Reisechaos

Zu spät aus dem Urlaub zurück: Das sollten Arbeitnehmer wissen

31.03.24 23:29 Uhr

Schockierende Enthüllung: Arbeitnehmer im Urlaub in der Falle! Die brisanten Fakten, die Sie jetzt wissen müssen | finanzen.net

Nicht selten verzögert sich die Rückreise am Ende des Urlaubs aufgrund von Flugchaos und Streiks von Bahnangestellten. Was vielleicht schon privat ungelegen kommt, kann bei der Arbeit ernste Konsequenzen haben, wenn die Verzögerung eine pünktliche Rückkehr in den Job beeinträchtigt.

"Sobald man selbst von einem annullierten Flug erfährt, dem Arbeitgeber eine Mail schicken oder anrufen, und ihm mitteilen, um wie viel später man erst zurückkommen wird." Das empfiehlt Constantin von Köckritz, Fachanwalt für Arbeitsrecht, betroffenen Angestellten gegenüber dem Handelsblatt.

Bei Selbstverschuldung kann eine Abmahnung oder Kündigung drohen

Dem schließt sich auch Rechtsanwalt Arnd Kempgens an. Gegenüber dem Westfälischen Anzeiger erklärt er, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei verspäteter Meldung der Verzögerung eine Abmahnung droht. Im Extremfall, wenn man die Verzögerung selbst zu verantworten hat und ähnliche Fälle vermehrt vorkommen oder wenn man die Informationen nicht zeitnah an den Arbeitgeber übermittelt, kann Experten zufolge sogar die Kündigung drohen. Doch im Interview mit der Kölnischen Rundschau beruhigt Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Markowski Angestellte im Flugchaos: "Das kann nur kommen, wenn ich eine arbeitsrechtliche Pflicht schuldhaft verletzt habe." Deswegen sei es am besten, bei der Fluggesellschaft eine Bestätigung für die Verzögerung einzuholen und diese beim Arbeitgeber vorzulegen. So könne man auf Nummer sicher gehen, beim Arbeitgeber keinen unberechtigten Unmut hervorzurufen.

Die Fehlzeit muss der Arbeitgeber nicht vergüten

Eine verspätete Rückkehr ins Büro hat noch eine weitere Folge - nach Paragraf 326 und 275 BGB gilt, dass Arbeitgeber ihren Angestellten bei ausbleibender Leistung keinen Lohn zahlen müssen. Markowski unterstreicht: "Lohn gibt es nur für Arbeit." Gesetzliche Vergütungsregelungen für einen Arbeitsausfall seien bei der Rückkehr aus dem Urlaub nicht geltend. "Man bekommt einfach keinen Lohn, das Arbeitsverhältnis ruht in dieser Zeit."

Individuelle Lösungen in Absprache mit dem Arbeitgeber sind der beste Weg

Deswegen empfiehlt Kempgens, mit dem Arbeitgeber möglichst direkt nach Ankündigung der Verzögerung eine individuelle Lösung zu finden. Denkbar ist beispielsweise, die Arbeitszeiten für die ersten Tage nach dem Urlaub zu verschieben oder die Fehlzeit mit Resturlaub und Überstunden auszugleichen. Eine solche Lösung muss jedoch weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer hinnehmen - findet sich kein Konsens, bleibt es beim Lohnausfall.

Übrigens: Es genügt nicht, den Arbeitgeber lediglich über den Ausfall des Flugs oder der Zugverbindung zu informieren. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, nach zumutbaren Alternativen zu suchen, um möglichst doch noch pünktlich wieder im Büro zu erscheinen.

Olga Rogler / Redaktion finanzen.net

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