Neuer Bußgeldkatalog 2020: Das müssen Auto- und Radfahrer wissen
Der Bundesrat stimmte Mitte Februar über die neue Straßenverkehrsordnung ab und legte neue Verkehrs- und Bußgeldregeln fest.
Die Straßenverkehrsordnung 2020 soll Fahrradfahrer schützen
Am 14. Februar 2019 verabschiedete der Bundesrat die Novelle der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO. Der neue Bußgeldkatalog wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Wirtschaft noch in einigen Punkten nach den Wünschen des Bundesrat abgeändert und tritt in Kraft, sobald die Änderungen im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Die StVO-Novelle beinhaltet neue Verkehrsregeln sowie höhere Ahndungen bei Verstößen, die Bußgelder verdoppeln sich teilweise. Außerdem sollen Fahrradfahrer und Fußgänger besser geschützt werden, für Fahrradfahrer gibt es in Zukunft sogar ein neues Verkehrsschild, sofern die Bundesregierung den Änderungen zustimmt.
Höhere Bußgelder und Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Sowohl innerorts als auch außerorts soll es 2020 für Pkw-Fahrer höhere Bußgelder geben, bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h verdoppeln sich die jeweiligen Bußgelder sogar. Dementsprechend müssen Autofahrer, die außerorts bis zu 10 km/h zu schnell fahren, zukünftig 20 Euro Strafe berappen, innerorts wären es dann 30 Euro. Bei 11-15 km/h über dem Tempolimit werden es bald 40 bzw. 50 Euro Strafe sein und bei bis zu 20 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit sind es nun außerorts 60, innerorts 70 Euro Bußgeld. Ab 21 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung gelten nach wie vor die alten Bußgeldsätze.
Allerdings müssen Autofahrer, die sowohl außerorts als auch innerorts 26 km/h und mehr zu schnell fahren, mit Fahrverbot und einem Punkt rechnen. Bisher war es so, dass Raser nur dann ein einmonatiges Fahrverbot erhielten, wenn sie zweimal innerhalb eines Jahres 26 km/h und mehr zu schnell gefahren sind. In Zukunft gibt es diese Regelung nicht mehr. Wer das Tempolimit mit mindestens 26 km/h überschreitet, bekommt bereits beim ersten Mal ein einmonatiges Fahrverbot ausgesprochen.
Falschparken, Halten und Umweltverschmutzung
Falschparken wird teurer werden. Parkt ein Pkw-Fahrer an einer unübersichtlichen Stelle, sind es zukünftig 55 Euro Strafgeld statt 15 Euro. Auch die Bußgelder für das Parken in Feuerwehrzufahrten und auf Behindertenparkplätzen werden auf 55 Euro angehoben. Wer 2020 in zweiter Reihe parkt, hat ebenfalls mit einer strengeren Ahndung zu rechnen. Dieses Vergehen kostet in Zukunft 80 Euro und zieht neuerdings zusätzlich einen Punkt in Flensburg nach sich. Das Halten in zweiter Reihe summiert sich bald auf ein Strafzahlung von 55 Euro.
Wer unnötig Krach macht oder mit Abgasen die Umwelt verschmutzt, beispielsweise seinen Motor warmlaufen lässt, bezahlt ab diesem Jahr ein Bußgeld von 80 Euro. Wer unerlaubt in eine Umweltzone fährt, muss fortan 100 Euro Strafe aufbringen.
Neue Schilder und Regelungen im Fahrradverkehr
Um Fahrradfahrer und Fußgänger zu schützen, dürfen Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen innerorts ab diesem Jahr beim rechts abbiegen nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren. Des Weiteren sollen auch sogenannte Fahrradzonen eingerichtet werden, in denen Autofahrer maximal 30 km/h fahren dürfen. Außerdem müssen Pkws beim Überholen innerorts zukünftig 1,5 Meter Sicherheitsabstand zu Fahrradfahrern, Fußgängern und E-Scootern halten, außerorts 2 Meter. Darüber hinaus dürfen sie nicht auf dem gekennzeichneten Fahrradschutzstreifen halten. Das Bußgeld für unerlaubtes Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen erhöht sich ebenfalls auf 55 Euro.
Für die Fahrradfahrer selbst soll ein neues Verkehrsschild kommen: Ein Schild mit einem grünen Pfeil, das es Fahrradfahrern erlaubt bei einer roten Ampel rechts abzubiegen.
Redaktion finanzen.net
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