Gerichtsurteil: Gemeinde muss für Schaden an KFZ durch Astbruch aufkommen
Man parkt sein Auto am Rand eines Waldes und während man fort ist, bricht ein Ast von einem Baum und demoliert beim Aufschlag das geliebte Fahrzeug - wer muss für den Schaden bezahlen? Diese Frage musste sich das Landgericht Koblenz stellen und sprach dem Kläger einen Schadenersatzanspruch gegen die Kommune zu.
Beschädigtes Fahrzeug durch Astbruch
Bei dem in Rede stehenden Fall geht es um den Fahrer eines PKWs, der seinen Wagen auf dem Parkplatz eines Kletterwaldes in einem im Eigentum der Kommune stehenden Stadtwald parkte. Dann geschah das Unglück: Von einem Baum brach ein etwa vier Meter langer Ast ab, der auf das darunter parkende Fahrzeug fiel und es beschädigte. Der entstandene Schaden belief sich auf rund 7.000 Euro. Wie die Westdeutsche Zeitung berichtet, waren seit der letzten Kontrolle der Baumkronen durch die Gemeinde bereits sechs Monate vergangen.
Im Januar dieses Jahres hatte die Stadt einen Baumgutachter damit beauftragt, die den Parkplatz säumenden Bäume einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen. Der Experte hatte die Baumkronen zu diesem Zeitpunkt für unbedenklich erklärt. Der Geschädigte zog gegen die Gemeinde vor Gericht und argumentierte, dass die vorgenommene Kontrolle zu weit zurückgelegen habe und die Versäumnis der Kommune, die Sicherheit vor Schäden durch Astbruch auf diesem Parkplatz zu gewährleisten, zu dem Schaden an seinem Auto geführt habe. Über diesen Fall musste das Landgericht Koblenz entscheiden.
Das Gericht nahm die Gemeinde in Haftung
Die Kommune machte vor Gericht deutlich, sich in diesem Fall keiner Schuld in Bezug auf eine Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflichten bewusst zu sein. Wie die Kanzlei re|Rechtsanwälte in ihrem Blog schreibt, begründete die Stadt ihre Position damit, dass bei der Kontrolle eines Waldparkplatzes eine höhere Frequenz als ein halbes Jahr nicht üblich sei und deshalb auch nicht hätte erwartet werden können. Darüber hinaus machte die Stadt ein auf Zuständigkeit basierendes Argument geltend: Nach geltendem Forstrecht sei in Waldgebieten die Forstverwaltung zuständig, womit die Verantwortung dem Land zufalle.
Das Landgericht Koblenz teilte die Auffassung der Gemeinde jedoch nicht. In dem Urteil vom 15. Februar 2022 nahm das Gericht die Seite des Klägers ein und sprach ihm einen Anspruch gegen die Kommune auf Schadenersatz zu. Das die Zuständigkeit betreffende Argument negierte das Landgericht mit der Begründung, dass gemäß dem neuen rheinland-pfälzischen Forstgesetz die Gemeinde in ihrer Funktion als Waldbesitzer für die Gewährleistung der Sicherheit zuständig sei und nicht das Land.
Abgesehen davon sprachen vor allem die Aussagen des Försters und eines hinzugezogenen Sachverständigen gegen die Sache der Kommune. Beide bestätigten nämlich, dass die Gefahr eines brechenden Astes durchaus voraussehbar gewesen wäre, wenn die Baumkronen einer ordnungsgemäß durchgeführten Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden wären. Dies genügte dem Gericht als Anlass, der Kommune die Verletzung ihrer Pflicht zur Gewährleistung der Verkehrssicherung vorzuwerfen. Das Landgericht sprach dem Geschädigten einen Schadenersatzanspruch in Höhe von 7.420 Euro zu. Das Urteil zeigt, wie wichtig es für die Verantwortlichen in der Verwaltung von Gemeinden ist, die potentiellen Gefahren durch fallende Äste ernst zu nehmen.
Thomas Weschle / Redaktion finanzen.net
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