Diebstahl im Urlaub und auf Geschäftsreise? - Was man aus Hotelzimmern mitnehmen darf
Im Hotel werden meist Pflegeprodukte, Handtücher, Stifte, Föhns oder auch Bademäntel zur Verfügung gestellt. Bei der Abreise greifen viele Gäste zu und lassen eine Kleinigkeit mitgehen. Ist das rechtens?
Wer in Deutschland bei der Abreise aus einem Hotel einen Bademantel mitgehen lässt, macht sich strafbar. Dasselbe gilt, wenn nur das bereits während des Aufenthalts geöffnete Shampoo oder ein Stift aus dem Hotel mit im Gepäck landet. Ein solcher Diebstahl kann Folgen haben.
Produkte dürfen während des Aufenthalts genutzt werden, müssen aber im Hotel bleiben
"Shampoofläschchen, Seifen, Kosmetikartikel oder aber Bademäntel werden zur Verwendung im Hotelzimmer bereitgestellt, nicht aber um in heimische[n] Badezimmern genutzt zu werden", erklärt Rechtsanwalt Jörg Schwede in einem Artikel für die Plattform Anwalt.de. Dennoch lassen Gäste in deutschen Hotels Statista zufolge gerne mal einen Föhn, einen Bademantel, Pflegeprodukte oder auch Möbel mitgehen - am liebsten in 4-Sterne-Hotels. Scheinbar fehlt nach der Abreise mancher Gäste selbst die Matratze, wie die WELT vor einigen Jahren berichtete.
Nach geltender Rechtslage kann man sich laut Schwede schon durch die Mitnahme eines Kugelschreibers wegen Diebstahls strafbar machen. Entscheidet sich das Hotel für eine Verfolgung des Diebstahls, kann das zu einer zivilrechtlichen Klage und einer strafrechtlichen Ermittlung führen.
Einige Hotels sind bei der Verfolgung von Diebstählen strenger als andere
Wie kleinere Diebstähle jedoch tatsächlich gehandhabt werden, unterscheidet sich von Hotel zu Hotel: Tassilo Keilmann ist Hoteltester beim Wellness Heaven Hotel Guide und erläutert gegenüber der WELT, dass die Hoteliers ihre Gäste in der Regel nicht mit einer Klage verprellen wollen. Seiner Erfahrung nach hätten kleinere Diebstähle statt einer Klage eher zur Folge, dass das entwendete Produkt beim Gast in Rechnung gestellt wird oder gar nichts passiert. Passend dazu erklärt Schwede, die Hotels würden nicht selten von Anfang an mit Diebstählen rechnen und diese einplanen. Manche Produkte seien sogar eigens mit einer Erlaubnis zur Mitnahme ausgezeichnet. Dem stimmt auch Anke Cimbal, Pressesprecherin der Hotelkette Best Western, zu. Gegenüber t-online äußert sie aber auch: "Ein Diebstahl wird auf jeden Fall geahndet."
Wer also sicher gehen möchte, nicht auf der Anklagebank zu landen, sollte den Bademantel - so flauschig er auch sein mag - besser im Hotel lassen oder ein Pendant im Hotelshop kaufen.
Redaktion finanzen.net
Weitere News
Bildquellen: Dragon Images / Shutterstock.com, Sofiaworld / Shutterstock.com