Pflichtumtausch: Das sind die Fristen für Ihren Führerschein-Tausch
Eine Richtlinie des Bundesrats bestimmt: Alle Führerscheine mit einem Ausstellungsdatum vor dem 19. Januar 2013 müssen bis spätestens 2033 umgetauscht werden. Wir haben die wichtigsten Informationen zum Pflichtumtausch zusammengestellt.
Verpflichtender Austausch der Führerscheine
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den kommenden Jahren in einen befristeten scheckkartengroßen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das hat der deutsche Bundesrat in einer Sitzung beschlossen; der Umtausch der Führerscheine erfolgt aufgrund der großen Zahl an umzutauschenden Führerscheinen gestaffelt. Abgeschlossen sein soll dieser Pflichtumtausch bis zum 19. Januar 2033.
Mit dieser Richtlinie will die Europäische Union laut dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gewährleisten, dass alle in der EU im Umlauf befindlichen Führerscheine einheitlich sind und damit die aktuellen EU-Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllen. Abgesehen davon sollen alle Führerscheine in eine Datenbank eingetragen werden, um einen eventuellen Missbrauch besser vermeiden zu können.
Gesetz regelt Staffelung des Umtauschs
Der Umtausch in Deutschland wird über ein Gesetz geregelt (Anlage 8e zur Fahrerlaubnisverordnung). Die Fristen für den Umtausch sind in zwei Gruppen eingeteilt. Die Papierführerscheine, die vor dem 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind, werden abhängig vom Geburtsjahr des Fahrers umgetauscht. Die Fristen für die Fahrer mit Scheckkartenführerscheinen, die ab dem 1. Januar 1999 und bis zum 18. Januar 2013 ausgegeben wurden, richten sich nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheins. Die entsprechenden Tabellen können dem entsprechenden Informationsartikel des BMVI entnommen werden.
Umtausch hat keine Auswirkung auf Fahrerlaubnis
Weiterhin betont das Bundesministerium, dass der Umtausch keinerlei Einfluss auf die Fahrerlaubnis haben wird und keine außerordentlichen ärztlichen Untersuchungen oder sonstige Prüfungen anfallen werden. Prüfungen, die schon vorher regelmäßig bei "bestimmte[n] Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung" durchgeführt wurden, bleiben weiterhin bestehen. Die Gültigkeit des neu ausgestellten Führerschein ist auf 15 Jahre befristet - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis.
Alte Fahrklassen werden in neue umgewandelt
Der ADAC weist außerdem auf eine weitere Maßnahme hin: Gemäß der in Anlage 3 zur Fahrerlaubnisverordnung geregelten Umtauschtabelle werden Fahrerlaubnisklassen alten Rechts, wie die ehemaligen DDR-Klassen, im Zuge des Umtauschs in die neuen Klassen, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen, umgewandelt.
Theoretisch ist der Umtausch der Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bereits jetzt möglich. Trotzdem sollte man sich im besten Fall vorher bei der zuständigen Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes informieren. Viele Fahrerlaubnisbehörden rufen auf ihrer Website zunächst bestimmte Jahrgänge bzw. Gruppen dazu auf, die Führerscheine umzutauschen. Damit sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten auf der Führerscheinstelle vermieden werden.
Pauline Breitner / Redaktion finanzen.net
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