Steuerpflicht

Verkaufen auf eBay, Kleinanzeigen, Vinted, momox & Co.: Welche Steuern fallen an?

30.10.24 21:43 Uhr

Meldepflichten für Plattformen: Ab wann informieren eBay, Vinted, Kleinanzeigen, momox & Co. das Finanzamt? | finanzen.net

Online-Verkaufsplattformen wie eBay, Kleinanzeigen und Vinted sind eine schnelle Möglichkeit, gebrauchte Artikel zu verkaufen und damit Platz und Geld zu schaffen. Seit Anfang 2023 müssen Privatverkäufer jedoch einige steuerliche Regelungen beachten, da das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) strengere Meldepflichten eingeführt hat.

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Steuern bei Online-Verkäufen

Seit der Einführung des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (PStTG) sind Verkaufsplattformen wie eBay, Vinted, momox oder Kleinanzeigen verpflichtet, Verkäufe zu melden, sobald bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. Laut Steuer Ring müssen Plattformen eine Meldung ans Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgeben, wenn ein Nutzer pro Kalenderjahr mehr als 30 Artikel verkauf bzw. 30 Verkäufe tätigt oder dabei einen Umsatz von über 2.000 Euro erzielt. Diese Informationen werden dann weiter an die Finanzbehörden gegeben, um sicherzustellen, dass größere Online-Verkäufe auch steuerlich korrekt erfasst werden.

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Privat oder gewerblich - wo ist die Grenze?

Für gelegentliche Verkäufe von gebrauchten Alltagsgegenständen besteht in der Regel keine Steuerpflicht. Das Finanzamt betrachtet solche Verkäufe laut Finanztip als "private Veräußerungsgeschäfte" und damit steuerlich irrelevant. Eine Steuerpflicht kann jedoch dann entstehen, wenn das Finanzamt eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt. Dies passiert meist dann, wenn Verkäufe regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt werden oder der Verkaufsumfang auf eine unternehmerische Tätigkeit hinweist. Der Lohi berichtet zudem, dass eine gewerbliche Einstufung erfolgt, wenn Verkäufer dieselben Artikel in großer Zahl verkaufen oder häufiger neue Produkte anbieten, hier können Einkommens- und Umsatzsteuern anfallen

Freigrenzen und Steuerpflicht bei Gewinnen

Gebrauchte Gegenstände des täglichen Bedarfs, die privat und unter dem ursprünglich gezahlten Kaufpreis verkauft werden, bleiben steuerfrei. Bei Luxusgütern wie Schmuck, Antiquitäten oder Kunst gelten allerdings andere Regeln. Hier greift laut NDR die sogenannte Spekulationsfrist: Werden solche Gegenstände innerhalb eines Jahres nach dem Kauf weiterverkauft und dabei Gewinne über einer Freigrenze von 600 Euro erzielt, könnte eine Steuerpflicht entstehen.

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Aufbewahrungs- und Dokumentationspflicht für Verkäufer

Obwohl die meisten privaten Verkäufe auf Plattformen wie eBay oder Vinted steuerlich unproblematisch sind, empfiehlt es sich dennoch, grundlegende Verkaufsdaten festzuhalten. Der Grund dafür ist, dass das Finanzamt bei Überschreitung der Meldegrenzen oder im Verdacht auf gewerbliche Tätigkeit nähere Informationen anfordern kann. Laut dem NDR sollten Verkäufer Kaufbelege, Verkaufspreise und Daten zur Art des verkauften Gegenstands in einem einfachen "Verkaufstagebuch" dokumentieren.

Redaktion finanzen.net

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Bildquellen: Ken Wolter / Shutterstock.com

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30.01.2019eBay BuyThe Benchmark Company
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20.07.2020eBay NeutralGoldman Sachs Group Inc.
22.10.2019eBay HoldDeutsche Bank AG
04.09.2019eBay NeutralUBS AG
22.10.2018eBay NeutralMonness, Crespi, Hardt & Co.
19.10.2018eBay NeutralJP Morgan Chase & Co.
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28.01.2020eBay UnderperformJefferies & Company Inc.
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19.10.2017eBay UnderweightMorgan Stanley
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