Leistungserstattungen

Krankenkasse lehnt Leistungserstattung ab - Widerspruch kann sich lohnen

05.11.24 06:07 Uhr

Keine Leistungen von der Krankenkasse? Widerspruch zahlt sich aus! | finanzen.net

Wenn Leistungserstattungen von den Krankenkassen abgelehnt werden, ist das für die Versicherten ärgerlich. Ein Widerspruch kann sich durchaus lohnen.

40 Prozent der Widersprüche waren erfolgreich2>

Laut einer Auswertung des Ratgebers Finanztip lohnt sich der Widerspruch gegen abgelehnte Leistungserstattung von gesetzlichen Krankenkassen in den meisten Fällen. 40 Prozent der Widersprüche im Jahr 2021 waren ganz oder teilweise erfolgreich, so die Auswertung. Bei der Analyse wurden Daten von 22 Krankenkassen einbezogen, mit insgesamt rund 35 Millionen Versicherten. Um einen Widerspruch einlegen zu können, reicht ein formloses Schreiben des Versicherten. Der Widerspruch muss allerdings innerhalb eines Monats bei der Krankenkasse eingehen. Falls nötig, kann eine ausführliche Begründung nachgereicht werden. Versicherungsexpertin Julia Rieder empfiehlt im Rahmen der Auswertung, dass sich die Patienten die Notwendigkeit der Leistung von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin bestätigen lassen. Wenn die Krankenkasse ein Gutachten des Medizinischen Dienstes als Grundlage für eine Entscheidung, wie beispielsweise die Einstellung des Krankengelds, heranzieht, sollten Versicherte das Gutachten bereits vor der Einreichung ihrer Begründung anfordern. Nachdem der Antrag gestellt wird, probieren viele Krankenkassen dennoch, die Versicherten dazu zu bewegen, die Anfrage zurückzuziehen. Einige Krankenkassen senden Schreiben an die Versicherten, in denen sie behaupten, dass ihr Widerspruch aussichtslos sei. Wird der Antrag zurückgezogen, gibt es für die Versicherten keine Chance mehr auf einen Erfolg des Widerspruches. Versicherte sollten sich nicht einschüchtern lassen: "Der Widerspruch ist für Versicherte ohne Risiko. Sie sollten ihn nicht leichtfertig zurücknehmen", so Rieder.

Kuren und Reha-Anträge werden besonders oft abgelehnt

Es gibt Leistungserstattungen, die häufiger von den Krankenkassen abgelehnt werden als andere, insbesondere Kuren und Reha-Anträge werden besonders oft abgelehnt. Im Jahr 2021 wurde laut Finanztip etwa jeder siebte Antrag aus diesem Bereich abgelehnt. Manche Krankenkassen sind hier großzügiger als andere: Lag die Ablehnungsquote bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bei 27 Prozent, wurden von der AOK Bayern nur elf Prozent abgelehnt. Die verschiedenen Krankenkassen lassen sich aber nur bedingt vergleichen, da es an Transparenz fehlt. Möglicherweise gibt es hier bald Fortschritte, laut Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, die Transparenz im Bereich der Krankenversicherungen zu erhöhen. "Die gesetzlichen Krankenkassen sollen ihre Service- und Versorgungsqualität zukünftig anhand von einheitlichen Mindestkriterien offenlegen", so der Koalitionsvertrag der Ampelregierung.

Redaktion finanzen.net

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