Kündigungsfristen

Ihr gutes Recht - Miete, Käufe, Dienstleistungen: Kündigungsfristen wichtiger Verträge im Überblick

16.01.25 03:10 Uhr

Kostenfalle Verträge: Diese Kündigungsfristen retten Geld | finanzen.net

Verträge prägen viele Lebensbereiche, von der Wohnungsmiete über Arbeitsverhältnisse bis hin zu Dienstleistungsverträgen wie Mobilfunk oder Fitnessstudio-Mitgliedschaften. Um unerwünschte Verlängerungen und Kostenfallen zu vermeiden, ist ein Überblick über die geltenden Kündigungsfristen notwendig.

Kündigungsfristen bei Mietverträgen

Mietverträge unterliegen klaren gesetzlichen Regelungen. Die Kündigungsfrist für Mieter beträgt unabhängig von der Wohndauer drei Monate. Vermieter hingegen müssen sich an verlängerte Fristen halten, die von der Dauer des Mietverhältnisses abhängen. Laut Anwalt.org erhöht sich die Kündigungsfrist bei einer Mietdauer von mehr als fünf Jahren auf sechs Monate und bei mehr als acht Jahren auf neun Monate.

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Ein Vermieter darf zudem nicht willkürlich kündigen. Kündigungen müssen gemäß § 573 BGB begründet sein, etwa durch Eigenbedarf oder schwerwiegende Pflichtverletzungen des Mieters. Diese Regelungen bieten Mietern Schutz und ausreichend Zeit für die Suche nach einer neuen Wohnung.

Kündigungsfristen bei Arbeitsverträgen

Die gesetzlichen Kündigungsfristen bei Arbeitsverträgen richten sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 622 BGB). Für Arbeitnehmer beträgt die Frist vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Arbeitgeber müssen dagegen verlängerte Fristen einhalten, die sich nach der Betriebszugehörigkeit richten. Wie Anwalt.org erklärt, beträgt die Kündigungsfrist beispielsweise bei einer Betriebszugehörigkeit von zwei Jahren einen Monat und steigt auf sieben Monate bei zwanzigjähriger Zugehörigkeit. Individuelle Arbeitsverträge oder Tarifverträge können diese Regelungen erweitern oder abändern, was eine genaue Prüfung der vertraglichen Vereinbarungen erforderlich macht.

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Neue Regelungen für Dienstleistungsverträge seit 2022

Seit März 2022 gibt es für Dienstleistungsverträge wie Mobilfunk, Fitnessstudio-Mitgliedschaften oder Streaming-Abos verbraucherfreundlichere Regelungen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit können diese Verträge monatlich gekündigt werden. Laut Verbraucherzentrale sind automatische Vertragsverlängerungen um ein Jahr, wie sie früher üblich waren, nicht mehr zulässig. Für bestehende Verträge, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, gelten jedoch weiterhin die alten Regelungen. Diese beinhalten oft längere Kündigungsfristen oder automatische Verlängerungen, weshalb eine Überprüfung der Vertragsbedingungen sinnvoll ist. Digitale Vertragsmanagement-Tools oder Kündigungsservices können hilfreich sein, um Fristen zu überwachen und notwendige Schritte rechtzeitig einzuleiten.

Redaktion finanzen.net

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