Entgelt: Was tun bei zu hohen Gehaltszahlungen?
Plötzlich mehr Geld auf dem Konto als erwartet? Was für viele Arbeitnehmer wie ein Traum klingt, kann schnell zum Albtraum werden. Fällt das zu viel gezahlte Gehalt dem Arbeitgeber auf, drohen rechtliche Konsequenzen.
Informationspflicht
Der Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet, den Arbeitgeber über das zu viel gezahlte Gehalt zu informieren. Diese Treuepflicht geht aus dem Arbeitsvertrag hervor. "Grundsätzlich gilt in einem solchen Fall: Der Arbeitnehmer hat mehr erhalten als ihm zusteht, also müsste er das Geld theoretisch zurückerstatten", sagt Rechtsanwalt Micheal Eckert, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und des DAV-Vorstandes sowie Vorstand des Anwaltvereins Heidelberg. Wie genau die Rückzahlung stattfinden soll, kann mit dem Arbeitgeber kommuniziert werden. Es besteht die Möglichkeit, das Geld per Überweisung zurückzuzahlen oder aber den überschüssigen Betrag mit dem nächsten Lohn zu verrechnen. Da dem Arbeitnehmer kein finanzieller Nachteil durch Fehler des Arbeitgebers entstehen darf, muss in der Regel der Nettolohn zurückgezahlt werden, so das Berufsjournal. Um die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge müsse sich der Arbeitgeber selbst kümmern.
Wird die Informationspflicht verletzt oder weigert sich der Arbeitnehmer das Geld zurückzuzahlen, so kann es zu einer Abmahnung, einer fristlosen Kündigung oder sogar einer Freiheitsstrafe führen. So sei eine pensionierte Lehrerin in Düsseldorf laut der Deutschen Anwaltsauskunft zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, da sie beim Wechsel von einer Voll- auf eine Teilzeitstelle noch das Vollzeitgehalt erhalten habe. Angaben der Verurteilten zufolge habe sie den Fehler nicht bemerkt. Letztendlich habe sie das zu viel gezahlte Gehalt in Höhe von 237.000 Euro zurückerstatten müssen.
Einzelfallentscheidung
Unter bestimmten Umständen ist es möglich, dass der Arbeitnehmer das Geld behalten darf. Hierfür müssen laut der Deutschen Anwaltsauskunft drei Bedingungen erfüllt sein: 1.) Dem Arbeitnehmer ist es nicht möglich, die fälschliche Überzahlung zu erkennen, beispielsweise aufgrund von ständig variierenden Zahlungen durch Nacht- und Wochenendzuschlägen. Er vertraut also auf die Richtigkeit des Gehalts; 2.) Aufgrund des Nicht-Erkennens geht er davon aus, das Geld ausgeben zu können. Durch das Ausgeben des Geldes "entreichert" sich der Arbeitnehmer - es ist also nicht mehr Teil seines Vermögens; 3.) Damit die Entreicherung auch tatsächlich als solche gilt, darf das Geld nicht für Wertanlagen oder Ähnliches verwendet werden. "Setzt der Arbeitnehmer das zu viel gezahlte Gehalt ein, um sich zum Beispiel ein Auto oder Aktien zu kaufen oder eine Sondertilgung bei einem Kredit vorzunehmen, verbleibt der Wert in seinem Vermögen", erläutert Rechtsanwalt Eckert.
Nichtsdestotrotz bleibt die Frage "Darf ich das Geld behalten?" eine Einzelfallentscheidung, da vertragliche Vereinbarungen, die Höhe der Überzahlung und übliche Löhne eine entscheidende Rolle spielen. Außerdem sollte stets das Arbeitsverhältnis bedacht werden, da das Nicht-Mitteilen einen erheblichen Vertrauensbruch darstellen kann.
Redaktion finanzen.net
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