Trinkgeldzahlung per Karte oder bar: Was bedeutet das für die Steuern?
In Deutschland reflektiert das Geben von Trinkgeld die kulturelle Wertschätzung für Servicequalität und ist eine wichtige Einkommensquelle für viele im Dienstleistungssektor. Doch die Art der Trinkgeldzahlung - ob bar oder per Karte - kann steuerliche Unterschiede mit sich bringen.
Bevorzugung in bar
Trinkgeld wird häufig in Situationen gegeben, in denen direkter Kundenkontakt und persönlicher Service im Vordergrund stehen, wie in Restaurants, Friseursalons und Taxis. Obwohl es keine strikten Regeln für die Höhe des Trinkgeldes gibt, ist es üblich, etwa 5 bis 10 Prozent des Rechnungsbetrags zu geben, abhängig von der Zufriedenheit mit dem Service, wie SmarterTravel in einem Beitrag berichtet.
Die Art der Zahlung des Trinkgeldes - ob bar oder per Karte - kann die Übergabe und die steuerliche Behandlung beeinflussen. Beim Zahlen mit Karte müssen Gäste in der Regel den Gesamtbetrag, den sie zahlen möchten, einschließlich des Trinkgelds, vor der Transaktion angeben. Dies kann die direkte Übergabe des Trinkgelds an den Service-Mitarbeiter erschweren, da die Verarbeitung über das Zahlungssystem des Unternehmens läuft. Aus diesem Grund bevorzugen viele Servicekräfte Trinkgelder in bar, da es direkt und ohne Verzögerung übergeben wird, wie es weiter heißt.
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Trinkgeld und Steuern - ein Überblick
Steuerlich gesehen sind Trinkgelder in Deutschland in der Regel steuerfrei, wenn sie direkt von einem Kunden an einen Arbeitnehmer ohne jeglichen rechtlichen Anspruch gegeben werden. Diese Regelung gilt unabhängig von der Zahlungsmethode, solange es sich klar um eine freiwillige Zahlung handelt, wie die Hanseatic Bank in einem Online-Beitrag betont. Für den Arbeitnehmer bedeutet dies, dass Trinkgelder nicht als Teil des Einkommens angesehen werden und somit nicht in die Einkommensteuererklärung einfließen. Und wann ist Trinkgeld nun zu versteuern?
Trinkgeld, das nicht direkt einem Mitarbeiter übergeben wird, sondern über Umwege wie ein gemeinschaftliches Sparschwein verteilt wird, erfüllt nicht die Bedingungen für Steuerfreiheit. Dies liegt daran, dass die direkte Verbindung zwischen dem Kunden, der das Trinkgeld gibt, und dem Empfänger fehlt. Ähnliches gilt, wenn der Besitzer eines Restaurants das gesammelte Trinkgeld seiner Angestellten aufteilt, so die Hanseatic Bank weiter.
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Trinkgelder, die bereits in die Preise eingerechnet sind, wie zum Beispiel Servicegebühren in Restaurants oder bestimmte Zuschläge bei Lieferdiensten, gelten ebenfalls nicht als freiwillig gegeben und sind daher steuerpflichtig, wie es weiter heißt. Darüber hinaus sind Trinkgelder steuerpflichtig, wenn sie in einer Form geleistet werden, die erst in eine offizielle Währung umgetauscht werden muss, wie zum Beispiel Jetons in einem Casino oder Spielgeld in einem Club. Diese Regelung betrifft auch Trinkgelder, die ein Unternehmer seinen eigenen Mitarbeitern zukommen lässt, im Gegensatz zu Trinkgeldern, die an die Angestellten eines anderen Unternehmens gegeben werden, so die Hanseatic Bank abschließend.
D. Maier / Redaktion finanzen.net
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