Steuern sparen

Mehr Geld auf dem Konto: Ab wann rentiert sich ein Steuerklassenwechsel?

16.04.24 06:23 Uhr

Mehr Geld auf dem Konto - Ab wann lohnt sich ein Wechsel der Steuerklasse wirklich? | finanzen.net

Oftmals lassen sich bei ändernden Lebensumständen auch Steuern sparen. Ab wann sich ein Steuerklassenwechsel lohnt.

So funktioniert die Steuerklassenzuordnung

In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen, die dem Steuerzahler vom Finanzamt zugeordnet werden. Dabei hat jede Steuerklasse ihre eigenen Kriterien. So ist jeder ledige Arbeitnehmer ohne Kinder automatisch der Steuerklasse I zugewiesen. Die Steuerklasse II ist für Alleinerziehende gedacht, das alleinerziehende Elternteil muss hier prozentual weniger versteuern. Die Steuerklassen III und V sind miteinander verknüpft, denn sie können miteinander kombiniert werden, wenn ein Ehepaar, das wegen eines steuerlichen Vorteils so möchte. Stellt ein Ehepaar diesen Antrag nicht, ist es vom Finanzamt jedoch automatisch der Steuerklasse IV zugeordnet. Die letzte Steuerklasse, die Steuerklasse VI, greift dann, wenn ein Steuerpflichtiger mehrere Jobs ausübt. Einen Zweitjob über 450 Euro muss der Steuerzahler dann in der Steuerklasse VI versteuern, diese Klasse hat die höchsten Lohnabzüge. Der Erstjob bleibt dabei wie gehabt in der jeweiligen Steuerklasse I,II,III,IV oder V. Die Steuerklasse VI ist also ebenso wie die Steuerklassen III und IV eine Steuerklasse, die kombiniert wird.

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Warum sollte man wechseln?

Was viele nicht wissen, ist, dass man seine Steuerklasse zwar vom zuständigen Finanzamt zugewiesen bekommt, dann aber bei entsprechenden Umständen einmal im Jahr ändern lassen kann. Das lohnt sich insofern, dass das Nettogehalt durch den Wechsel steigt. Ein Steuerwechsel kann also ohne zusätzliches Arbeiten monatlich mehr Geld aufs Konto bringen.

Wann sich der Steuerklassenwechsel für Singles lohnt

Für Singles kommt ein Steuerklassenwechsel tatsächlich nur dann infrage, wenn sich ihre Lebensumstände ändern, sprich sie alleinerziehend werden oder heiraten. Ansonsten sind sie an die Steuerklasse I gebunden. Wird ein Single alleinerziehend, kann er in die Steuerklasse II wechseln. Das rentiert sich, da diese Klasse geringere Lohnabzüge und höhere Freibeträge vorsieht, zusätzlich kann ein Entlastungsbetrag geltend gemacht werden. Um sich für einen Wechsel in die Steuerklasse II zu qualifizieren, muss der oder die Alleinerziehende alleine einen Haushalt führen und darf in keiner eheähnlichen oder eingetragenen Partnerschaft leben. Außerdem muss das Kind beim Alleinerziehenden im gleichen Haushalt wohnen.

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So profitieren Paare von einem Steuerklassenwechsel

In jedem Fall sollte ein Ehepaar beim Finanzamt ein Ehegattensplitting anmelden. Dabei wird das Jahreseinkommen beider Ehepartner addiert und anschließend halbiert. Die Steuern werden dann nach der Höhe der zugehörigen Steuerklassen berechnet. So gut wie in jedem Fall ist das günstiger, als sich einzeln besteuern zu lassen.

Verheiratete Paare werden, wie bereits erwähnt, nach ihrer Hochzeit vom Finanzamt in die Steuerklasse IV eingeordnet, beide bezahlen in diesem Fall den gleichen Lohnsteuersatz. Das ist oft auch rentabel, sofern beide Partner ein ungefähr gleiches Einkommen beziehen. Möchte das Paar in der Steuerklasse IV bleiben, da es nur geringere Einkommensunterschiede hat, lohnt sich dennoch ein Blick auf die Steuervariante IV mit Faktor. Über den Faktor werden die Ehepartner nicht gleich hoch besteuert, das kann zum Vorteil werden. Trotzdem ist diese Option eher bei weniger großen Lohnunterschieden empfehlenswert.

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Verdient ein Partner deutlich mehr als der andere, kann das Ehepaar zusammen einen Wechsel in die Steuerklassen III und V beantragen, das wird circa ab einem 60:40 Verhältnis profitabel. Der weniger Verdienende wird dabei der Steuerklasse III zugeordnet und zahlt somit einen höheren prozentualen Lohnsteuersatz, während der Partner mit dem höheren Einkommen der Steuerklasse V zugeordnet wird und weniger Lohnsteuer bezahlen muss. Am Ende profitiert das Ehepaar von einer insgesamt geringeren Steuerlast und hat infolgedessen mehr Geld auf dem Konto. Diese Kombi-Regelung für Ehepaare ist auch dann sinnvoll, wenn einer der Partner bald Arbeitslosengeld beziehen wird, er sollte sich dann in die Steuerklasse III eintragen lassen.

Entscheidet sich ein Ehepaar erst nach der Hochzeit für das Kombi-Modell aus den Steuerklassen III und IV, kann das rückwirkend bis zum Datum der Hochzeit eingetragen werden, das Paar erhält also Geld zurück. Eine seit Januar 2018 bestehende Regelung besagt zudem, dass ein Partner alleine einen Steuerklassenwechsel in die Steuerklasse IV beantragen kann, er braucht dazu nicht mehr das Einverständnis des Partners. Das soll verhindern, das ein Partner ungewollt in einer höheren Steuerklasse ist. Diese Regelung kann nützlich werden, wenn das Ehepaar beispielsweise in einem Trennungsjahr lebt.

Redaktion finanzen.net

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