Finanzielle Entlastung für Familien: Der erweiterte Kinderzuschlag ab 2024
Die Anpassungen beim Kinderzuschlag ab 2024 versprechen eine finanzielle Entlastung für einkommensschwache Familien. Die Neuregelung zielt darauf ab, Kinderarmut zu verhindern. Um Anspruch auf den Zuschuss zu haben, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Erhöhung auf bis zu 292 Euro pro Monat
Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung, die zusätzlich zum Kindergeld gezahlt wird und sich speziell an einkommensschwache Familien richtet. Die ab 2024 geltenden Regelungen sehen eine Erhöhung des Kinderzuschlags auf bis zu 292 Euro pro Monat vor, im Vergleich zu den bisherigen 250 Euro pro Monat, wie die Bundesagentur für Arbeit berichtet. Das Ziel dieser Leistung sei es, Familien mit niedrigem Einkommen finanziell zu entlasten und Kinderarmut zu verhindern, wie die Bundesagentur für Arbeit weiter erklärt.
Voraussetzungen für Anspruch
Um Anspruch auf den Kinderzuschlag zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie aus einem Beitrag der Verbraucherzentrale hervorgeht. Alleinerziehende müssen demnach mindestens 600 Euro brutto im Monat verdienen, während Paare mindestens 900 Euro brutto gemeinsames Einkommen vorweisen müssen. Es sei laut Angaben der Verbraucherzentrale außerdem erforderlich, dass das Kind, das im Haushalt lebt, jünger als 25 Jahre ist und Kindergeld bezogen wird. Zudem müsse das Einkommen zusammen mit dem Kinderzuschlag und gegebenenfalls Wohngeld ausreichend sein, um den Lebensunterhalt zu decken.
Beantragung bei Familienkasse
Die Beantragung des Kinderzuschlags erfolgt bei der Familienkasse und kann auch online durchgeführt werden, wie die Verbraucherzentrale erklärt. Zum Antrag müssen demnach verschiedene Unterlagen wie Verdienstbescheinigungen, Einkommensnachweise und gegebenenfalls Nachweise zu Unterhaltszahlungen oder Wohngeldbescheide beigelegt werden. Die Vermögensfreigrenze beträgt laut Angaben der Verbraucherzentrale 55.000 Euro für zwei Personen im Haushalt und 15.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied.
Es ist wichtig, Änderungen, die den Anspruch auf Kinderzuschlag beeinflussen könnten, der Familienkasse mitzuteilen. Dies beinhaltet demnach unter anderem Geburten, Umzüge, Heirat oder das Verlassen des Haushalts durch Familienmitglieder. Es ist möglich, Kinderzuschlag und Wohngeld gleichzeitig zu beziehen, jedoch schließt der Bezug von Bürgergeld den Kinderzuschlag aus. Für das Jahr 2024 ist die Kindergrundsicherung noch nicht geplant, sodass der Kinderzuschlag weiterhin als eigenständige Leistung besteht, wie die Verbraucherzentrale abschließend betont.
Redaktion finanzen.net
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