Steuerliche Entlastung durch Haushaltshilfe: So lassen sich Kosten für legale Anstellung absetzen
Die legale Anstellung einer Haushaltshilfe bietet finanzielle Vorteile und erhöht die Rechtssicherheit. Wer alle Regelungen einhält, kann die Kosten für die Haushaltshilfe von der Steuer absetzen.
Steuerliche Vorteile
Eine Haushaltshilfe auf legalem Weg anzustellen, kann sich steuerlich auszahlen. Laut Finanztip besteht die Möglichkeit, 20 Prozent der anfallenden Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigungsarbeiten oder Gartenpflege von der Steuer abzusetzen. Bei Minijobs ist der steuerliche Absetzungsbetrag auf 510 Euro pro Jahr begrenzt, während bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen bis zu 4.000 Euro jährlich absetzbar sind.
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Anmeldung und Verfahren
Die Anmeldung einer Haushaltshilfe erfolgt bei Minijobs über das Haushaltsscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale. Dieses Verfahren vereinfacht die Formalitäten und stellt sicher, dass die notwendigen Sozialabgaben für Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung automatisch abgeführt werden. Bei Minijobs betragen die Abgaben etwa 15 Prozent des Gehalts; die Abrechnung erfolgt halbjährlich.
Neben steuerlichen Entlastungen sorgt die Anmeldung einer Haushaltshilfe auch für rechtliche Absicherung für beide Seiten und schützt vor Bußgeldern bei Schwarzarbeit. Lohnsteuer kompakt erklärt, dass offiziell angemeldete Haushaltshilfen Ansprüche auf Sozialleistungen erhalten und gesetzlich gegen Unfälle abgesichert sind. Auch Arbeitgeber profitieren, indem die gezahlten Lohnkosten bei der Steuer geltend gemacht werden können, und zwar bis zur genannten Höchstgrenze.
Um die Steuervergünstigungen geltend zu machen, sollte die Bezahlung der Haushaltshilfe über das Konto erfolgen, da nur unbare Transaktionen von den Finanzbehörden anerkannt werden. Zudem ist darauf zu achten, dass die Tätigkeiten in den privaten Räumlichkeiten des Arbeitgebers ausgeführt werden. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen hierbei unter anderem Reinigungsarbeiten, Gartenpflege und Kinderbetreuung, wie Finanztip betont.
Redaktion finanzen.net
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