Stromsperre

Verbraucherrechte bei Stromsperren: Wann darf der Energieversorger den Strom abstellen?

18.10.24 06:20 Uhr

Achtung, Strom kann abgestellt werden: Wen es treffen kann! | finanzen.net

Die Energieversorgung ist in Deutschland vergleichsweise teuer, so wundert es nicht, dass hierzulande jährlich hunderttausenden Haushalten der Strom abgestellt wird. Doch ab wann dürfen die Anbieter die Versorgung sperren?

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Haushalte sind ohne Strom

Von jetzt auf gleich ist der Haushalt ohne warmes Wasser und ohne Strom. Lebensmittel können nicht mehr kühl gelagert werden und mit Blick auf die kalte Jahreszeit kann auch nicht mehr geheizt werden. Jedoch gab es im Jahr 2022 in Deutschland einen bemerkenswerten Rückgang der Versorgungsunterbrechungen im Bereich der Nieder- und Mittelspannungsnetze, wie die Bundesnetzagentur berichtet. Insgesamt 855 Netzbetreiber meldeten 157.245 solcher Unterbrechungen, was im Vergleich zum Vorjahr eine deutliche Abnahme von 9.370 Fällen darstellt. Diese positive Entwicklung wird auch in der Berechnung des SAIDIEnWG (System Average Interruption Duration Index) sichtbar: Die durchschnittliche Nichtverfügbarkeit von Elektrizität lag bei nur 12,2 Minuten je Letztverbraucher, ein leichter Rückgang im Vergleich zum Vorjahreswert von 12,7 Minuten, wie es weiter heißt.

Unterbrechungen können immer wieder mal entstehen, jedoch bleibt noch die Frage, ab wann der Energieanbieter dem Verbraucher den Strom letztlich sperren darf.

Zahlungsverzug von mehr als 100 Euro

In Deutschland sind Energieversorger berechtigt, unter gewissen Bedingungen die Stromversorgung zu unterbrechen. Eine solche Maßnahme ist legitim, wenn der Zahlungsrückstand des Verbrauchers entweder das Doppelte eines vereinbarten monatlichen Abschlages oder einer Vorauszahlung übersteigt, oder, falls keine derartige Vereinbarung besteht, zumindest ein Sechstel der jährlichen Gesamtrechnung erreicht. Der Betrag muss in jedem Fall mindestens 100 Euro betragen, wie die Verbraucherzentrale in einem Online-Beitrag berichtet. Eine Unterbrechung ist jedoch unzulässig, wenn der Verbraucher innerhalb von zwei Wochen eine Zahlung aufgrund eines offenkundigen Fehlers nicht leistet.

Bevor es zu einer Unterbrechung kommt, ist der Versorger verpflichtet, diese vier Wochen im Voraus anzudrohen und acht Werktage vor Durchführung schriftlich anzukündigen, so die Verbraucherzentrale weiter. Zudem muss der Verbraucher mit mindestens zwei ausstehenden Abschlagszahlungen in Verzug sein, wobei der Gesamtrückstand mindestens 100 Euro betragen muss. Die Entscheidung zur Sperre muss verhältnismäßig sein, was bedeutet, dass keine Aussicht besteht, dass der Verbraucher seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt, wie es weiter heißt. Der Versorger ist zudem verpflichtet, den Verbraucher schriftlich über Wege zur Vermeidung einer Unterbrechung zu informieren und eine für beide Seiten wirtschaftlich tragbare Abwendungsvereinbarung vorzuschlagen.

Hinsichtlich besonderer Regelungen, wie sie etwa während der Corona-Pandemie galten, gibt es aktuell keine vergleichbaren Bestimmungen im Kontext der Energiepreiskrise. Dennoch empfehlen Verbraucherzentralen, bei Zahlungsschwierigkeiten proaktiv das Gespräch mit dem Versorgungsunternehmen zu suchen, um gemeinsame Lösungsansätze wie Ratenzahlungen oder Stundungen zu finden. Vom Ignorieren von Zahlungserinnerungen oder Mahnungen wird ausdrücklich abgeraten, wie es abschließend heißt. Doch wie hoch sind die aktuellen Strompreise im EU-Vergleich?

Strompreise steigen weiter an

In einer aktuellen Betrachtung der europäischen Stromkosten zeichnet sich Deutschland vor allem durch hohe Zahlen aus: Im ersten Halbjahr 2023 zahlten deutsche Haushalte durchschnittlich 42,29 Cent pro Kilowattstunde - ein Anstieg von 21 Prozent gegenüber dem zweiten Halbjahr 2022, wie das Statistische Bundesamt in einem Beitrag berichtet. Die Preise für Erdgas betrugen hingegen durchschnittlich 12,26 Cent je Kilowattstunde für deutsche Privathaushalte, ein Anstieg von 31,3 Prozent im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2022. Diese Entwicklung spiegelt einen generellen Trend zu höheren Strompreisen wider, der sich über alle Kostenkomponenten erstreckt. Die Hauptgründe für diese Entwicklung waren gestiegene Beschaffungskosten, höhere Netzentgelte und die zunehmende Belastung durch staatliche Abgaben und Umlagen, wie es weiter heißt. Die Gaspreise stiegen ebenfalls weiter an, teils aufgrund der globalen Energiemarkt-Situation, verstärkt durch geopolitische Spannungen.

Eurostat berichtet hingegen, dass deutsche Privathaushalte im ersten Halbjahr 2023 bei einem Jahresverbrauch von 2.500 bis 5.000 Kilowattstunden 41,25 Cent pro Kilowattstunde bezahlt haben und somit im europäischen Vergleich das viertteuerste Land ist. Dadurch ergibt sich im europäischen Kontext ein facettenreiches Bild der Strompreise. Höhere Preise wurden lediglich in den Niederlanden (47,50 Cent), Belgien (43,50 Cent) und Rumänien (41,99 Cent) verzeichnet. Die niedrigsten Strompreise in dieser Verbrauchskategorie fanden sich in Bulgarien (11,37 Cent), Ungarn (11,61 Cent) und Malta (12,56 Cent), wie Eurostat weiter berichtet. Der Durchschnittspreis in der EU lag bei 28,90 Cent pro Kilowattstunde.

Noch aktuellere Daten zeigen, dass sich im November 2023 insbesondere Italien (147,99 Euro/MWh) als Spitzenreiter in puncto Stromkosten in Europa befindet, gefolgt von der Schweiz mit 139,97 Euro/MWh und Irland mit 126,49 Euro/MWh, wie EnergieMarie in einem Beitrag berichtet. Während in diesen Ländern die höchsten Preise zu verzeichnen waren, profitierten Verbraucher in Spanien und Portugal von den niedrigsten. Deutschland positionierte sich mit seinen Strompreisen im Mittelfeld dieser europäischen Rangliste, wie es abschließend heißt.

D. Maier / Redaktion finanzen.net

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