Per Post & Online

SCHUFA-Auskunft beantragen? So geht's!

03.09.24 06:37 Uhr

In wenigen Schritten zur SCHUFA-Auskunft - So einfach geht’s | finanzen.net

Diese Möglichkeiten gibt es eine SCHUFA-Auskunft zu beantragen und folgende Punkte sollten dabei unbedingt beachtet werden.

Was ist eine SCHUFA-Auskunft?

Für die Anmietung einer Immobilie oder für eine größere Anschaffung wird in der Regel nach einer SCHUFA-Auskunft gefragt. Aus dem Dokument lässt sich die Bonität herauslesen, aus der die jeweilige finanzielle Zuverlässigkeit hervorgeht. Gerade bei langfristigen oder größeren Investition können die in der Auskunft erhaltenen Informationen den ausschlaggebenden Punkt darstellen. So können negative Einträge in der SCHUFA darüber entscheiden, ob ein Mietvertrag für ein Haus oder eine Wohnung zustande kommt, eine teure Anschaffung per Ratenkauf gezahlt werden darf oder ob beim Onlineshoppen auf Rechnung bezahlt werden kann. Die Abkürzung "SCHUFA" steht für die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung und beinhaltet Daten von Banken, Unternehmen und Mobilfunkanbietern. In der SCHUFA-Auskunft wird ein so genanntes "Scoring" angegeben, das die Wahrscheinlichkeit ausdrücken soll, dass Kredite und anderen Schulden auch tatsächlich zurückgezahlt werden.

Was bedeuten die Einträge

Negative Daten bedeuten einen schlechten Score und können so unter Umständen einen Vertragsabschluss verhindern. Dabei wirkt sich besonders die Ansammlung negativer Einträge, wie nach zweimaliger Mahnung nicht geleistete Zahlungen, ausgebliebene Ratenzahlungen, gekündigte Kredite oder auch eine hohe Anzahl an Krediten negativ auf den Score aus. Auf der anderen Seite können jedoch positive Eintragungen unter Umständen auch zu mehr Vertrauen führen, denn Kreditzahlungen, die pünktlich geleistet wurden und Ratenzahlungen, die regelmäßig beglichen werden, vermitteln Zuverlässigkeit.

Wie beantragt man eine SCHUFA-Auskunft?

Während viele Internetseiten ausführliche Informationen über die SCHUFA und deren Auskunft geben, bietet lediglich die offizielle Homepage das entsprechende Dokument, das zur Beantragung notwendig ist. Bei der SCHUFA findet man das Anforderungsformular unter dieser Überschrift: SCHUFA-Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO. Das Bestellformular kann ausgedruckt und ausgefüllt werden und anschließend per Post an die Auskunftei gesendet werden. Zusätzlich muss eine gut leserliche Kopie des Personalausweis mitgesendet werden. Aber auch online lässt sich das Formular ausfüllen und versenden. Auch auf diesem Weg muss der gescannte Personalausweis mitgesendet werden. Unabhängig davon, für welche Option man sich entscheidet, erhält man die Auskunft anschließend immer auf dem Postweg. Das kann mehrere Wochen dauern.

Jeder Verbraucher hat das Recht, einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft zu erhalten und sich zu informieren, welche Daten die SCHUFA gespeichert hat. Für jede weitere Bestellung berechnet die SCHUFA rund 30 Euro.

Redaktion finanzen.net

Bildquellen: WAYHOME studio / shutterstock.com