Ist Teilzeitarbeit während der Elternzeit möglich?
Wer in Elternzeit ist, möchte während dieser Zeit eventuell in Teilzeit arbeiten gehen, sei es aus finanziellen Gründen oder einfach nur, um auf dem Laufenden zu bleiben und den Kontakt zu den Kollegen zu halten. Ist es allerdings rechtlich gesehen überhaupt möglich, während der Elternzeit arbeiten zu gehen?
Darf man während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?
Ja, Arbeitnehmer dürfen auch während ihrer Elternzeit in Teilzeit arbeiten, wie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz regelt, dass Angestellte in Elternzeit mindestens 15 bis maximal 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt arbeiten dürfen. Weniger darf nur dann gearbeitet werden, wenn dies mit dem Arbeitgeber abgesprochen ist. Diese Regelung gilt, sofern die Person in Elternzeit mindestens sechs Monate im Unternehmen angestellt ist und das Unternehmen mindestens 15 Mitarbeiter exklusive der Auszubildenden, beschäftigt. Außerdem sollte der Mitarbeiter in jedem Fall mindestens zwei Monate in Teilzeit arbeiten, rät die "ADVOCARD Rechtsschutzversicherung".
Kann der Chef die Teilzeitarbeit verweigern?
Die Teilzeit muss ebenso wie die Elternzeit beim Arbeitgeber beantragt werden. Der Antragsteller sollte die Teilzeitarbeit rund sieben Wochen vor dem gewünschten Start anmelden, muss sich danach jedoch nicht großartig sorgen, dass der Antrag abgelehnt werden könnte, wie das Portal "Elternzeit.de" schreibt. Denn die Ablehnung durch den Arbeitgeber ist nur in seltenen Fällen möglich, und zwar, wenn dringende betriebsbedingte Gründe dies erfordern. Betriebsbedingte Ablehnungsgründe des Antrags sind unter anderem, dass die Stelle nicht in Teilzeit besetzt werden kann oder der Arbeitnehmer bei einem Wettbewerber arbeiten möchte. Antwortet der Arbeitgeber innerhalb der festgelegten Frist nicht auf den Antrag, gilt dieser automatisch als genehmigt.
Kann während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber gearbeitet werden?
In Absprache mit dem Arbeitgeber kann die Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit auch in einem anderen Betrieb geleistet werden. Dies kann besonders dann interessant werden, wenn der derzeitige Arbeitgeber dem Antrag aufgrund betrieblicher Gründe nicht zustimmen kann. Ist der Arbeitgeber demnach mit einer Teilzeittätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber für die Dauer der Elternzeit einverstanden, kann der Mitarbeiter dieser Tätigkeit wie besprochen nachgehen. Für die Dauer der Elternzeit kann auch eine selbständige Beschäftigung in Betracht gezogen werden, sofern die Eckpunkte des derzeitigen Arbeitsvertrags eingehalten werden.
Lohnt es sich finanziell, während der Elternzeit zu arbeiten?
Ob es sich aus finanzieller Sicht lohnt, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten, hängt von dem individuellen Gehalt des Elternteils ab. Fakt ist, dass jeglicher zusätzlicher Verdienst, sei es ein Minijob oder das Gehalt der Teilzeitbeschäftigung, auf das Elterngeld aufgerechnet wird. Der derzeitige Prozentsatz für Elterngeld liegt bei 67 Prozent des Nettogehalts der letzten zwölf Monate vor dem Beginn der Elternzeit. Lag das Nettoeinkommen vor der Geburt bei 2.000 Euro, werden 67 Prozent davon als Elterngeld ausbezahlt. Werden in der Teilzeitstelle nun 600 Euro verdient, erhalten die Eltern lediglich 67 Prozent der restlichen 1.400 Euro monatlich. Hierbei müssen die betroffenen Eltern individuell kalkulieren, bei welcher Variante letztendlich mehr Geld übrigbleibt.
Redaktion finanzen.net
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