Neuer Bußgeldkatalog in Kraft getreten: Diese Verstöße werden jetzt teurer
Rasen, Parkverstöße und vieles andere ist nun schon deutlich teurer. Denn der Bundesrat stimmte dem neuen Bußgeldkatalog zu und dieser trat Anfang November 2021 in Kraft.
Härtere Strafen für Verkehrssünder
Die Diskussionen über die Änderungen am Bußgeldkatalog zogen sich über einen längeren Zeitraum hin. Grund dafür war ein Formfehler, welcher zu einer großen Rechtsunsicherheit führte. Doch mittlerweile ist der neue Bußgeldkatalog beschlossen, der Bundesrat hat den Änderungen zugestimmt. Am 19. Oktober wurde die Änderung im Bundesgesetzblatt verkündet. Dort heißt es: "Diese Verordnung [zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung] tritt am 9. November 2021 in Kraft."
Das änderte sich mit dem neuen Bußgeldkatalog
Für Autofahrer, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten, fallen die Strafen nach dem neuen Bußgeldkatalog nun deutlich höher aus:
Verstöße gegen das allgemeine Halte- oder Parkverbot werden mit einer Strafe von 55 Euro statt wie bisher 15 Euro geahndet. Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, zahlt zukünftig auch 55 Euro, anstatt wie bisher 35 Euro. Ein Bußgeld von 100 Euro droht, wenn man eine Feuerwehrzufahrt zuparkt oder ein Rettungsfahrzeug behindert. Wer keine Rettungsgasse bildet oder sogar eine solche nutzt, um selbst in einem Stau schneller voranzukommen, wird mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot bestraft. Das Bußgeld für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung beträgt mit dem neuen Bußgeldkatalog 100 Euro statt den bisherigen 20 Euro.
Auch Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit werden teurer: Wer innerorts 16 bis 20 km/h zu schnell fährt, muss zukünftig 70 Euro statt wie bisher 35 Euro zahlen. Es gilt: Je schneller desto teurer. Autofahrer die mit 91 km/h statt erlaubten 50 km/h fahren, zahlen statt den bisherigen 200 Euro ab jetzt 400 Euro.
Doch es gibt auch neue Einträge im aktualisierten Bußgeldkatalog: Wer unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Autos und Carsharing-Fahrzeuge steht, muss mit einem Verwarngeld von 55 Euro rechnen. Neu ist auch die Pflicht für Lkw, mit dem Fahrzeug beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Ein Verstoß wird mit 70 Euro geahndet. Wer Geh- oder Radwege und Seitenstreifen durch Fahrzeuge nicht vorschriftsgemäß nutzt, wird mit bis zu 100 Euro zur Kasse gebeten.
Philipp Weimer / Redaktion finanzen.net
Weitere News
Bildquellen: Evangelos / Shutterstock.com