Porto

Ungestempelte Briefmarken auf der Post - was erlaubt ist und was nicht

08.04.25 13:11 Uhr

Darf man ungestempelte Briefmarken noch einmal verwenden? Diese Vorschriften sollte man kennen | finanzen.net

Die Wiederverwendung ungestempelter Briefmarken verstößt gegen die Vorschriften der Deutschen Post. Auch wenn eine Briefmarke keinen Stempel aufweist, gilt sie nach einmaliger Nutzung als entwertet. Wer dennoch versucht, sie erneut zu verwenden, riskiert ein Strafporto - und in bestimmten Fällen sogar rechtliche Konsequenzen.

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Wiederverwendung ungestempelter Briefmarken ist untersagt

Die Annahme, dass ungestempelte Briefmarken erneut genutzt werden können, erweist sich als weit verbreitet, ist jedoch nicht zutreffend. Jede Briefmarke stellt eine einmalige Zahlung für eine Dienstleistung dar, unabhängig davon, ob sie entwertet wurde oder nicht. Sobald ein Brief oder Paket mit einer Marke verschickt wurde, gilt diese als verbraucht. Die Deutsche Post sieht die erneute Nutzung solcher Briefmarken daher als Verstoß gegen ihre Vorschriften an. Laut web.de ist das Ablösen und Wiederverwenden von Briefmarken ausdrücklich nicht gestattet.

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Moderne Erkennungsmethoden

Die Deutsche Post nutzt verschiedene Techniken, um wiederverwendete Briefmarken zu identifizieren. Bereits 2021 wurde der Matrixcode eingeführt, der eine digitale Erfassung und Entwertung ermöglicht. Beim erneuten Scannen fällt eine bereits genutzte Marke sofort auf. Zusätzlich kommen in den Sortierzentren Kameras und Scanner zum Einsatz, die Klebereste, Papierveränderungen oder andere Auffälligkeiten erkennen. Laut paketda.de lassen sich auf diese Weise Manipulationsversuche nachweisen, selbst wenn eine Briefmarke äußerlich unversehrt erscheint.

Konsequenzen bei der Nutzung ungültiger Briefmarken

Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen. In vielen Fällen erhebt die Deutsche Post ein Strafporto, das bis zu 50 Euro betragen kann. Sendungen mit wiederverwendeten Briefmarken können einbehalten oder vernichtet werden. Während es sich in den meisten Fällen um eine Ordnungswidrigkeit handelt, besteht bei einer absichtlichen und systematischen Wiederverwendung die Möglichkeit strafrechtlicher Konsequenzen. Laut paketda.de kann dies unter Umständen als Betrugsversuch gewertet werden.

Redaktion finanzen.net

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