Das Haustier von der Steuer absetzen - Was Sie wissen müssen
Tierarztkosten, der Tierfrisör, Futter, Spielzeug und so weiter belasten auf die Dauer ganz schön den Geldbeutel. Als Tierhalter nehmen Sie das hin, können aber mehr von der Steuer absetzen, als Sie denken.
Im Jahr 2012 beschloss das Finanzgericht Münster, dass Tierbesitzer "haushaltsnahe Dienstleistungen" für Haustiere in ihrer Einkommenssteuererklärung absetzen können. Dabei kommt es aber auf die Dienstleistung und die Aufgabe des Tieres an.
Was ist eine "haushaltsnahe Dienstleistung" eigentlich?
Eine sogenannte haushaltsnahe Dienstleistung ist eine Dienstleistung, die Sie als Tierbesitzer im Prinzip auch selbst erledigen könnten und die in direktem Zusammenhang mit Ihrem Haushalt steht. Konkret bedeutet das, es können Dienstleistungen wie Hundesitting, das Füttern des Tieres oder auch das Reinigen eines Käfigs abgesetzt werden. Die Dienstleistung muss in dem Haushalt, dem das Tier angehört, erbracht werden. Dabei ist es ganz egal, wie gefährlich oder anspruchsvoll die Dienstleistung ist: Ein Spaziergang mit dem Hund (der zuhause beginnt und endet) zählt genauso dazu wie die Reinigung eines Schlangenterrariums.
Tierarzt und Hundefrisör können normalerweise nicht von der Steuer abgesetzt werden - außer sie kommen zu Ihnen nach Hause. Ebenfalls nicht absetzbar sind zum Beispiel die Hunde- oder Pferdesteuer, Kosten für den Erwerb des Tieres und Materialkosten.
Kann eine Versicherung für das Tier abgesetzt werden?
Grundsätzlich ist es möglich, die Versicherung für Sie als Tierhalter von der Steuer abzusetzen. Dabei ist es ganz einfach, eine separat abgeschlossene Tierhalterhaftpflichtversicherung abzusetzen, wie sie oft für größere Tiere abgeschlossen wird. Kleinere Tiere wie zum Beispiel Kaninchen, Vögel oder abhängig von der Versicherung auch Katzen sind aber oft in der normalen Privathaftpflichtversicherung inbegriffen. In diesem Fall ist es sinnvoll, sich mit der Versicherung in Kontakt zu setzen und den Anteil der Tierversicherung bestätigen zu lassen. Diesen können sie dann in der Steuererklärung genau wie die Beiträge zur Tierhalterhaftpflichtversicherung als besondere Ausgaben absetzen.
Was sollten Sie unbedingt beachten?
Für die Absetzung haushaltsnaher Dienstleistungen gibt es zwei wichtige Voraussetzungen, die unbedingt erfüllt werden müssen: Zunächst ist wichtig, dass der Dienstleister ein angemeldetes Gewerbe führt. Nur dann kann Ihnen eine Rechnung ausgestellt werden, die von Ihrem zuständigen Finanzamt zur Überprüfung Ihrer steuerlichen Aktivitäten jederzeit eingefordert werden kann. Auch ganz wichtig ist, die Dienstleistung nicht bar zu entlohnen. Am besten überweisen Sie das Geld an den Dienstleister oder lassen es von ihm abbuchen - Finanzämter akzeptieren keine bar gezahlten Ausgaben in der Steuererklärung.
Die Absetzung haushaltsnaher Dienstleistungen kann Ihre Einkommenssteuer um bis zu 20% verringern, allerdings schränkt Paragraf 35a des Einkommenssteuergesetzes dies auf 4.000€ jährlich ein.
Außerdem versteht sich natürlich, dass diese Regelungen nur für normale Haustiere gelten. Ist Ihr Tier als Arbeitstier, also beispielsweise Polizei- oder Blindenhund gemeldet, bekommt es sehr viel mehr Vergünstigungen und Sie können sogar Futter und Spielzeug von der Steuer absetzen.
Redaktion finanzen.net
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