Rente einbringt.
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Sollte sich der Grillunfall als derart folgenschwer erweisen, dass auch die Immobilie Brandschäden davonträgt, rät der BdV zu einer Hausratversicherung. Die Hausratversicherung übernimmt die anfallenden Reparaturkosten ebenso wie die Kosten des Wiederaufbaus. Zudem sind Schäden am Inventar wie beispielsweise verbrannte Gartenmöbel über die Hausratversicherung abgesichert. Dennoch sollten die Privathaftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung eine höhere Priorität genießen, so der BdV gegenüber dem RND.
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Vorsicht und Achtsamkeit als oberstes Gebot

Doch auch die besten und schlauesten Versicherungen schützen nicht vor diesem Fall: grobe Fahrlässigkeit. "Wird ein Grillunfall grob fahrlässig verursacht, könnte sich die Versicherung querstellen, beispielsweise wenn der Holzkohlegrill zuvor in der Wohnung angezündet wurde", so das RND. Aus diesem Grund sollten auch weiterhin Vorsicht, Achtsamkeit und Sicherheit an oberster Stelle stehen. Vor allem aber auch, um ernsthafte Schäden und Verletzungen zu vermeiden und um allen Grillgästen ein fröhliches Grillfest zu bescheren.

Philipp Beißwanger / Redaktion finanzen.net




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Bildquellen: Animaflora/iStock