Krank im Urlaub

Krankheitsfall im Ausland: Das sollte man beachten

11.12.24 06:14 Uhr

Reisevorbereitung: Die ultimativen Tipps für einen sorgenfreien Urlaub im Ausland | finanzen.net

Im besten Fall informiert man sich vor einer Auslandsreise über die dortigen Konditionen für den Krankheitsfall. Auch wenn die meisten eine kleine Notfallapotheke mit in den Urlaub nehmen, ist es für den Ernstfall gut, wenn man vorbereitet ist.

Krankenkasse kontaktieren - Belege vor Ort schriftlich fordern

Da ist der wohlverdiente Urlaub da, wochenlang war die Freude groß und dann wird man krank. Auch wenn es niemandem zu wünschen ist, passiert es doch immer mal wieder. Egal ob es wegen der Bedingungen vor Ort dazu kommt, oder weil man sie vor dem Urlaub zu sehr verausgabt habt - es hilft immer vorbereitet zu sein, sollte es so solch einer Situation kommen.

Der Euronotruf, erklärt der mitteldeutsche Rundfunks (MDR), ist über die 112 überall in der Europäischen Union gebührenfrei verfügbar. Neben den Mitgliedstaaten ist der Notruf auch in anderen europäischen Ländern verfügbar. Etwa in Großbritannien und der Schweiz.

Auch die Sparkasse gibt einige wertvolle Tipps zum Thema, so sei es im Krankheitsfall wichtig, die heimische Krankenkasse zu informieren. Die meisten Krankenkassen, so der Artikel der Sparkasse, hätten für solche Fälle ein Service-Telefon für Auslandsnotrufe. So kann die Krankenkasse, auch wenn nur aus der Ferne, zumindest erste Hilfestellungen bieten. Belege und Rechnungen sollte man sich vor Ort in schriftlicher Form geben lassen, so ist man gegenüber der Krankenkasse und Arbeitgeber abgesichert.

Hohe Behandlungskosten im Ausland: Reisekrankenversicherung kann helfen

Um sich vor Ort behandeln zu lassen, erklärt der MDR, muss die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) vorgewiesen werden. Diese befindet sich auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte und enthält alle Versichertendaten der entsprechenden Person. Es kann durchaus vorkommen, ergänzt ein Beitrag der Verbraucherzentrale, dass ein Arzt oder eine Klinik die EHIC nicht akzeptieren. In diesem Fall muss der Patient in Vorkasse gehen, kann die Rechnungen und Zahlungsbelege aber natürlich hinterher bei der entsprechenden Krankenkasse einreiche, um die Kosten erstattet zu bekommen.

Unter Umständen werden nicht alle Behandlungskosten von der Krankenkasse übernommen, weshalb es wichtig ist, den abgedeckten Leistungsumfang und die entsprechenden Kliniken und Ärzte vorab zu recherchieren. Eine Reisekrankenversicherung kann da natürlich helfen, denn viele unterschätzen die Kosten, die bei einer medizinischen Behandlung im Ausland entstehen können, erklärt ein Artikel des Portals reiseversicherung.de.

Ergänzend wird hier eine Jahrespolice der Reisekrankenversicherung empfohlen, also für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres. Dabei verlängert sicher der Versicherungsschutz stets automatisch von Jahr zu Jahr. Anderweitig ist es gerade bei längeren Auslandsaufenthalten sinnvoll eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung zu haben. Diese deckt, anders als die gesetzlichen Krankenkassen, auch einen eventuellen Rücktransport des Patienten ab.

Erste Hilfe: DVKA klärt und hilft im Krankheitsfall

Eine erste Informationsquelle für Krankheitsfällen im Ausland kann die Deutsche Verbindungstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) sein. Auf deren Website sind die jeweiligen Bedingungen zu Behandlungen und Kostenabrechnung im Ausland erklärt. Die Stelle, so erklärt es die AOK, ist dafür zuständig, die Kostenabrechnung mit den in- und ausländischen Stellen zu regeln, sich um versicherungsrechtliche Themen zu kümmern und die Bürger über die vorliegenden Bedingungen im Ausland aufzuklären.

Redaktion finanzen.net

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