Was man als Rentner bei der Steuererklärung beachten sollte
Immer öfter müssen auch Rentner wegen Rentenerhöhungen eine Steuererklärung abgeben. Jedoch sind trotzdem nicht immer Steuerabgaben fällig.
Wann muss die Rente versteuert werden?
Rentner sind, wie grundsätzlich erst einmal jeder, steuerpflichtig, erklärt der MDR. Ob die Rente letztendlich wirklich versteuert wird, hängt jedoch von der Höhe der Gesamteinnahmen des jeweiligen Rentners ab. Diese können jedoch durch verschiedene Faktoren wie zum Beispiel Nebeneinkünfte stark voneinander abweichen. Für alle gilt jedoch seit dem 1. Januar 2024, dass der Grundfreibetrag von rund 11.604 Euro steuerfrei bleibt. Hinzu kommt noch der Rentenfreibetrag, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe erklärt. Dieser hängt von dem Jahr ab, in dem man 65 Jahre alt geworden ist. Der Rentenfreibetrag regelt, wie viel Prozent der Einkünfte nicht steuerpflichtig sind. Bis zum Jahr 2058 soll dieser jedoch auf null abgesenkt werden.
Wann muss eine Steuererklärung abgegeben werden?
Generell sind Rentner dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn die Rente den Freibetrag überschreitet, so Steuertipps. In jedem Fall muss jedoch eine Steuererklärung abgegeben werden, wenn die betroffenen Rentner außer der Rente auch andere Einnahmen erhalten, wie zum Beispiel durch einen Nebenjob, Vermietung oder Verpachtung, Kapitaleinnahmen oder Einnahmen durch Selbstständigkeit. Doch nicht immer sind Steuerabgaben fällig, auch wenn die Rente laut Steuererklärung den Freibetrag übersteigt, erklärt Steuertipps. Im Zuge der Steuererklärung können nämlich Sonderausgaben abgezogen werden.
Was kann als Rentner in der Steuererklärung abgesetzt werden?
Übersteigt die Rente den jährlichen Freibetrag, wird dies also in einer Steuererklärung angegeben. Hier können Rentner dann einige Ausgaben absetzen, wie t-online erklärt. Vor allem außergewöhnliche Belastungen, die durch eine Krankheit, Behinderung oder Pflege entstehen, können steuerlich geltend gemacht werden. Genauer bedeutet das, dass Zusatzausgaben für zum Beispiel Medikamente, Physiotherapien, vom Arzt verordnete Kuren oder Brillen können von der Steuer abgesetzt werden können. Je nach Einkunft ist die zumutbare Zusatzbelastung unterschiedlich. Ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden können Haushaltshilfen. Muss man also einen Handwerker, eine Haushaltshilfe oder einen Gärtner beschäftigen, kann auch dies die Steuer senken.
Diese Renten sind steuerfrei
Außerdem muss nicht jede Rente versteuert werden. Während die Witwenrente, Altersrente und die Erwerbsminderungsrente versteuert werden, bleiben andere speziellere Renten steuerfrei, wie t-online erklärt. Keine Steuern zahlen muss man demnach für Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Kriegs- und Schwerbehindertenrenten oder Renten, die zur Wiedergutmachung eines Unrechts aus der Zeit des Nationalsozialismus oder der DDR geleistet werden.
Redaktion finanzen.net
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