Schadensfall

Hochwasserschäden: Was ist zu tun und welche Versicherung hilft?

14.09.23 20:41 Uhr

Hochwasserschäden: Was ist zu tun und welche Versicherung hilft? | finanzen.net

Immer wieder hat in den vergangenen Jahren starker Regen zu schweren Hochwasserschäden geführt. Was im Ernstfall zu tun ist und welche Versicherung im Schadensfall aufkommt.

Diese Versicherungen helfen bei Hochwasserschäden

Von Starkregen und Hochwasserschäden betroffene Mensche müssen sich oftmals auch mit elementaren Schäden an Wohngebäuden und dem Hausrat auseinandersetzen und sind gezwungen, Dinge zu ersetzen oder zu reparieren. In diesem Fall kann jedoch weder die Wohngebäude- noch die Hausratversicherung weiterhelfen. Denn laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kommt eine Gebäude- oder Hausratversicherung zwar für bestimmte Schäden auf, die durch Naturereignisse hervorgerufen worden sind, Schäden in Folge von Hochwasser sind jedoch nicht inbegriffen. So benötigen Geschädigte als Zusatz zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung eine sogenannte "Naturgefahrenversicherung".

Eine spezielle Zusatzversicherung ist notwendig

Diese Form der Versicherung wird oftmals auch als Elementarversicherung oder Elementarschadenversicherung bezeichnet und enthält neben den Überschwemmungen auch weitere Naturgefahren wie Schäden durch Erdbeben, Erdsenkungen, Schnee- und Eisdruck, aber auch durch Vulkanausbrüche in ihrer Police. Wer sich also umfangreich angesichts möglicher Gefahren durch Überschwemmungen, Hochwasser oder Sturzfluten versichern möchte, sollte sich an seine bereits bestehende Wohngebäude- oder Hausratversicherer wenden und diesen nach den Konditionen einer Elementarschadenversicherung befragen. Betroffene, deren Haus durch eine Überschwemmung beschädigt wird, bekommen durch die Elementarschadenversicherung die Kosten, die für die Feststellung des Schadens anfallen sowie die Kosten, die zur Wiederherstellung oder zum Neubau entstehen, von der Versicherung erstattet. Bei der Beschädigung des Hausrats trägt die Versicherung die Kosten für die Reparatur und sofern notwendig auch für die Neuanschaffung der einzelnen Gegenstände.

Richtiges Handeln bei Hochwasser

Menschen, die vom Hochwasser bedroht werden oder bei denen bereits ein Schaden eingetreten ist, sollten in ihrem Heim retten, was noch zu retten ist - ohne sich jedoch dabei selbst zu gefährden. Ist die Gefahr gebannt, sollten die Betroffenen den Schaden möglichst mit Fotos dokumentieren und ihrer Versicherung melden und diese umgehend fragen, was unternommen werden darf und kann, um den Schaden zu beseitigen, beziehungsweise seine Ausweitung zu verhindern. So können bei einer Überschwemmung beispielsweise bereits die Kellerräume und das untere Stockwerk ausgeräumt und die Räumlichkeiten getrocknet werden, um den Schaden eventuell zu minimieren oder zumindest einzudämmen. Dieses Vorgehen sollte jedoch unbedingt im Vorhinein mit dem jeweiligen Versicherer abgesprochen werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Checkliste bei Hochwasser

Zusätzlich gibt die Infoseite "hausinfo" zehn Tipps zum richtigen Verhalten bei Hochwasser:

Das Haus vor dem Wasser schützen: Kellerräume abdichten, den Heizöltank sichern oder mobile Schutzelemente kaufen.
Durch Medien wie Radio und TV die aktuellen Wettermeldungen und Hochwasserwarnungen verfolgen und abwesende Nachbarn informieren.
Die eigene Versorgung planen, beziehungsweise sicherstellen.
Kinder, hilfsbedürftige Personen und Haustiere in Sicherheit bringen.
Das Betreten von Räumen und Bereichen, in denen das Hochwasser bereits hineingelaufen ist, unbedingt vermeiden.
Aufgabenverteilung im Ernstfall mit allen Familienmitgliedern absprechen.
Gefährdete Bereiche leerräumen und wenn Zeit bleibt, persönliche Dokumente und Fotos retten.
Den Keller nicht betreten, wenn bereits Wasser eingedrungen ist, da die Gefahr eines Stromschlages besteht.
Sich nicht in der Nähe von Flüssen oder überfluteten Bereichen aufhalten. "Hochwassertourismus" gefährdet nicht nur die eigene Sicherheit, sondern behindert die Einsatzkräfte.
Nach einem Hochwasser sollte die beschädigte Bausubstanz geprüft und die Versicherung informiert werden.

Redaktion finanzen.net

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