Fußball-Fans aufgepasst: Das gilt für Autokorsos und Co.
Fußball ist der Lieblingssport vieler Deutschen und so werden Ereignisse wie die Fußball-EM oder -WM ausgiebig gefeiert. Während Autokorsos und Siegesfeiern nicht fehlen dürfen, gibt es dennoch einige Regeln zu beachten.
Verkehrssicherheit geht vor
Viele Fußball-Begeisterte greifen während EM oder WM zu Autoflaggen, Spiegelsocken oder Aufklebern, um die Verbundenheit mit dem favorisierten Team zu demonstrieren. Grundsätzlich verboten ist das nicht. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass die Verkehrssicherheit zu jeder Zeit gegeben sein muss: "Scheinwerfer, Blinker und Kennzeichen dürfen durch den Schmuck [...] nicht verdeckt werden. Blinkende und leuchtende Dekorationen sind im und am Auto grundsätzlich nicht gestattet und können zu Verwarnungsgeldern von mindestens 20 Euro führen, bei Unfällen sind auch Punkte in Flensburg möglich", erklärte Tom Louven, Verkehrsanwalt von Geblitzt.de, gegenüber der "Frankfurter Neue Presse".
Auch die Sicht auf und über die Außenspiegel darf laut ADAC nicht verdeckt werden, Spiegelsocken sollten also passend sitzen. Autoflaggen sind zwar erlaubt, dürfen sich jedoch nicht während der Fahrt lösen. Auf der Autobahn ein kritisches Unterfangen, besonders bei Geschwindigkeiten von mehr als 90 km/h. Der ADAC empfiehlt daher, die Fahnen vor dem Befahren der Autobahn abzunehmen. Übrigens: Fahrräder dürfen zwar ebenfalls geschmückt werden, allerdings nur so lange keine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer besteht, so der ADAC.
Unnötige Lärmbelästigung vermeiden
Das Fahren im Autokorso stellt allerdings im Grunde genommen eine Ordnungswidrigkeit dar. Laut StVO sind Autokorsos nämlich aufgrund des unnötigen Lärms und der unnützen Fahrerei verboten, es können sogar Bußgelder zwischen 80 und 100 Euro drohen. Während großer Sportereignisse wird das Fahren in der Kolonne jedoch meist geduldet. Laute Hupkonzerte, das Herauslehnen aus dem Seitenfenster oder das Mitfahren auf der Motorhaube sollten jedoch vermieden werden, da die Polizei hier meist nicht mehr wegschaut. Neben der Auflösung des Autokorsos können dann auch Verwarn- oder Bußgelder verhängt werden, so tagesschau.de.
Absolute No-Gos
Auch bei sportlichen Großveranstaltungen natürlich verboten bleiben Trunkenheit am Steuer sowie die Verwendung von mobilen Endgeräten während des Fahrens. Bei Nicht-Einhaltung der Promillegrenze drohen laut bussgeldkatalog.org zwei Punkte in Flensburg, 500 Euro Bußgeld sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Neben Alkoholeinwirkung kann auch das Handy am Steuer zu schweren Unfällen führen, "deshalb sieht der Bußgeldkatalog mindestens ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg vor, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kann die Strafe noch höher ausfallen", sagte Tom Louven der "Frankfurter Neue Presse".
Redaktion finanzen.net
Weitere News
Bildquellen: photoschmidt / Shutterstock.com