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Steuern sparen durch Ehegattensplitting - So funktioniert's

22.11.22 06:31 Uhr

Steuern sparen durch Ehegattensplitting - So funktioniert's | finanzen.net

Mit einem kleinen Kästchen bei der Steuererklärung richtig Geld sparen. Wir erklären Ihnen, wie das funktioniert.

Was ist Ehegattensplitting?

Ehegattensplitting ist eine Möglichkeit der steuerlichen Veranlagung von Ehe- oder Lebenspartnern, die über ein unterschiedlich hohes Einkommen verfügen. Dabei ist der aus dem Ehegattensplitting resultierende Steuervorteil umso größer, je höher der Einkommensunterschied beider ist. Das Finanzamt berechnet die Steuer so, als würden beide dasselbe verdienen. Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen rund um das Thema Ehegattensplitting.

Zusammenveranlagung

Nicht jeder Steuerzahler profitiert gleichermaßen vom Ehegattensplitting. Doch viele Steuerpflichtige stellen sich die Frage, wie sich die steuerliche Abgabenlast minimieren lässt, besonders wenn es um die jährliche Steuererklärung geht. Die besten Voraussetzungen haben Verheiratete und Lebenspartner, um sich steuerlich gemeinsam veranlagen zu können. Ehegattensplitting bedeutet im Prinzip, dass nicht jeder Ehegatte sein eigenes Einkommen separat versteuert, sondern dass beide Einkommen zusammen veranlagt werden. Der Ehe- oder Lebenspartner, der wesentlich mehr verdient, wird in die Steuerklasse III eingestuft, der jeweils andere in die Steuerklasse V. Liegen beide Einkommen nicht weit auseinander, können beide Partner auch jeweils die Steuerklasse IV wählen. Mit diesen steuerlichen Einstufungen lässt sich bereits über das Jahr hinweg bei der Gehaltsabrechnung Lohnsteuer sparen.

Ermittlung der Steuer beim Ehegattensplitting

Das Ehegattensplitting erfolgt in drei Schritten, wobei zunächst das zu versteuernde Einkommen beider Partner ermittelt und danach halbiert wird. Dann wird aus dem halbierten Einkommen die Einkommensteuer nach dem Grundtarif ermittelt. Im letzten Schritt wird die ermittelte Einkommensteuer verdoppelt und so auf beide Steuerpflichtigen in gleicher Höhe verteilt. Dabei ist zu beachten, dass zwei Grundfreibeträge steuerlich auch dann angerechnet werden, wenn einer der Partner nicht berufstätig ist. Hinzu kommt, dass Eheleute und Lebenspartner Gewinne und Verluste miteinander verrechnen können. Jedoch ist es auch möglich, sich jeweils einzeln als Steuerpflichtige veranlagen zu lassen und somit auf das Ehegattensplitting zu verzichten. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass das Ehegattensplitting für das ganze Kalenderjahr gilt, in dem geheiratet wurde. Man kann es also rückwirkend für das gesamte Jahr geltend machen und davon profitieren, selbst wenn man erst im Dezember heiratet.

Redaktion finanzen.net

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