Im Ausland geblitzt? - Das sind die Folgen
Wer aus dem Ausland ein Bußgeldbescheid erhält, sollte sich korrekt verhalten, um kostspieligere Konsequenzen zu vermeiden. Dabei gibt es erhebliche Unterschiede in welchem Land die Forderung entstanden ist. Doch allgemein gilt, dass Bußgeld ohne jegliche Prüfung zu ignorieren, ist nicht ratsam.
Bußgeldbescheid ignorieren ist nicht zu empfehlen
Wer im Urlaub beim Falschparken oder mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt wird, bekommt schnell ein unschönes Souvenir aus dem Ausland zugesandt. Teure Bußgeldbescheide drücken häufig auf die Urlaubskasse, sollten dennoch nicht leichtfertig ignoriert werden.
Doch wie sollten deutsche Urlauber mit den teuren Bußgeldern umgehen? Eine Frage, die sich viele Reisende stellen, wenn sie Strafen von über 100 Euro oder gar 480 Euro auferlegt bekommen. Hannes Krämer, Jurist des europäischen Autoclubs ACE erklärt gegenüber Focus, während früher jene Bußgeldbescheide noch ignoriert werden konnten, sei dies heute nicht mehr möglich beziehungsweise zu empfehlen.
Demnach können Strafen aus den meisten EU-Ländern heutzutage auch in Deutschland vollstreckt werden. Zudem hat sich regelrecht ein Geschäft um das Eintreiben ausländischer Strafgelder entwickelt, Inkasso-Unternehmen, Anwälte sowie Notare haben dies zu ihrer Aufgabe gemacht. Doch nicht alle Bußgelder aus dem Ausland müssen von Verkehrssündern auch beglichen werden.
Forderungen gründlich prüfen!
Wichtig ist es den Bußgeldbescheid aus dem Ausland auf Plausibilität zu prüfen. "Ist der Vorwurf berechtigt, habe ich zur genannten Zeit tatsächlich falsch geparkt, mit dem Handy am Steuer telefoniert oder bin ich zu schnell gefahren?", präzisiert Krämer. Zudem muss der Bußgeldbescheid oder die Forderung in deutscher Sprache verfasst worden sein, ist dies nicht der Fall, so kann die Aufforderung ignoriert werden.
Sollte dem Verkehrsdelikt kein Grund zum Widerspruch zugrunde liegen, empfiehlt es sich schnellstmöglich das Bußgeld zu begleichen. Länder wie Italien und Frankreich rabattieren die Strafzahlungen sogar, wenn eine bestimmte Frist eingehalten wird. Auch Großbritannien, Slowenien, Spanien und Griechenland gewähren bis zu 50 Prozent Nachlass, wenn die Forderung zügig beglichen wird.
In diesen Fällen muss nicht gezahlt werden
Bußgelder müssen jedoch nicht bezahlt werden, wenn sie in bestimmten Fällen nach deutschem Recht nicht sanktionierbar seien. "[…] wenn Fahrer von hinten geblitzt wurden. In Deutschland gibt es die Fahrerhaftung, ein Foto von hinten reicht nicht als Beweis", erläutert Krämer.
Dennoch sollten jegliche Bußgeldbescheide rechtlich geprüft werden, auch wer eine Forderung ignoriert und keine Post mehr zugestellt bekommt, kann bei Wiedereinreise in das entsprechende Land belangt werden. Rechtskräftige Forderungen bleiben hier weiterhin vollstreckbar und fallen dann in der Regel bedeutend höher aus. Einzig die gesetzlichen Verjährungsfristen der einzelnen Länder schützen gegebenenfalls vor Vollstreckung.
Vollstreckung nach EU-Verordnung
Strafzettel ab 70 Euro inklusive Verwaltungskosten werden aus dem europäischen Ausland in Deutschland vollstreckt. Hiervon ausgeschlossen sind Strafen aus Österreich, diese werden bereits ab 25 Euro in Deutschland eingetrieben.
Vor Punkten in Flensburg oder etwaigen Fahrverboten muss der deutsche Urlauber nicht fürchten, diese können ausschließlich im jeweiligen Land ausgesprochen werden.
Die europaweite Bußgeldvollstreckung wird vom Bundesamt für Justiz BfJ vollzogen, sofern ein deutscher Verkehrssünder der Forderung der ausländischen Behörden nicht nachkommt. Die ausländischen Behörden beauftragen das BfJ in solchen Fällen.
Des weiteren, wer zwar im europäischen Ausland ein Bußgeld zu zahlen hat, dieses jedoch in Nicht-EU-Ländern fällig wäre, kann in Deutschland jedoch nicht belangt werden. Dazu zählen Forderungen aus beispielsweise der Schweiz, Liechtenstein und Norwegen.
Henry Ely / Redaktion finanzen.net
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