Familienversicherung in der Krankenkasse: So können Familienmitglieder kostenlos mitversichert werden
In Deutschland bietet die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine kostengünstige Möglichkeit, Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen oder mit einem geringen Einkommen zu versichern. Unter welchen Umständen lassen sich Ehepartner und Kinder kostenlos mitversichern?
Das sind die Voraussetzungen
Es gibt eine Reihe von Voraussetzungen, die Familienmitglieder erfüllen müssen, um kostenlos mitversichert zu werden. Erste Voraussetzung ist, dass der Angehörige seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben muss. Außerdem darf keine bestehende Krankenversicherung vorliegen, die eine Familienversicherung verhindert, wie beispielsweise eine obligatorische Versicherung für Arbeitnehmer oder Rentner. Zudem gibt es Einkommensgrenzen: Angehörige, die in der Familienversicherung mitversichert sind, dürfen im Jahr 2024 Einkünfte von höchstens 505 Euro pro Monat haben. Für Personen in einem Minijob gibt es spezielle Bedingungen, wobei das Gesamteinkommen die Grenze für Minijobs von 538 Euro monatlich nicht überschreiten darf. Es ist allerdings möglich, diese Einkommensgrenzen bis zu zweimal jährlich zu übertreten. Elterngeld wird nicht als Einkommen angerechnet, was bedeutet, dass man weiterhin familienversichert bleiben kann, auch wenn die Einkommensgrenzen durch das Elterngeld überschritten werden. Eine vollberufliche Selbstständigkeit oder eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung auf eigenen Wunsch hin schließt die Möglichkeit einer Familienversicherung aus. Des Weiteren ist eine Familienversicherung für bestimmte Berufsgruppen wie Beamte, Richter, Soldaten oder Geistliche nicht möglich.
Kinder können bis zum 25. Lebensjahr mitversichert werden
Kinder können in der Regel bis zum 18. Lebensjahr in die Familienversicherung aufgenommen werden, allerdings verlängert sich diese Altersgrenze unter bestimmten Umständen: bis zum 23. Lebensjahr, wenn sie nicht erwerbstätig sind, und bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie sich in einer Ausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales beziehungsweise ökologisches Jahr absolvieren. Es ist ebenfalls entscheidend, dass die mitversicherten Angehörigen nicht selbst versicherungspflichtig sind, beispielsweise durch eine eigene Beschäftigung, da dies ihren Anspruch auf Mitversicherung ausschließt.
Die Anmeldung zur Familienversicherung erfolgt über die gesetzliche Krankenkasse, bei der der Hauptversicherte Mitglied ist. Die Krankenkasse benötigt in der Regel Nachweise über das Familienverhältnis (z. B. eine Heirats- oder Geburtsurkunde) sowie Angaben zum Einkommen der mitzuversichernden Familienmitglieder.
Redaktion finanzen.net
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