Sofortauszahlung bei Steuerportalen - darauf sollen Verbraucher achten
Es gibt Steuerportale, die Nutzern unmittelbar nach Abgabe der Steuererklärung einen Teil der errechneten Erstattung auszahlen. Verbraucher sollten hier jedoch vorsichtig sein und das Kleingedruckte genau lesen.
Dauer der Steuerrückerstattung von verschiedenen Faktoren abhängig
Steuerpflichtige können, bei Abgabe einer Steuererklärung, die über das Jahr zu viel bezahlten Steuern vom Fiskus zurückerstattet bekommen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts sind dies im Schnitt rund 1.095 Euro. Die Rückzahlung erfolgt jedoch erst, nachdem das zuständige Finanzamt die Erklärung bearbeitet hat. Laut dem Steuerportal Steuerbot kann dies je nach Landkreis und Abgabetermin der Steuererklärung mehrere Wochen bis Monate dauern.
Diesen Umstand nutzen einige Steuer-Portale oder -Apps, die ihren Nutzern über eine Sofortauszahlung einen Teil der errechneten Steuererstattung oft schon wenige Tage nach Einreichen der Steuererklärung über das entsprechende Portal versprechen. Diese Sofortauszahlung wird jedoch nicht vom Fiskus, sondern von dem Steuerportal selbst ausbezahlt. Den noch ausstehenden Betrag gibt es erst, wenn das Finanzamt die Erklärung geprüft und den Steuerbescheid erstellt hat.
Vorauszahlung via zinsfreiem Darlehen
Wie diese Vorauszahlung funktioniert, zeigt das Technikmagazin Chip anhand des Steuerportals Taxfix, das bis Juni 2023 als Pionier für die Sofortauszahlung galt. Inzwischen bietet Taxfix jedoch keine Sofortauszahlung mehr an. Dem Beitrag zufolge wurde der Vorschuss zunächst von einer Partnerbank des Unternehmens ausbezahlt. Laut Taxfix handelte es sich dabei um ein zinsfreies Darlehen, welches keinen Einfluss auf die eigene Bonität hatte. Nach der Bearbeitung der Unterlagen durch das Finanzamt wurde der Gesamtbetrag der Erstattung auf das Treuhandkonto überwiesen und mit der Summe der Vorauszahlung verrechnet. Anschließend übermittelte die Partnerbank den Restbetrag.
Versteckte Kosten
Viele Portale verlangen für diesen Service in der Regel jedoch eine Gebühr, so n-tv. Mitunter werden 20 Prozent der Steuererstattung als Gebühr erhoben. In die Preisgestaltung fließt unter anderem mit ein, ob lediglich die Steuererklärung übermittelt wird oder ob auch eine fachliche Beratung erfolgt. Ein Blick ins Kleingedruckte liefert meist die genauen Konditionen. Zudem sollten Verbraucher sich auch darüber informieren, wie die Sofortauszahlung gehandhabt wird, wenn das Finanzamt auf eine niedrigere Erstattung kommt. Unter Umständen verlangt das Steuerportal einen Teil der Vorauszahlung kurzfristig zurück oder erhebt sogar Zinsen darauf.
Verbraucher, die für das Erstellen ihrer Steuererklärung eine Software oder ein Portal nutzen, sollten daher auf Transparenz und die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sowie Beratungsleistung achten. Dies kann gerade dann wichtig werden, wenn bei der Abgabe der Steuererklärung über das Portal etwas schiefläuft, rät Tobias Gerauer von der Lohnsteuerhilfe Bayern im Beitrag von n-tv.
Redaktion finanzen.net
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