Steuerfrei arbeiten

Ferienjobs: So bleibt das Arbeiten zwischen den Semestern steuerfrei

26.08.24 03:56 Uhr

Damit sich Arbeiten in den Ferien auch wirklich lohnt: So vermeidet man Steuern | finanzen.net

Worauf Studenten achten müssen, damit der Job in den Ferien steuerfrei bleibt.

Minijob, Midijob, Werkstudent oder doch ein Ferienjob? Um sich ihr Studium zu finanzieren arbeiten viele Studenten nebenher. Doch wer die Regeln von Steuer, Sozialabgaben und Versicherung nicht kennt, zahlt womöglich drauf. Wir verraten, wie man in den Semesterferien arbeiten kann, ohne Steuern zahlen zu müssen.

Geld verdienen in den Semesterferien

Ein Ferienjob ist für viele Studenten ideal, da er die Möglichkeit bietet, mehrere Wochen am Stück zu arbeiten und sich während des Semesters auf die Vorlesungen zu konzentrieren. Wenn Studenten zwischen den Semestern ihren Kontostand jedoch aufbessern wollen, gilt es einiges zu beachten, damit anschließend nicht noch draufgezahlt werden muss. Damit der Ferienjob steuerfrei bleibt, darf nicht mehr als 70 Arbeitstage oder drei Monate am Stück gearbeitet werden. Wichtig ist dabei auch, unter dem jährlichen Grundfreibetrag von derzeit 11.604 Euro zu bleiben, ansonsten fallen Sozialabgaben und Steuern an. Studierende, die in den Semesterferien gleichzeitig mehrere Jobs bei verschiedenen Arbeitgebern ausüben, werden jedoch normal besteuert.

Sonstige Abgaben für Ferienjobber

Da es sich bei einem zeitlich begrenzten Job in den Ferien, um eine kurzfristige Beschäftigung handelt, muss weder der Studierende, noch der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge abführen, da diese Art der Beschäftigung grundsätzlich sozialversicherungsfrei ist. Das Gleiche gilt für die Kranken- und Pflegeversicherung. Bei einer befristeten Ferienarbeit bis 25 Jahre, greift im Normalfall die Familienversicherung und es ist nicht notwendig sich studentisch selbst zu versichern. Doch nicht jeder Ferienjobber ist automatisch auch ein Student. Für alle anderen kurzzeitig Beschäftigten gelten jedoch andere Regeln und so ist es für die meisten Ferienjobber besser, individuell besteuert zu werden. Je nach Höhe des Gehalts und je nach Steuerklasse muss der Arbeitgeber Lohnsteuer einbehalten und ans Finanzamt abführen. Die abgeführte Lohnsteuer erstattet das Finanzamt voll zurück, wenn der Ferienjobber im Folgejahr eine Steuererklärung macht.

Redaktion finanzen.net

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