Neuer Gesetzesentwurf

Sind biometrische Passfotos bald nur noch auf dem Amt erhältlich?

20.01.20 18:28 Uhr

Sind biometrische Passfotos bald nur noch auf dem Amt erhältlich? | finanzen.net

Bundesminister Horst Seehofer hat den Plan, Passfotos nur noch in den Ämtern anfertigen zu lassen, um Dokumentenfälschung vorzubeugen. Was diese Änderung mit sich bringt.

Seehofers Gesetzesentwurf

Das Passfoto ist nicht mehr aktuell oder entspricht nicht mehr den biometrischen Anforderungen, also muss für einen neuen Personalausweis oder Reisepass ein neues Bild her. Die meisten Menschen wählen dafür den Gang ins Fotostudio oder erstellen in Eigenregie in einer Fotobox ein neues entsprechendes Bild, doch genau dies soll in Zukunft nicht mehr möglich sein. Das Bundesinnenministerium stuft die Passfotos als zu leicht manipulierbar ein und plant den Fotostudios und -automaten die Aufgabe zu entziehen. Geht es nach Bundesminister Horst Seehofer, so sollen Passbilder künftig ausschließlich im Bügerbüro unter Aufsicht vor Ort entstehen. Die Maßnahme soll dazu beitragen, der Dokumentenfälschung und Manipulation von Passbildern vorzubeugen. Das Bundesinnenministerium hat einen entsprechenden Entwurf für ein "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen" vorgelegt.

Die Kosten für die Durchsetzung

Insgesamt 177 Millionen Euro soll die Umsetzung des Plans in den nächsten fünf Jahren kosten. Wer dabei jedoch an die teure Einstellung von Fotografen auf den jeweiligen Ämtern denkt, liegt falsch. Es ist vorgesehen, alle 5.500 Pass- und Ausweisbehörden in Deutschland mit Selbstbedienungsterminals auszustatten. Einige Bürgerbüros arbeiten bereits mit diesen Terminals und es sollen weitere 11.000 hinzukommen. Dabei soll die Digitalisierung nicht nur für mehr Sicherheit sorgen, sondern auch die Bearbeitungsdauer verkürzen. So ist es möglich, an dem Terminal für fünf Euro ein biometrisches Passbild zu erstellen, die Fingerabdrücke zu scannen und die Unterschrift digital zu speichern. Diese Daten werden dann direkt an den zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet. Um die Sicherheit zu garantieren, soll laut Gesetzesentwurf der Vorgang unter Aufsicht eines Mitarbeiters erfolgen. Mit dem neuen Verfahren würden sich die Gebühren jedoch erhöhen, so müssten Bürger für Reisepässe und Personalausweise mit drei Euro mehr rechnen.

Die Folgen für die Fotografenbranche

Während die Gesetzesänderung für die Bürger durchaus auch einen Vorteil mit sich bringt, kann sie für die Fotostudios eine existenzielle Bedrohung bedeuten. Denn mit dem neuen Verfahren sparen sich die Bürger zwar den Weg zum Fotografen und sparen Geld, aber eben genau dies kann der Fotografenbranche zum Verhängnis werden. Das Geschäft mit den Passfotos bedeutet für viele Unternehmen bisher eine verlässliche Einnahmequelle und die Möglichkeit, Kunden langfristig zu binden. Denn die Pflicht, sich eigenverantwortlich um das Erstellen eines Passfotos zu kümmern, lockte bislang viele Kunden in die Fotostudios, die gegebenenfalls auch andere Dienstleistungen in Anspruch nahmen. Mit der Übertragung der Aufgabe auf die Ämter entfällt den Fotostudios somit der gesamte Sektor der biometrischen Passbilder als sichere Einnahmequelle.

Weitere Änderungen

Mit dem neuen Gesetzesentwurf gehen noch weitere Änderungen einher. So ist es der Polizei im Fahndungsfall gestattet, die zu der Ausweisnummer gespeicherten Daten bei den Meldeämtern zu erfragen. Eltern sind ebenfalls von dem neuen Verfahren betroffen. Das "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen" betrifft auch die Ausweise für Kinder, denn künftig soll dieser nicht mehr sechs, sondern nur noch ein Jahr gültig sein. Möchte man diese zeitliche Begrenzung umgehen, bietet der biometrische Reisepass eine Alternative. Dieser wird jedoch laut dem neuen Gesetzesentwurf statt wie bisher 13 Euro, in Zukunft 37,50 Euro kosten.

Das Verfahren

Derzeit handelt es sich bei dem "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen" noch um einen Gesetzesentwurf. Die entsprechende Länder- und Verbändeanhörung wird erst Ende Januar abgeschlossen und nach der Anhörungsphase wird zunächst die Bundesregierung intern über den Entwurf beraten, bevor es zu einem Kabinettsbeschluss kommen wird.

Redaktion finanzen.net

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