Kreuzfahrt: Das sollten Reisende beachten damit die Reise nicht ins Wasser fällt
Eine Kreuzfahrt ist in der Regel kostspielig. Hinzu kommen oft noch Ausgaben für Getränke, Essen und Aktivitäten. Damit die Freude nicht ins Wasser fällt, weil das falsche Schiff oder eine unpassende Kabine gebucht wurde, sollten sich besonders Kreuzfahrt-Neulinge vorab ausführlich informieren.
Vor der Kreuzfahrtbuchung: Wahl des passenden Angebots
Es gibt eine Vielzahl von Kreuzfahrten - abhängig vom Reiseziel und der Reisedauer können Reisende auch den Schiffstyp und das Reiseerlebnis auswählen. Neben komfortablen klassischen Kreuzfahrten gibt es auch Themenkreuzfahrten und solche, die unterhaltsame Angebote und Aktivitäten bieten. Ist die Kreuzfahrt gewählt, sollte man bewusst eine passende Kabine buchen. Diese kann je nach Ausstattung, Lage auf dem Schiff und finanziellem Spielraum stark variieren.
Vor Antritt der Kreuzfahrt: Reiseunterlagen vorbereiten
Bei den Reiseunterlagen gilt es zu unterscheiden, ob eine Kreuzfahrt mit Aufenthalt im Ausland oder nur im Inland gebucht wurde. Bei einem Auslandsaufenthalt sollten die Einreisebestimmungen dringend beachtet werden. Reisepass oder Personalausweis sollten stets griffbereit mitgeführt werden. Auch die Notwendigkeit einer Auslandskrankenversicherung und eventuell relevante Impfungen sollten vor Antritt der Reise geklärt sein.
Was darf mit an Bord eines Kreuzfahrtschiffes?
Je nach Kreuzfahrt und Urlaubsziel sollte auch die Auswahl der Kleidung bedacht erfolgen, rät der Ratgeber "Reise & Preise". Es kann sein, dass Abendgarderobe erwünscht und Alltagskleidung teilweise nicht erlaubt ist. Im Allgemeinen kann jedoch davon ausgegangen werden, dass am Pool und im Buffetrestaurant Freizeitkleidung erlaubt ist. Besteht jedoch der Wunsch, am Abend das Bordrestaurant oder eine Veranstaltung zu besuchen, sollte die dort geltende Kleidervorschrift beachtet werden. Bei den meisten Kreuzfahrtgesellschaften gibt es in den Reisebedingungen zudem eine Liste von Dingen, die nicht mit an Bord genommen werden dürfen. Dazu zählen laut dem Kreuzfahrtratgeber "Cruisetricks" sämtliche Elektrogeräte, die Hitze erzeugen, da sie eine potenzielle Brandgefahr darstellen. Wer unerlaubte Gegenstände mitbringt, muss damit rechnen, dass diese konfisziert werden. Auch das Mitführen alkoholischer Getränke sollte möglichst unterlassen werden. Zudem sind Tiere in den meisten Fällen an Bord nicht erwünscht. Beim Mitführen von Waffen, illegalen Substanzen oder explosivem Material erfolgt eine Ausschiffung der Passagiere.
Diese Dinge gilt es während der Kreuzfahrt zu vermeiden
Auch während der Reise gilt es, einiges zu beachten. Zu Beginn der Reise bekommt jeder Teilnehmer eine Bordkarte ausgehändigt, die nicht nur als Ausweis, sondern auch als Zimmerschlüssel und Zahlungsmittel dient. Diese sollte auf keinen Fall verloren gehen.
Reisende, die Ausflüge bei Landgängen gebucht haben, sollten beachten, was im Verspätungsfall gilt. Handelt es sich bei dem Ausflug um eine Tour mit einem Reisebus, die extra für die Passagiere gebucht wurde, wartet das Schiff. Auf Reisende, die das Land auf eigene Faust erkunden und sich verspäten, wird nicht gewartet. Es besteht dann aber die Möglichkeit, an einem späteren Hafen wieder zuzusteigen. Die Kosten dafür trägt der Passagier selbst, so der Ratgeber "Reise & Preise".
Reiserücktrittmöglichkeiten
Läuft die gebuchte Reise trotz aller Vorkehrungen nicht wie geplant oder kann gar nicht erst angetreten werden, können Reisende versuchen, Ansprüche geltend zu machen. Laut der Verbraucherzentrale ist ein kostenfreier Rücktritt von einer Pauschalreise möglich, wenn es zu einer erheblichen Änderung der Reiseleistungen kommt. Bei weniger erheblichen Mängeln hat man Anspruch auf Minderung. Sollte die Reise aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden, erhalten Reisende die Gesamtkosten ebenfalls zurück. Bei einigen Kreditkartenanbietern werden, bei der Bezahlung mit gleicher Kreditkarte, kostenfreie Reiserücktrittsversicherungen angeboten. Verbraucher sollten sich daher informieren, über welche Leistungen sie bereits verfügen, oder bei Bedarf eine zusätzliche Versicherung abschließen.
Redaktion finanzen.net
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