Bargeld: Bei Beschädigung umtauschen?
Ob Scheine oder Münzen, Bargeld kann schnell mal reißen, sich verbiegen oder sogar schimmeln. Doch was passiert eigentlich mit dem Geld, wenn es nicht mehr einwandfrei ist?
Reparieren
Ist der Geldschein an einer Ecke eingerissen, kann es zum Teil ausreichen, den Riss mit einem durchsichtigen Klebeband zu reparieren. Sind Scheine gänzlich in Stücke gerissen, können die einzelnen Teile zwar geflickt werden, die Seriennummer der Fragmente sollte jedoch unbedingt beachtet werden. Auf diese Weise verhindert man es, unterschiedliche Geldscheine zusammenzukleben. Grundsätzlich gilt jedoch: Mehr als 50 Prozent des Scheins sollten vorhanden sein, damit er weiterhin als gültiges Zahlungsmittel akzeptiert werden kann.
Geschäfte sind nicht zur Annahme verpflichtet
Auch wenn beschädigtes Bargeld grundsätzlich als Zahlungsmittel gilt, sind Verkäufer nicht dazu verpflichtet, die kaputten Scheine oder Münzen anzunehmen. Dies sollte bei Einkäufen bedacht werden, da man seine Ware sonst unter Umständen nicht bezahlen kann.
Umtauschen
Doch das Geld verliert nicht einfach seinen Wert. Defektes Bargeld kann bei der Deutschen Bundesbank ausgetauscht werden. Gleichzeitig sorgt die Bank dafür, dass nicht mehr geeignete Scheine beziehungsweise Münzen aus dem Verkehr gezogen werden. Die Begutachtung der Scheine kann je nach Beschädigungsursache und Zustand des Geldes vier bis sechs Wochen oder sogar einige Monate dauern. Egal ob der Schein per Post oder in einer Filiale abgegeben wird, es empfiehlt sich, einen ausgefüllten Erstattungsantrag mitzugeben, welcher sich auf der Website der Bundesbank finden lässt.
Aber auch die eigene Hausbank tauscht defektes Bargeld aus. Ist man sich unsicher, ob ein Schein noch verwendbar ist - beispielsweise um Geld aufs Konto einzuzahlen - kann jederzeit das Personal der jeweiligen Filiale befragt werden. Wichtig hierbei: Dieser Vorgang ist gebührenfrei und auch hier sollten mehr als 50 Prozent des Scheins vorhanden sein. Ist dies nicht der Fall, muss nachgewiesen werden, dass der fehlende Teil vernichtet wurde. Nicht umtauschbar ist vorsätzlich beschädigtes Bargeld, beispielsweise Münzen mit Aufdruck von Sehenswürdigkeiten.
J. Vogel / Redaktion finanzen.net
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