Teures Girokonto und Tagesgeldkonto: Wie sich Sparer vor Negativzinsen der Banken schützen können

Die von der Europäischen Zentralbank vorgegebenen Niedrigzinsen führen dazu, dass Inhaber von Giro- und Tagesgeldkonten mittlerweile bei manchen Banken schon ab dem ersten Euro Guthaben Strafzinsen zahlen müssen. Doch es gibt noch Mittel und Wege, wie sich Sparer sich vor der Negativzinswelle schützen kann.
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Negativzinsen: Wenn das Geld auf dem Konto weniger wird
Immer mehr Bankkunden müssen für ihr auf Giro- und Tagesgeldkonten angelegtes Geld Negativzinsen zahlen, von den Kreditinstituten gerne als "Verwahrentgelt" bezeichnet. Wie Stiftung Warentest erklärt, steht dahinter die seit September 2019 von der Europäischen Zentralbank vorgegebene Zinspolitik: Auf von Banken bei der EZB geparktes Kapital erhebt die Zentralbank einen Strafzins in Höhe von 0,5 Prozent. Diese Kosten übertragen die Kreditinstitute wiederum auf ihre Kunden, indem sie sich das Geld in Form von Negativzinsen sowohl von Neu- als auch Bestandkunden zurückholen. Dem Stern zufolge will die EZB mit dieser Geldpolitik die Banken dazu verleiten, möglichst viel Geld in Form von Krediten an ihre Kunden auszugeben, um mit dem so in Umlauf gebrachten Geld die Wirtschaft anzukurbeln. In der Folge geben nun beinahe wöchentlich Banken die Einführung von Minuszinsen auf Kontoguthaben bekannt.
So haben sowohl die Commerzbank als auch die Postbank im Sommer 2021 eine neue Regelung für neu abgeschlossene Verträge eingeführt. Bei beiden Kreditinstituten werden bereits ab einem Betrag von 50.000 Euro Negativzinsen fällig. Die Grenze für Tagesgeldkonten liegt bei der Postbank noch niedriger, hier wird schon ab Beträgen über 25.000 Euro ein Strafzins von 0,5 Prozent erhoben. Dies gilt nicht nur für neue Kunden, sogar Bestandskunden wurden schriftlich aufgefordert, dieser neuen Regelung zuzustimmen. Auch bei der Degussa Bank werden Kontoinhaber zur Kasse gebeten: Hier wird für Zweitkonten seit dem 1. Juli 2021 bereits ab 5.000 Euro ein Verwahrentgelt berechnet, für das erste Konto liegt der Freibetrag immerhin noch bei 100.000 Euro.
Die Verbraucherzentralen ziehen vor Gericht
Gegen die von den Banken erhobenen Minuszinsen erhebt sich von Seiten des Verbraucherschutzes einiger Widerstand. Stiftung Warentest zufolge halten die Verbraucherzentralen die Verwahrentgelte der Kredithäuser für unzulässig. Nach deren Einschätzung stellt die Praxis, von den Kunden sowohl Kontoführungskosten als auch die Zahlung von Negativzinsen zu verlangen, eine unzulässige Doppelbepreisung dar. Bisher konnten die Verbraucherschützer vor Gericht noch keinen Erfolg für sich verbuchen. Das Landgericht Leipzig hat in einem Verfahren gegen die Sparkasse Vogtland entschieden, dass die Erhebung von Verwahrungsentgelten auf Girokonten rechtens ist, sowohl für Neu- als auch für Bestandskonten und auch dann, wenn diese bereits Kontoführungsgebühren bezahlen müssen. Die Verbraucherzentrale hat bekannt gegeben, gegen dieses Urteil vor dem Oberlandesgericht Dresden in Berufung gehen zu wollen.
Was Bankkunden dagegen tun können
Wie kann man sich nun also als Kontoinhaber auch ohne die Unterstützung durch die Judikative gegen die Negativzinsen schützen? Der NDR rät, auf die Strafzins-Ankündigung der Hausbank unbedingt in Form einer umgehenden Kontaktaufnahme zu reagieren, um eine individuelle Lösung auszuarbeiten. Sowohl die Eröffnung eines neuen Kontos mit einem höheren Freibetrag als auch der komplette Wechsel des Kreditinstituts sind Optionen, die in Betracht gezogen werden sollten. Auch die Umschichtung des Guthabens auf Sparkonten kann sich lohnen, da die Banken und Sparkassen auf diese nach Einschätzung der Verbraucherzentralen keine Strafzinsen erheben dürfen. Je nach Freibetrag kann auch ein Tagesgeldkonto in Frage kommen.
Abgesehen davon stehen einem neben den verschiedenen Arten von Bankkonten auch vielfältige Optionen zur Verfügung, um das ersparte Kapital anderweitig zu investieren. Sowohl Aktien als auch Anleihen bieten sich an, besonders empfehlenswert für Sparer sind ETF-basierte Sparpläne. Selbstverständlich ist hier immer ein gewisses Risiko mit einzukalkulieren, allerdings ist eine derartige Form der Geldanlage ganz klar einem Bankkonto vorzuziehen, auf dem das Ersparte durch Kontoführungsgebühren und Negativzinsen immer mehr zusammenschrumpft. Auch Immobilien können eine veritable Anlagemöglichkeit darstellen, obwohl zu beachten ist, dass es sich hierbei in den meisten Fällen eher um langfristige Investitionsobjekte handelt. Stiftung Warentest rät überdies dazu, größere Beträge nur bei Banken und Sparkassen anzulegen, deren Angebot die Absicherung von Spargeld in Millionenhöhe umfasst, was sich aufgrund des Umstands, dass viele Kreditinstitute mittlerweile Negativzinsen verlangen anstatt Zinsen zu zahlen, durchaus als schwierig erweisen kann. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor dem Treffen einer Entscheidung individuell beraten zu lassen. Dafür kann man sich jederzeit an die lokale Verbraucherzentrale wenden.
Thomas Weschle / Redaktion finanzen.net
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